Versetzung trotz schlechter Noten möglich?

12. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung trotz schlechter Noten möglich?

Hallo,

angenommen Schüler X geht in Berlin zur Schule, in die 13. Klasse eines Gymnasiums. Dort darf man ab der 12. Klasse bis zum Abitur hin nur 4x schlechter als eine 4-, also 4 Punkte auf dem Zeugnis haben. Jetzt steht der Schüler in der 13. Klasse hat bereits in den beiden Semestern der 12. Klasse 4 Mal seine 4- gesammelt und darf nun auf dem Zeugnis keine schlechtere Note als 4, also 5 Punkte haben.

Durch einen schweren Unfall, 2 Monate vor Zeugnisausgabe, war der Schüler X jedoch 1,5 Wochen im Krankenhaus und danach unbefristet krankgeschrieben. Allerdings missachtete die Schulleitung diese Krankschreibung und forderte Schüler X auf mit sofortiger Wirkung (3 Tage nach Entlassung aus Krankenhaus) wieder zur Schule zu kommen, trotz fachorthopädischen Attests, das besagte, dass Schüler X nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen kann.

Schüler X hat sich dem Druck der Schule gebeugt und schrieb alle Klausuren mit. Er schrieb sogar Klausuren am Wochenende nach und einige Tage hintereinander ohne Pause und ging nach 1 Monat auch wieder regelmäßig zum Unterricht.

Jetzt steht Schüler X vor der prekären Lage, dass er die Klausur im Fach Mathematik total verhauen hat und nun eine weitere 4- auf dem Zeugnis bekommt. Ein Gespräch mit dem Fachlehrer half nichts, dieser habe nur gesagt, dass sich der Schüler hätte mehr bemühen müssen. Der Unfall sei aus seiner Sicht kein Grund dafür, dass man nun Gnade vor Recht ergehen lasse. Das heißt, der Fachlehrer bleibt bei seiner Entscheidung und Schüler X fällt nun durch, müsste die 13. Klasse wiederholen und müsste wieder bangen, da er ja trotzdem 4 Mal 4- auf dem Zeugnis der 12. Klasse hat.

Gebe es für Schüler X, der noch eine Woche Zeit hat, bevor das Zeugnis der 13. Klasse ausgeteilt wird, eine Möglichkeit doch noch durchzukommen? Könnte ein Anwalt dort helfen oder ein Brief an das Schulamt? Oder könnte man darauf beharren, dass durch den fehlenden Monat die mündliche Benotung, die zu 2/3 ausschlaggebend ist nicht bewertbar sein darf?



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21 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Und das soll schon das Abschlusszeugnis sein?
Damals waren es 4 Halbjahre Oberstufe, in denen man insgesamt Maximal 4 Kurse schlechter als 5 Punkte haben durfte.
Wenn also jetzt schon klar ist, dass das nicht mehr klappt, wäre eine SOFORTIGE! Rückstufung in die Klasse 12 angebracht, da ja dann auch die Minderleistung des 2. Halbjahres entfallen und neu erbracht werden können.

Recht auf eine gute "Gnadennote" gibt es nun mal nicht.
Das Einzige, was man vielleicht (aber auch nur ganz vielleicht) erreichen könnte wäre GAR KEINE Benotung. Das würde aber nicht helfen, da der Kurs zwangsweise belegt werden muss, und somit das gleiche Ergebnis dabei heraus kommt.

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Allerdings missachtete die Schulleitung diese Krankschreibung und forderte Schüler X auf mit sofortiger Wirkung (3 Tage nach Entlassung aus Krankenhaus) wieder zur Schule zu kommen


Ungewöhnlich; wenn eine Schule ein Attest nicht akzeptiert (weil sie eine Gefälligkeitskrankschreibung vermutet - und auch das muß begründet sein, etwa weil das schon vorgekommen ist, und nicht "ins Blaue"), verlangt sie üblicherweise eine amtsärztliche Untersuchung.

quote:
trotz fachorthopädischen Attests, das besagte, dass Schüler X nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen kann


Da kenne ich die Details nicht, aber ich könnte mir vorstellen, daß es in so einem Fall die Pflicht des Schülers wäre, anderweitig (notfalls mit dem Taxi) zur Schule zu kommen. Er ist ja offenbar nicht unterrichtsunfähig, sondern "nur" sehr spezifisch eingeschränkt ("kann die Treppe am Bahneinstieg nicht steigen").

quote:
Schüler X hat sich dem Druck der Schule gebeugt und schrieb alle Klausuren mit.


Dann wird es natürlich noch schwerer mit dem Argument, die Krankschreibung habe ihn am Erbringen von Leistungen gehindert. Mal dumm gesagt, wenn ich krankgeschrieben bin, dann kann ich halt nicht trotzdem zur Klausur gehen und sagen "wenn ich bestehe, dann gut; wenn ich durchfalle, berufe ich mich auf die Krankschreibung, daß es nicht gelten soll".

quote:
Oder könnte man darauf beharren, dass durch den fehlenden Monat die mündliche Benotung, die zu 2/3 ausschlaggebend ist nicht bewertbar sein darf?


Ein fehlender Monat ist ja nur ein Bruchteil eines Halbjahres; man hatte doch in der Restzeit genügend Gelegenheit, seine Leistung zu erbringen.
Und selbst wenn die mündliche Mitarbeit komplett wegfallen würde (etwa weil der Schüler seine Stimme verloren hat), er ist in der Bringschuld, d.h. er müßte dem Lehrer alternative Vorschläge zur Leistungserbringung (Referate, schriftliche Einreichung von Hausaufgaben) machen. Tut er das nicht, seine Verantwortung - keine Leistung, Note 6.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hiphappy, genauso ist es mit den 5 Punkten. 4 Punkte wären ein Ausfall. Habe mich falsch ausgedrückt. Also dürfte man nur 4x eine 4- haben oder schlechter. Das Abschlusszeugnis kommt mit dem Abitur, also im kommenden Semester.

Der Schulweg vom U-Bahnhof aus beträgt 1 Kilometer. Den sollte der Schüler täglich, obwohl er durch den Unfall vorläufig gehbehindert ist bewältigen. Ein Schultransport wurde nicht bewilligt, da der Unfall Privat war. Die Krankenversicherung zahlt kein Taxi. Daher hätte der Schüler für die Hinfahrt 30 Euro bezahlen müssen und für die Rückfahrt nochmals 30 Euro. Wären Gesamtkosten von etwa 150 Euro die Woche, was völlig unzumutbar ist.

Dem Schüler wurde gesagt, dass er sonst das Semester nicht besteht, wenn er zu den Klausuren nicht kommt. Dass der Schüler jetzt durch den Unfall benachteiligt ist, aufgrund der fehlenden mündlichen Noten für den gesamten Monat sieht der Lehrer nicht ein. Sich jetzt noch zu verbessern in der mündlichen Mitarbeit, sei es durch ein Referat oder sonstiges, lehnt der Lehrer ab.
Der Schüler hätte sich ja mündlich beteiligen können, indem er Hausaufgaben gemacht hätte oder die Ergebnisse der Aufgaben an die Tafel geschrieben hätte.

Dass niemals Hausaufgaben aufgegeben worden oder dass nur die Schüler, die schnell ihre Aufgaben fertig gerechnet hatten dann die Aufgaben an die Tafel schreiben konnten, ist dem Lehrer egal.

Kann der Schüler rechtlich nicht verlangen, dass er die Klausur nochmal schreiben darf oder sich mündlich prüfen lassen.

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-- Editiert Ruper am 13.12.2013 15:11

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#4
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, meine natürlich 300 Euro Gesamtkosten.

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
meine natürlich 300 Euro Gesamtkosten


Was hätte es gekostet, einen Rollstuhl zu mieten?

Den Aspekt können wir hier auch nicht ausdiskutieren, weil die medizinische Diagnose nicht klar ist; ich will nur darauf hinweisen, daß es durchaus Mittel und Wege gegeben hätte, wenn man nur gewollt hätte.

IMO rechtlich relevant ist nur die Frage des Attestes; entweder die Schule zweifelt es an und schickt den Schüler zum Amtsarzt oder sie akzeptiert es. Einfach nur sagen "akzeptieren wir nicht" dürfte keine Rechtsgrundlage haben. Da würde ich erst mal ansetzen.

quote:
Der Schüler hätte sich ja mündlich beteiligen können, indem er Hausaufgaben gemacht hätte oder die Ergebnisse der Aufgaben an die Tafel geschrieben hätte.


Das nennt man Bringschuld, s.o.

quote:
Kann der Schüler rechtlich nicht verlangen, dass er die Klausur nochmal schreiben darf oder sich mündlich prüfen lassen.


Gegen die Klausur an sich ist gar kein Widerspruch möglich, da sie kein Verwaltungsakt ist. Man könnte nur das Zeugnis, das (u.a.) auf der Klausur basiert, angreifen. Dazu müßte man aber alle Voraussetzungen prüfen, s.o.


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#6
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich gab es Mittel und Wege. Allerdings ist es doch etwas unverschämt, von der Schule zu erwarten, dass man bereits 2 Wochen nach einer schweren Notoperation zur Schule kommt - wenn nicht wird der Schüler nicht versetzt. Dass der Schüler sich selbst noch schlapp fühlte, was sogar ärztlich nachweisbar war, ist der Schule ja egal gewesen. Zu den Klausuren hat er ja trotz Krücken den 1 Km langen Weg bewältigen müssen.

Bleibt also nur der Weg, zum Anwalt zu gehen. Aber die Erfolgschancen scheinen recht gering zu sein. Habe ich das richtig verstanden?



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#7
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Wäre er nicht hin, wäre er durchgefallen. Nun ist er hin und fällt durch.

Aus welchen Grund sollte denn nun, weil er es versucht hat und nicht geschafft durchkommen. Im anschliessenden Studium braucht er doch das Wissen das er nicht hat. Und da hilft dann kein alter Unfall mehr.

Übrigens wie verantwortungslos von seinen Elter ein Kind das nach einen schweren Unfall bereits 3 Tage nach Entlassung aus Krankenhaus, bei dem Ärtze attestieren das es ganr nicht geht, von seinen Eltern alleine in die Schule geschickt wird.

Mein Mutti hätte mich mit dem Rollstuhl geschoben, wobei wir auch ein Auto haben.

Dem Anwalt würde ich aber die Wahrheit erzählen, hilft mehr

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
Übrigens wie verantwortungslos von seinen Elter ein Kind das nach einen schweren Unfall bereits 3 Tage nach Entlassung aus Krankenhaus, bei dem Ärtze attestieren das es ganr nicht geht, von seinen Eltern alleine in die Schule geschickt wird.


Ein volljähriges Kind in der Kollegstufe?!

quote:
Wäre er nicht hin, wäre er durchgefallen. Nun ist er hin und fällt durch.

Nein, dann wäre nicht benotet worden.

quote:
Im anschliessenden Studium braucht er doch das Wissen das er nicht hat.

Stimmt. Und da er sowieso durchfallen wird sollte er JETZT umgehend freiwillig in die 12. zurücktreten und dort das letzte Halbjahr nochmal richtig Gas geben, damit kann er sich (theoretisch) nochmal deutlich verbessern.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#9
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Dem Anwalt würde ich aber die Wahrheit erzählen, hilft mehr


Wo gehst du davon aus, dass ich die Unwahrheit erzähle?

Die Entscheidung, in die Schule zu gehen, lag bei mir und nicht bei meinen Eltern.

Klar, könnte ich mit sofortiger Wirkung wieder das letzte Halbjahr der 12. Klasse wiederholen. Jedoch habe ich dann in dem Halbjahr komplett neue Themen, in die ich mich wieder einarbeiten muss. Sowie ein Fach, in dem ich 2 Ausfälle hatte, das ich für die 13. Klasse deswegen abgewählt hatte. Ich sehe dadrin keine Chance zur Verbesserung. Eher kann es mir passieren, dass ich mich verschlechtere in allen Fächern.

-- Editiert Ruper am 14.12.2013 19:55

-- Editiert Ruper am 14.12.2013 19:56

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#10
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Du willst, und dabei bleibst für eine Leistung belohnt werden die du nicht erbracht hast. Wegen eines "orthopädischen Problem".

Na, den ma tau

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#11
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bitte? Ich möchte dich mal sehen, nachdem du von einem Auto angefahren wurdest und 1,5 Wochen im Krankenhaus lagst mit einer medialen Schenkelhalsfraktur. Du verstehst mein Problem nicht. Durch den Monat mehr hätte ich mich a) besser vorbereiten können auf die Klausur und b) meine mündliche Leistung verbessern können.

Beides konnte durch den Unfall nicht gewährleistet werden.

Das nächste Mal brauchst du mich nicht mehr der Lüge zu bezichtigen.

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#12
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Kannst du jetzt ja machen, jetzt hast du doch mehr Zeit.

DU hast dich doch entschieden das es dir gut geht. Und hättest du es geschafft nie wieder ein Wort verloren. Wer soll denn nun beurteilen ob du einfach zu doof warst und eh durchgefallen wärst - oder zu krank. Zumal DU doch erklärt hast das es geht und in die Schule bist.

Das deine Leistungen im Zusammenhang mit deinen Leistung liegen kann dein Attest über einen Knochenbruch kaum beweisen.

Du bist nicht der erste dessen Ausbildung durch einen Unfall verlängert wurde.


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#13
 Von 
frank_wohlers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich finde das bedingt ein juristisches Problem. Mag sein, dass es daran liegt, dass ich Lehrer (wohl nicht in Deinem Bundesland) und kein Jurist bin. Mir liegt die Frage auf der Zunge, inwiefern Du denn bevor Du wieder in die Schule gegangen bist Beratung bei Klassenlehrer/Tutor oder Oberstufenleitung und Schulleitung angefordert hast? Die hätten Dich ja über die Grundsätze hinsichtlich Krankschreibung und deren Akzepieren/Nichtakzeptieren informieren müssen. Sofern Du natürlich die Klausuren mitgeschrieben hast, gelten sie. Da gibts wohl nix zu deuteln.
Eine Verbesserung der mündlichen Leistung wäre mit frühzeitigem drum kümmern sicherlich möglich gewesen. Nun dürfte der Zug ja abgefahren sein. Die Noten werden ja in wenigen Schultagen fest stehen. (Was mündliche Leistung genau ist, definieren die entsprechenden Erlasse Deines Bundeslandes.)

Juristisch sehe ich für Dich keinen Hebel zum Ansetzen. Dass Du ohne den Unfall womöglich bessere Leistungen gezeigt hättest, wird Dir nicht helfen.

Ich halte das angesprochene Zurückgehen in 12.2 für sinnvoll. Den von Dir angesprochenen Hinderungsgrund mit dem Abgeben der Fächer kann ich nicht nachvollziehen. Was Du jetzt abgegeben hast, könntest Du doch auch im nächsten Jahr? Mit wechselnden Abiturthemen, die Du dann hättest, magst Du natürlich einen Nachteil haben.

Viele Grüße
Frank

-- Editiert frank_wohlers am 15.12.2013 20:31

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#14
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mehrfach meiner Tutorin, die gleichzeitig auch die pädagogische Koordinatorin ist, mitgeteilt, dass ich nicht zur Schule komme kann, aufgrund des Unwohlseins sowie wegen des Schulweges, der für mich unzumutbar gewesen ist, in der damaligen Verfassung.

Die Krankschreibung wurde bereits am nächsten Werktag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus an die Schule geschickt. Jedoch kamen mehrere Anrufe meiner Tutorin, die mir sagte, ich soll endlich zur Schule kommen. Falls nicht muss ich das Jahr wiederholen. Mir wurde gesagt, die Klausur X wird am Datum x.y.z geschrieben und ich muss dorthin kommen. Auch meinen Schulleiter hatte ich sofort informiert, der auch von mir wollte, dass ich Klausuren (nach)schreibe. Durch den Druck, so viel Stoff in vielen Fächern aufholen zu müssen, trotz meiner Abwesenheit hat mich auch beeinträchtigt.

Ich stand in Mathematik von der mündlichen Leistung so, dass ich durchgekommen wäre. Die mündliche Leistung wird einem aber auch nur 1-2 Mal im Semester angesagt.

Jetzt müsste ich ja 12.2 ganz neu machen. Chemie, wovon ich keine Ahnung habe und hatte muss ich trotzdem wieder einbringen, obwohl ich es bereits abgewählt hatte. Außerdem werden die Schüler meist noch am Ende des Semesters auf das neue Semester vorbereitet. Ich müsste in 12.2 wieder den ganzen Stoff neu lernen und dann wieder für 13.1. Sowie in Geschichte, was 2015 zum Zentralabitur wird müsste ich andere Themen aufholen, die ich eventuell nicht hatte.

Eine Verbesserung der mündlichen Leistung wäre durch den Monat möglich gewesen und zwar aus meiner Sicht so, dass ich dadurch nun nicht durchgefallen wäre.

Für mich ist es unmenschlich, einen Schüler, der durch den Unfall stark gelitten hat und mit eventuellen Folgeschäden rechnen muss, so zu schikanieren und ihn zurückstufen. Einige Lehrer sollten mit mehr Menschlichkeit agieren und nicht nur den Schwarz-Weiß Blick haben, welche Benotung richtig wäre.

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#15
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
unmenschlich


klar
quote:

so zu schikanieren


aber sicher

So könnte jemand jammern der bei einer Wiederholungsprüfung so ein Problem hat und raus wäre. Du aber hast doch noch ne Chance.

Der Unfall war das Böse, das sind eben die Unfallfolgen. Du hast es versucht und nicht geschafft. Keiner kann sagen aus welchem Grund und genau deshalb gibts kein Freilos.

Ich kenne Menschen mit schwerwiegenderen Problemen die sich nicht so anstellen.




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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

-- Editiert Kartoffelsaft am 15.12.2013 23:46

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
Mir wurde gesagt, die Klausur X wird am Datum x.y.z geschrieben und ich muss dorthin kommen.

Auch bei einer Klausur in der Kollegstufe kann man fehlen, man schreibt dann eben nach. Sollte dir doch mittlerweile bekannt sein? Man hat dir falsche Informationen gegeben, hättest du aber besser wissen müssen...

Und da du jetzt ja sowieso durchfallen wirst ist deine einzige Chance JETZT zurückzugehen...

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#17
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aber so gewesen, dass fast alle Klausuren Nachschreibklausuren waren und dies mir begründet hat, dass sich sonst keine Nachschreibtermine mehr finden werden.

Aber das spielt ja nun eh keine Rolle mehr. Morgen wird mir das endgültige Ergebnis genannt und dann werde ich überlegen müssen, ob ich rechtliche Schritte einleiten werde, oder nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Du kannst gegen Noten keine rechtlichen Schritte einleiten, höchstens gegen das Durchfallen.
Deine Chancen sind aber so gut wie 0.

Und wenn man Nachschreibeklausuren verpasst, dann kann das in der Tat wegen fehlender Termine für eine Ersatzklausur das Ende bedeuten. Was war denn mit den ursprünglichen Klausuren?
Warum musstest du nachschreiben?

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#19
 Von 
Ruper
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ursprünglichen Klausuren wurden in der Zeit geschrieben, in der ich u.a im Krankenhaus lag bzw. als ich Zuhause noch mich auskurierte.

Ich schätze doch ein guter Anwalt wird mir ja sagen, welche Chancen ich habe, bzw. welche nicht.

Dass ihr für meine Situation so viel Unverständnis habt, ist ja völlig in Ordnung. Ihr habt ja nicht diese Frustration, kurz vor dem Abitur zu scheitern.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Was heißt Unverständnis.
Die Sache ist nunmal so wie sie ist, das ist nicht toll, lässt sich aber nicht ändern.
Ich war damals auch wegen einer Krankheit über 6 Monate nicht in der Schule, hab mich aber reingehängt und war danach besser als davor.
Nur weil du zu faul bist nochmal in 12.2 zu gehen kannst du nicht erwarten, dass dir die Lehrer deshalb Gnadennoten schenken.

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#21
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Die Krankenversicherung zahlt kein Taxi. Daher hätte der Schüler für die Hinfahrt 30 Euro bezahlen müssen und für die Rückfahrt nochmals 30 Euro. Wären Gesamtkosten von etwa 150 Euro die Woche, was völlig unzumutbar ist.


Die Kosten hätte wohl Dein Unfallgegner übernehmen müssen, sofern er "schuld" war.

Ansonsten ist zu dem Thema wohl schon alles gesagt - keine Leistung, keine Kekse.

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