Verwaltungsakt ohne Unterschrift - Vorlage bei einer anderen Behörde

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
so469521-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltungsakt ohne Unterschrift - Vorlage bei einer anderen Behörde

Hallo liebe Leser,

mir wurde ein Bescheid eines Amtes zugestellt. Mir ist klar, dass diese in den meisten Fällen auch ohne Unterschrift gültig sind, da das Original mit Unterschriften der Akte des Amtes inneliegt. Der Bescheid ist wie folgt untertitelt: "gezeichnet Name der Beamtin A" in Druckbuchstaben, ohne Unterschrift und "beglaubigt Name einer zweiten Beamtin B" in Druckbuchstaben und mit Unterschrift.

Nun habe ich folgende Fragen:

In § 34 VwVfG , „Beglaubigung von Unterschriften" heißt es:

"(1) Die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird."

Frage 1: Verstehe ich das richtig, dass der Bescheid, wenn dieser in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielt, indem der Bescheid nur Beweis, nicht aber Gegenstand des Verfahrens ist, mit Unterschriften vorgelegt werden muss?

Denkbar sind für mich zwei Möglichkeiten: entweder muss keine Unterschrift vorliegen oder beide (weil die Vorlage vor einer Behörde geschieht). In meinem Fall liegt aber nur die Beglaubigungsunterschrift vor. Allerdings ist eine solche Beglaubigung auch Bedingungen gebunden, die sich auch aus § 34 VsVfG ergeben.

"(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten
1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,"


Die zu beglaubigende Unterschrift (Beamtin A) wurde aber nicht getätigt. D. h., dass die beglaubigende Beamtin die zu beglaubigende Unterschrift schon vorher beglaubigt hätte.

"2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird,"

Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit der Beamtin A findet sich aber im Bescheid nicht. D. h., weder hat sie unterschrieben noch weiß ich, wer diese Dame ist bzw. welche Befugnisse sie hat.

"und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist"

Dass kann nicht so gewesen sein, denn ansonsten müsste sich die Unterschrift der Beamtin A auch auf dem Bescheid befinden.

"den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel."

Es fehlen dem Bescheid auch genau diese Angaben: Ort, Datum und Dienstsiegel.

Ich habe vor die Rechtmäßigkeit des Bescheids mit diesen Argumenten anzufechten, damit dieser nicht als Beweismittel dienen kann. Wie schätzt Ihr das ein? Hat jemand Erfahrung? Würde Ihr auch so argumentieren oder kennt Ihr vielleicht sogar brauchbare Urteile dazu? Ich habe leider nix gefunden.

Ich freue mich über Antworten.

LG


-- Editiert von so469521-14 am 16.10.2019 11:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Klingt für mich eher danach, als wäre Ihnen eine beglaubigte Abschrift des Schreibens zugestellt worden. Dann könnte es sich um einen Beglaubigungsvermerk nach § 33 VwVfG handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so469521-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Von einer Beglaubigung gem. § 33 VwVfG ging ich auch zuerst aus. Dafür spricht nur ein kleiner Satz in einem Gerichtsurteil Dagegen sprechen allerdings wesentlich mehr Punkte:

Der Verwaltungsakt wurde als Beweis vor einem Gericht eingebracht. In dem Urteil heißt es:
"Hier wurde der Bescheid durch die Sachbereichsleiterin, Frau XY, unterzeichnet. Der Bescheid wurde anschließend durch Frau AB beglaubigt, deren Unterschrift sich auch insoweit auf dem Bescheid befindet, vgl. § 34 VwVfG. Dadurch wird gewährleistet, dass der Verwaltungsakt mit Wissen und Willen eines Verantwortlichen der Behörde ergangen ist."

Einerseits wird hier zwar geschrieben, der Bescheid sei von Frau AB beglaubigt worden, was für § 33 VwVfG spräche. Andererseits, bezieht sich das Gericht aber durch den Zusatz "vgl" auf § 34 VwVfG. Auch die danach folgende Erklärung, "dadurch" sei gewährleistet, dass der Bescheid mit Wissen und Willen einer Verantwortlichen ergangen sei, passt eher zu § 34 VwVfG und lässt den Schluss zu, dass das Gericht die Unterschrift der Frau XY für erforderlich hielt.

Auch Frau XY bestätigte selbst in einer Mail vom 04.03.2019 noch vor dem Gerichtsverfahren:
"Frau AB hat den Bescheid als zuständige Fallmanagerin verfasst, ich habe ihn in meiner Funktion als Sachbereichsleiterin unterzeichnet."

Und nach der Gerichtsverhandlung wurde dies von der Vorgesetzten beider Damen wie folgt bestätigt:
"meine Mitarbeiterin, Frau XY, hat Ihr Schreiben an mich weitergeleitet. Ihrer unten stehenden Email vom 4.3. kann entnommen werden, wer den Zustimmungsbescheid unterzeichnet hat."

Da in allen drei Aussagen der Terminus "unterzeichnet" und nicht "gezeichnet" steht, ist doch davon auszugehen, dass alle drei eine handschriftliche Unterschrift der Frau XY als notwendig ansahen, da der Bescheid bzw. dessen Abschrift zur Vorlage bei Gericht benötigt wird. Oder sehe ich das falsch? Den Begriff "unterzeichnet" hatte das Gericht auch im Bezug auf ein anderes Dokument, welches tatsächlich handschriftlich unterschrieben war, verwendet. Daraus schließe ich das mit "unterzeichnet" auch tatsächlich "unterschrieben" gemeint ist.

Ich frage, weil ich bei Akteneinsicht feststellte, dass es keine von Frau XY unterzeichnete Version des Bescheides gibt. Auch nicht in der Originalakte. Von daher ist es von besonderer Bedeutung, ob für den Verwaltungsakt, der bei einer Behörde (Gericht) vorgelegt werden musste, mit unterzeichnet unterschrieben gemeint ist.

Wie verstehen Sie die von den drei Personen gemachten Äußerungen? Ich habe auch bisher vergeblich gegoogelt, ob es der Unterschrift der Frau XY bedurfte. Sie ist die Vorgesetzte der Frau AB. Frau AB hat den Belgaubigungsvermerk angebracht. Leider kann man hier keine Anlage einfügen, sonst würde ich den entsprechenden Ausschnitt mit geschwärzten Namen mal einfügen.

LG


-- Editiert von so469521-14 am 20.10.2019 11:37

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