Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft - § 53 Absatz 7 BeamtVG
Hallo!
Die Fragestellung bezieht sich auf folgenden Fall:
Ein Ruhestandsbeamter hat einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb. (Genehmigte Nebentätigkeit seit Jahren wird als gegeben vorausgesetzt.)
Wie werden die Anrechnungsregelungen gemäß § 53 Absatz 7 BeamtVG umgesetzt?
Zitat:§ 53 Absatz 7 BeamtVG
Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich Abfindungen, aus selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft.
Klar ist: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind steuerpflichtig in der Einkommensteuer.
Weiterhin werden diese Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Erwerbseinkommen i.S.v. § 53 Absatz 7 BeamtVG bewertet.
Von diesen Einkünften werden nun die abgezogen, die "nicht auf einer die Arbeitskraft des Versorgungsempfängers nennenswert beanspruchenden erwerbswirtschaftlichen Betätigung beruhen".
Hierzu gibt es Rechtsprechung:
- BVerwG 2 C 31.10, Urteil vom 25. August 2011
- BVerwG 2 B 72.14, Beschluss vom 13. November 2014
Gibt es hier jemanden, der sich mit Details der Anrechnungsregeln unter Berücksichtigung der Rechtsprechung hierzu auskennt?
Meine Frage: Welche Arten/Anteile von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft werden hier abgezogen?
(Denkbar: reine Subventions-Zahlungen für Landwirtschaftliche Betriebe, die nicht mit der Arbeitskraft direkt zusammenhängen.)
Vielen Dank für eine Antwort.