Uni: Keine Antwort auf Widerspruch und (Dienstaufsichts-)Beschwerde - Was tun?

13. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
SchuldigerBeamter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Uni: Keine Antwort auf Widerspruch und (Dienstaufsichts-)Beschwerde - Was tun?

Guten Abend,

ich bin derzeit noch Student (im letzten und 5. Studienjahr). Vor über 2 Monaten habe ich gegen den Beitragsbescheid des AStA (Bescheid für das Semesterticket) form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Bis heute hat der AStA trotz diverser Nachfragen über meinen Widerspruch nicht entschieden. Lediglich eine Eingangsbestätigung konnte ich mit viel Mühe bekommen.

Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt. Dort teilte man mir mit, dass die Universitätsleitung die (Dienst-)Aufsicht über die Studierendenschaft und damit auch über den AStA führt. Eine dort eingelegte Beschwerde blieb bislang unbeantwortet.

Auch die zuständige Aufsichtsbehörde (Wissenschaftsbehörde) hat auf meine Beschwerde bislang nicht reagiert. Selbst direkt an den zuständigen Minister gerichtete E-Mails und Post blieben bislang unbeantwortet.

Was kann und sollte ich tun? Wir sind doch angeblich ein tadelloser Rechtsstaat, wo es Gesetze und Paragrafen angeblich nicht nur zum Schein gibt. Dann muss also doch über meinen Widerspruch entschieden werden, egal wie sinnlos die Begründung ist?

Ich bin echt fassungslos, wie man mit einem Akademiker und künftigen Steuerzahler hierzulande umgeht. Da überlege ich es mir 10x, ob ich wirklich hier bleibe.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von SchuldigerBeamter):
Wir sind doch angeblich ein tadelloser Rechtsstaat, wo es Gesetze und Paragrafen angeblich nicht nur zum Schein gibt.

Genau. Der selbe Staat übrigens, in dem die Gerichte nicht nur dekorative Zwecke haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich bin echt fassungslos, wie man mit einem Akademiker und künftigen Steuerzahler hierzulande umgeht.
Verraten Sie uns Alter und Studienfach?

Eine Besonderheit des Rechtsstaates besteht übrigens darin, dass für jedermann unabhängig von dessen (erhofften) Bildungsabschluss und dessen (zu erhoffenden) Steuerbeitrag die gleichen Regeln gelten.

Auf jeden Fall sollten Sie schnell zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der in Ihrem Namen Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht erhebt. Die Möglichkeit von gerichtlichem Rechtsschutz macht den Rechtsstaat erst komplett. Ob es so viel Sinn ergibt, hier auf eine baldige Entscheidung zu drängen bzw. wie hoch die Chancen sind, dass diese zu Ihren Gunsten ausfällt, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich verstehe schon nicht, was genau der Inhalt des Bescheides war, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben. Um welches Bundesland handelt es sich? Ich sehe auch erste Anzeichen dafür, dass man Sie womöglich als Querulanten abgestempelt hat. Womöglich nicht ganz zu Unrecht ("egal wie sinnlos meine Begründung ist").

Wenn Ihr Widerspruch jetzt einfach abgelehent werden würde: Was hätten Sie davon?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von SchuldigerBeamter):
Selbst direkt an den zuständigen Minister gerichtete E-Mails und Post blieben bislang unbeantwortet.

Eigentor, zumindest wenn man schnell eine Antwort haben wollte.
Die werden jetzt erst einmal eine Stellungnahme der beteiligten Stellen haben wollen.
Und die Mühlen in den Ministerien mahlen zwar gründlich, aber auch sehr langsam.
Somit sind die
Zitat (von SchuldigerBeamter):
2 Monate
noch gar nicht verwunderlich.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen