Uninote schlechter als 5,0? Rechtens?

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
chraikle
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Uninote schlechter als 5,0? Rechtens?

Darf eine Uni eine Note einer Klausur schlechter als 5,0 bewerten? In der Prüfungsordnung stehen die Noten nur bis 5,0.

Angeblich haben zwei Professoren Ihre Noten auch schlechter als 5,0 gemacht und dann die Noten zusammengetragen.

Bsp. bei einer 3,0 und eine 5,0 würden alle anstelle einer 4,0 eben eine 5,0 für nicht bestanden erhalten. Weiß jemand ob man dies darf? Ich erinnere mich an einen Fall meiner alten Hochschule, an der das auch so gemacht wurde und der Professor musste anschließend die Noten zurück nehmen und umschreiben weil er vorher schlechter als 5,0 bewertet hat.



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5 Antworten
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#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Bsp. bei einer 3,0 und eine 5,0 würden alle anstelle einer 4,0 eben eine 5,0 für nicht bestanden erhalten.


Was sagt denn die Prüfungsordnung? Es gibt nicht nur Durchschnittsprüfungen, es gibt auch solche, wo es heißt "eine Teilprüfung nicht bestanden = komplett durchgefallen". Klassisches Beispiel sind Diplomprüfungen in Naturwissenschaften. Was trifft denn bei dir zu?

Und daß sowas nicht bedeutet, daß "eine Note schlechter als 5,0 gemacht" wurde, sollte man als Student eigentlich begreifen können.


-- Editiert Sheldon_Cooper am 27.09.2012 16:44

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#2
 Von 
chraikle
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

nein.. als student weiß man was es heisst wenn es "teilprüfung" heisst... ;) Es geht nicht um das bestehen von Teilprüfungen in einem Modul!

es geht um die tatsache das ein interner teil (einzelteile müssen nicht bestanden werden!!!) mit schlechter als 5,0 bewertet wurde. bei nichterscheinen wäre es eine 5,0 gewesen.

Die SPO besagt 5,0 schlechteste Note... Es geht umd ie Bewertung und nicht wie später verrechnet wird etc.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
es geht um die tatsache das ein interner teil (einzelteile müssen nicht bestanden werden!!!) mit schlechter als 5,0 bewertet wurde.


Du widersprichst dir doch selbst. Du fragst, ob aus einer 3,0 und einer 5,0 eine 5,0 werden kann. Ich habe gesagt "wenn die Prüfungsordnung das hergibt, dann ja".
Schon rein logisch kann nicht "eine 5,0 schlechter als 5,0 bewertet" worden sein, deine eigene Voraussetzung war ja "5,0" und nicht "schlechter als 5,0".
Vielmehr geht es um die Frage, ob die Prüfungsordnung eine Durchschnittsnote vorschreibt oder wie sonst die Gesamtnote aus zwei Noten gebildet werden soll/muß.
Und genau deswegen kann man dazu pauschal nichts sagen außer "durchaus möglich". Du mußt uns schon verraten, was die Prüfungsordnung in deinem Fall sagt.

Pauschal kann man sagen, daß dann, wenn die Endnote ins Ermessen des Profs gestellt ist, er natürlich sagen darf "5,0 und 3,0 ist für mich 'nicht bestanden'". Zumal ja vermutlich auch noch einfließen wird, was das genau für Teile waren, in denen die Einzelnoten erworben wurden (bei "3,0 für eine 5-minütige mündliche Darstellung" vs. "5,0 für eine dreiwöchige Hausarbeit" ist logisch, daß nicht 50:50 gewichtet werden wird).

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#4
 Von 
chraikle
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

ne ne es geht um eine matheklausur die aus zwei teilen besteht die exakt gemittelt werden. Beim Fach Mathe gerade in dieser Klausur müssen KEINE Teilmodule separat bestanden werden!!! jede der teile hat 50% anteil! in der prüfungsordnung steht folgendes:

Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüferinnen
oder Prüfern festgesetzt.

(2) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten
zu verwenden:

1,0; 1,3 = sehr gut = eine hervorragende Leistung
1,7; 2,0; 2,3 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
3,7; 4,0 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

(2)
1 Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, errechnet sich die Gesamtnote
aus der Summe der erbrachten und gewichteten Teilleistungen. (Aber wie schon erwähnt ist das bei MATHE nicht der Fall denn die Profs haben selbst gesagt wenn man zb eine 5 und eine 3 schreibt wird gemittelt und somit bestanden, allerdings habe ich scheinbar mit absicht in einem teil schlechter als 5!!! und um das geht es)
2 Hierbei erfolgt eine Gewichtung der Prüfungsleistungen entsprechend der Leistungspunkte. (Gewichtung ist 3 LP in einem und 3 LP im anderen Teil. ) +

Problem ist das ich widerspruch einlegen muss, denn schlechter als 5,0 gibt es niergendwo. wäre ich bspw nicht erschienen gäbe es eine 5,0 und fertig.... nur wie legt man einen widerspruch ein?

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-- Editiert chraikle am 01.10.2012 17:45

-- Editiert chraikle am 01.10.2012 17:46

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#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
die Profs haben selbst gesagt wenn man zb eine 5 und eine 3 schreibt wird gemittelt


Ist das im Streitfall beweisbar?

quote:
allerdings habe ich scheinbar mit absicht in einem teil schlechter als 5!!! und um das geht es


Nein, zum hundertdrölften mal, man hat bei dir offenbar nicht gemittelt. Du hast doch selbst gesagt, du hast eine 3,0 und eine 5,0 bekommen, also schon rein denknotwendig keine Note "schlechter als 5,0", das sollte dir als Mathe(!!!)-Student doch einsichtig sein.

Wenn der Prof dann am Ende bei "Gesamtklausur nicht bestanden" landet, hat er logischerweise nicht gemittelt und nicht "heimlich aus der 5,0 eine 7,0 gemacht" (so ein Argument hätte ich jetzt von einem Hauptschüler erwartet, nicht von einem Mathestudenten).

Du sagst doch auch nicht, wenn du im Mathediplom drei Einsen und eine Fünf hast und deswegen kein Diplom bekommst, daß man "aus den Einsen Fünfen gemacht hat", oder?

quote:
wie legt man einen widerspruch ein?


Was sagt denn dazu deine Prüfungsordnung? Gegen eine einzelne Note kann man verwaltungsrechtlich keinen Widerspruch einlegen, weil sie kein Verwaltungsakt ist; das wäre nur bei einem Zeugnis der Fall, das die Note (alleinstehend oder als Bestandteil eines Durchschnittswertes) enthält bzw. darauf basiert.

Ob die Prüfungsordnung bei dir eine zusätzliche Anfechtungsmöglichkeit (formlose Beschwerde, Überprüfung der Lage durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission etc.) vorsieht, wirst du schauen müssen.

Was sagt dein Prof dazu? Steht er nicht mehr zu der Aussage mit dem "Mitteln", oder gilt das vielleicht nur für zwei Teile, die beide besser als 5,0 sind oder wie oder was?

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