In §14 des Baden-Württembergischen Versammlungsgesetzes steht:
Zitat:(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Was mich wundert: da steht nicht, dass man das Datum und Uhrzeit mitteilen muss.
Wenn jemand ohne Angabe des Datums eine Versammlung anmeldet, wird man ihn kaum dafür verurteilen können.
Es steht auch nicht drin, dass der Leiter ein Deutscher sein muss oder einen deutschen Wohnsitz haben muss.
Was übersehe ich?