Hallo,
darf ein Lehrer einen Schüler eine unentschuldigte Fehlstunde aufschreiben, nur weil er 3 Minuten zu spät gekommen ist? Das Verweisen aus dem Raum ist noch verständlich, aber nicht die unentschuldigte Fehlstunde, weil man ja noch da war. Wie ist da die Rechtslage?
Gruß
Two1
-- Editiert von Two1 am 02.12.2019 11:49
-- Editiert von Moderator am 02.12.2019 13:41
-- Thema wurde verschoben am 02.12.2019 13:41
Unentschuldigtes Fehlen aufgrund von Zuspätkommen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Wo spielt das Drama?ZitatWie ist da die Rechtslage? :
Die Bundesländer haben eigene Regelungen.
So wie die Bildung jeweils total unterschiedlich ist ( , ist es auch bei den *Ordnungsmaßnahmen.
Zitat:Wo spielt das Drama?ZitatWie ist da die Rechtslage? :
Die Bundesländer haben eigene Regelungen.
So wie die Bildung jeweils total unterschiedlich ist ( , ist es auch bei den *Ordnungsmaßnahmen.
Ach so, das war mir natürlich nicht bewusst. Es hat sich in NRW abgespielt...
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Dass jedes Bundesland die Bildung (und was damit zusammenhängt) einzeln und recht unterschiedlich regelt, war dir nicht bewusst?
Das Thema ist doch gerade ganz aktuell in aller Medienmunde.
In NRW gilt das Schulgesetz von NRW.
Die Ordnungsmaßnahmen sind in § 53 geregelt.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm
Das Verweisen aus dem Klassenraum geschah, weil der Schüler 3min zu spät kam?
Off Topic
Ich kann das Lästern nicht lassen. Argumentiere wie die deutsche Bahn. Bis 5 Minuten zu spät kommen zählt noch nicht als zu spät kommen. Und gar nicht kommen ist dann auch kein zu spät kommen.
Aber nun zum Ernst. Wie das in NRW geregelt ist..weiß ich nicht. Aber stell dir mal vor, jeder kommt ein paar Minuten zu spät. Welche Unruhe in der Klasse bis jeder sitzt und seine Sachen raus geräumt hat. Das nervt den Lehrer ungemein.
Wie oft kommst du denn zu spät?
doppelt
-- Editiert von aspergius am 02.12.2019 14:37
ZitatOff Topic :
Ich kann das Lästern nicht lassen. Argumentiere wie die deutsche Bahn. Bis 5 Minuten zu spät kommen zählt noch nicht als zu spät kommen. Und gar nicht kommen ist dann auch kein zu spät kommen.
Aber nun zum Ernst. Wie das in NRW geregelt ist..weiß ich nicht. Aber stell dir mal vor, jeder kommt ein paar Minuten zu spät. Welche Unruhe in der Klasse bis jeder sitzt und seine Sachen raus geräumt hat. Das nervt den Lehrer ungemein.
Wie oft kommst du denn zu spät?
Das war jetzt das 3 mal
Zitat:
Das Verweisen aus dem Klassenraum geschah, weil der Schüler 3min zu spät kam?
Ja, wobei das, das dritte Mal war. Das Verweisen aus dem Raum ist ja noch verständlich, aber nicht die unentschuldigte Fehlstunde.
Hat man an der Stunde teilgenommen? => Nein
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?
ZitatWenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund? :
Natürlich, den Verweis aus dem Unterrichtsraum.
ZitatHat man an der Stunde teilgenommen? => Nein :
Wenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund?
Zitat:ZitatWenn nein, gab es dafür eine wirksamen / substantierten Entschuldigungsgrund? :
Natürlich, den Verweis aus dem Unterrichtsraum.
Ich schätze mal, dass das ja bedeutet (auf die Frage, ob der Lehrer das darf) und danke für die Antworten.
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