Hallo Zusammen!
"Zum Vermögen zählen Bargeld, Bankguthaben, jegliche Form von Spar-und Kapitalanlagen (Aktien, Wertpapiere, Sparanlagen, Lebensversicherungen etc.) Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke und sonstige Geldwerte (Kraftfahrzeuge, Wertgegenstände etc.). Es ist zu beachten, dass auch Geld oder sonstige Vermögenswerte berücksichtigt werden müssen, die derzeit verliehen sind. Vermögensverschiebungen sind unzulässig. Auch bereits bekannte, zukünftige Schenkungen, die nach dem festgelegten Stichtag übergehen, aber für die Finanzierung des Bauvorhabens verwendet und somit der Berechnung der Finanzierung des Bauvorhabens durch das beteiligte Kreditinstitut berücksichtigt werden, sind als Vermögen anzugeben bzw. Hinzuzurechnen. Ausgenommen werden Gebrauchsgegenstände, deren Restwert unter einem Wert von 10 000 Euro liegt"
Was heißt das konkret?
Ist z.b. eine private Rentenversicherung Vermögen?
Müssen Lebensversicherungen angegeben, wenn der derzeitige Rückkaufwert 10 000 Euro unterschreitet?
Wer weist nach, dass Angaben richtig gemacht wurden?
Vg
-- Editiert von tagohneschatten123 am 13.12.2018 09:30
Vermögen?
13. Dezember 2018
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Frage vom 13. Dezember 2018 | 09:20
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 12x hilfreich)
Vermögen?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 11:30
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Haben Sie oben nicht selbst geschrieben, dass Kapitalanlagen bzw Sparanlagen und Lebensversicherungen zum Vermögen gehören ?
Lebensversicherungen sind meines Wissens keine Gebrauchsgegenstände, für die nur diese 10 TEUR Grenze gilt.. aber die Fragen haben sie sich doch alle schon selbst beantwortet
#2
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 17:05
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Wenn bezweifelt wird, daß die Angaben korrekt sind, ist derjenige, der die Angaben gemacht hat in der Pflicht, deren Wahrheitsgehalt zu beweisen.
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