Unentschuldigtes Fehlen aufgrund von Zuspätkommen

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Two1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentschuldigtes Fehlen aufgrund von Zuspätkommen

Hallo,

darf ein Lehrer einen Schüler eine unentschuldigte Fehlstunde aufschreiben, nur weil er 3 Minuten zu spät gekommen ist? Das Verweisen aus dem Raum ist noch verständlich, aber nicht die unentschuldigte Fehlstunde, weil man ja noch da war. Wie ist da die Rechtslage?

Gruß

Two1

-- Editiert von Two1 am 02.12.2019 11:49

-- Editiert von Moderator am 02.12.2019 13:41

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2019 13:41

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Two1):
Wie ist da die Rechtslage?
Wo spielt das Drama?
Die Bundesländer haben eigene Regelungen.
So wie die Bildung jeweils total unterschiedlich ist ( ;) , ist es auch bei den *Ordnungsmaßnahmen.

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#2
 Von 
Two1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Two1):
Wie ist da die Rechtslage?
Wo spielt das Drama?
Die Bundesländer haben eigene Regelungen.
So wie die Bildung jeweils total unterschiedlich ist ( ;) , ist es auch bei den *Ordnungsmaßnahmen.


Ach so, das war mir natürlich nicht bewusst. Es hat sich in NRW abgespielt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dass jedes Bundesland die Bildung (und was damit zusammenhängt) einzeln und recht unterschiedlich regelt, war dir nicht bewusst?
Das Thema ist doch gerade ganz aktuell in aller Medienmunde.

In NRW gilt das Schulgesetz von NRW.
Die Ordnungsmaßnahmen sind in § 53 geregelt.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm

Das Verweisen aus dem Klassenraum geschah, weil der Schüler 3min zu spät kam?

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

Off Topic
Ich kann das Lästern nicht lassen. Argumentiere wie die deutsche Bahn. Bis 5 Minuten zu spät kommen zählt noch nicht als zu spät kommen. Und gar nicht kommen ist dann auch kein zu spät kommen.

Aber nun zum Ernst. Wie das in NRW geregelt ist..weiß ich nicht. Aber stell dir mal vor, jeder kommt ein paar Minuten zu spät. Welche Unruhe in der Klasse bis jeder sitzt und seine Sachen raus geräumt hat. Das nervt den Lehrer ungemein.

Wie oft kommst du denn zu spät?

Signatur:

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 224x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von aspergius am 02.12.2019 14:37

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Two1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Off Topic
Ich kann das Lästern nicht lassen. Argumentiere wie die deutsche Bahn. Bis 5 Minuten zu spät kommen zählt noch nicht als zu spät kommen. Und gar nicht kommen ist dann auch kein zu spät kommen.

Aber nun zum Ernst. Wie das in NRW geregelt ist..weiß ich nicht. Aber stell dir mal vor, jeder kommt ein paar Minuten zu spät. Welche Unruhe in der Klasse bis jeder sitzt und seine Sachen raus geräumt hat. Das nervt den Lehrer ungemein.

Wie oft kommst du denn zu spät?


Das war jetzt das 3 mal

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#7
 Von 
Two1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Das Verweisen aus dem Klassenraum geschah, weil der Schüler 3min zu spät kam?


Ja, wobei das, das dritte Mal war. Das Verweisen aus dem Raum ist ja noch verständlich, aber nicht die unentschuldigte Fehlstunde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hat man an der Stunde teilgenommen? => Nein
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?


Natürlich, den Verweis aus dem Unterrichtsraum. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Two1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man an der Stunde teilgenommen? => Nein
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?


Natürlich, den Verweis aus dem Unterrichtsraum. ;)


Ich schätze mal, dass das ja bedeutet (auf die Frage, ob der Lehrer das darf) und danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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