Hallo,
ich habe folgende Frage an Euch:
ich habe eine Wohnung gekauft, dafür war die Verwalterzustimmung nötig. Nun hat die Hausverwaltung mir eine Rechnung geschickt in Höhe von über 180 Euro. Daraufhin habe ich eine Mail geschrieben, wo ich gefragt habe, wo die Kosten für die Sondervergütung für den Verwalter festgehalten werden und woraus sie sich zusammensetzen. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe, hab ich nochmal eine Mail geschrieben und wieder auf meine Frage hingewiesen. Und wieder keine Antwort erhalten. Demzufolge habe ich immernoch die Rechnung nicht beglichen. Bin ich verpflichtet sie zu bezahlen, obwohl meine Fragen nicht beantwortet worden sind, dürfen sie mir eine Mahnung schicken?
Ich danke Euch schon mal im voraus!
Verwalterzustimmung Kosten
21. Januar 2012
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Frage vom 21. Januar 2012 | 13:07
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwalterzustimmung Kosten
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#1
Antwort vom 2. Februar 2012 | 19:38
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
kurz und knapp ja!
Eine eMail ersetzt nicht die Schriftform. Wenn du einen Nachweis über die Forderung haben möchtest, solltest du dich Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein melden!
Prinzipiell ist die Forderung nicht auf alle Eigentümer umlegbar, also auch von dir zu begleichen! Auch den Betrag halte ich für gerechtferigt! Außer natürlich die Verträge zwischen Eigentümer und Verwalter sehen anderes vor...
#2
Antwort vom 3. Februar 2012 | 10:26
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
quote:
ich habe eine Wohnung gekauft, dafür war die Verwalterzustimmung nötig
Wohl eher für den "Verkauf" oder ? Dann war diese "Vor" der Verkauf einzuholen, das kann nur der VK, der dann auch dafür zahlen muss.
ABER, das ist eine der übliche Aufgabe des Verwalters, dafür bekommt er keine 180 Euro.
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