Verjährung Abfallgebührenbescheid

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
TaHo0112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung Abfallgebührenbescheid

Ich habe als Grundstückseigentümer einen Abfallgebührenbescheid von 2008 bis 2017 erhalten. Auf dem Grundstück wurde ein Gewerbebetrieb betrieben, der hatte das angemeldet. Der Betrieb wurde familiär geführt, ich hatte also keine Einkünfte. Nun habe ich diesen Gebührenbescheid über die letzten 9 Jahre erhalten. Vermuten kann ich das es offene Posten von dem Betrieb sind, die ich als Eigentümer nun tragen soll. Der Bescheid kam ohne jegliches Begleitschreiben, und auch auf Anfrage warum mich in den letzten 9 Jahren niemand kontaktiert hat um die Angelegenheit zu klären bevor so hohe Summen angesammelt sind, wurden mir keine vernünftigen Auskünfte erteilt. Gegen den Bescheid habe ich nun erstmal Widerspruch eingelegt und um Prüfung gebeten. Jetzt ist die Sache bei der Rechtsabteilung der Abfallgesellschaft. Die Antwort wird nun sicher bald eintreffen.

Jetzt meine Frage aufgrund eines Hinweises vom Steuerberater, gibt es für diese Bescheide nicht auch eine Verjährungsfrist? Er meinte das ist so nicht rechtens. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TaHo0112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach, Entschuldigung. Das ist in Hessen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun, das Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen hat eine analoge Regelung zu dem von NRW, und zwar in § 4 Nr. 5a, wo der entsprechende Passus der Abgabenordnung (§ 228 AO ) für anwendbar erklärt wird. Gebühren aus 2008-2011 dürften also verjährt sein.

-- Editiert von muemmel am 04.04.2017 14:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

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