Versammlung anmelden

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)
Versammlung anmelden

In §14 des Baden-Württembergischen Versammlungsgesetzes steht:

Zitat:
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.


Was mich wundert: da steht nicht, dass man das Datum und Uhrzeit mitteilen muss.
Wenn jemand ohne Angabe des Datums eine Versammlung anmeldet, wird man ihn kaum dafür verurteilen können.
Es steht auch nicht drin, dass der Leiter ein Deutscher sein muss oder einen deutschen Wohnsitz haben muss.
Was übersehe ich?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Da steht auch nicht, dass man angeben muss, wo die Veranstaltung stattfinden soll ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jms):
Was mich wundert: da steht nicht, dass man das Datum und Uhrzeit mitteilen muss.

Ja und?



Zitat (von jms):
Wenn jemand ohne Angabe des Datums eine Versammlung anmeldet, wird man ihn kaum dafür verurteilen können.

Stimmt.
Nur warum sollte man den unvollständigen Antrag genehmigen? Bzw. er wird dann einfach untersagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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