Guten Abend,
ich bin derzeit noch Student (im letzten und 5. Studienjahr). Vor über 2 Monaten habe ich gegen den Beitragsbescheid des AStA (Bescheid für das Semesterticket) form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bis heute hat der AStA trotz diverser Nachfragen über meinen Widerspruch nicht entschieden. Lediglich eine Eingangsbestätigung konnte ich mit viel Mühe bekommen.
Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt. Dort teilte man mir mit, dass die Universitätsleitung die (Dienst-)Aufsicht über die Studierendenschaft und damit auch über den AStA führt. Eine dort eingelegte Beschwerde blieb bislang unbeantwortet.
Auch die zuständige Aufsichtsbehörde (Wissenschaftsbehörde) hat auf meine Beschwerde bislang nicht reagiert. Selbst direkt an den zuständigen Minister gerichtete E-Mails und Post blieben bislang unbeantwortet.
Was kann und sollte ich tun? Wir sind doch angeblich ein tadelloser Rechtsstaat, wo es Gesetze und Paragrafen angeblich nicht nur zum Schein gibt. Dann muss also doch über meinen Widerspruch entschieden werden, egal wie sinnlos die Begründung ist?
Ich bin echt fassungslos, wie man mit einem Akademiker und künftigen Steuerzahler hierzulande umgeht. Da überlege ich es mir 10x, ob ich wirklich hier bleibe.
Uni: Keine Antwort auf Widerspruch und (Dienstaufsichts-)Beschwerde - Was tun?
13. April 2021
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Frage vom 13. April 2021 | 22:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Uni: Keine Antwort auf Widerspruch und (Dienstaufsichts-)Beschwerde - Was tun?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 14. April 2021 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatWir sind doch angeblich ein tadelloser Rechtsstaat, wo es Gesetze und Paragrafen angeblich nicht nur zum Schein gibt. :
Genau. Der selbe Staat übrigens, in dem die Gerichte nicht nur dekorative Zwecke haben ...
#2
Antwort vom 14. April 2021 | 04:28
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Verraten Sie uns Alter und Studienfach?Zitat:Ich bin echt fassungslos, wie man mit einem Akademiker und künftigen Steuerzahler hierzulande umgeht.
Eine Besonderheit des Rechtsstaates besteht übrigens darin, dass für jedermann unabhängig von dessen (erhofften) Bildungsabschluss und dessen (zu erhoffenden) Steuerbeitrag die gleichen Regeln gelten.
Auf jeden Fall sollten Sie schnell zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der in Ihrem Namen Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht erhebt. Die Möglichkeit von gerichtlichem Rechtsschutz macht den Rechtsstaat erst komplett. Ob es so viel Sinn ergibt, hier auf eine baldige Entscheidung zu drängen bzw. wie hoch die Chancen sind, dass diese zu Ihren Gunsten ausfällt, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich verstehe schon nicht, was genau der Inhalt des Bescheides war, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben. Um welches Bundesland handelt es sich? Ich sehe auch erste Anzeichen dafür, dass man Sie womöglich als Querulanten abgestempelt hat. Womöglich nicht ganz zu Unrecht ("egal wie sinnlos meine Begründung ist").
Wenn Ihr Widerspruch jetzt einfach abgelehent werden würde: Was hätten Sie davon?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. April 2021 | 06:37
Von
Status: Student (2114 Beiträge, 735x hilfreich)
ZitatSelbst direkt an den zuständigen Minister gerichtete E-Mails und Post blieben bislang unbeantwortet. :
Eigentor, zumindest wenn man schnell eine Antwort haben wollte.
Die werden jetzt erst einmal eine Stellungnahme der beteiligten Stellen haben wollen.
Und die Mühlen in den Ministerien mahlen zwar gründlich, aber auch sehr langsam.
Somit sind die
noch gar nicht verwunderlich.Zitat2 Monate :
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