Bewerbung bei der Polizei trotz Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung?

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Bewerbung bei der Polizei trotz Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung?

Hallo,

ich beabsichtige, mich für ein Studium bei der Polizei zu bewerben. Ich habe zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einen Bachelor in BWL, aber irgendwie habe ich noch nicht meine Berufung gefunden.

Vor einem Jahr hatte ich eine Person wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt. Diese Person hat mich daraufhin selbst wegen Beleidigung angezeigt. Da die Anzeige offensichtlich unbegründet war, wurde sie auch umgehend von der Staatsanwaltschaft eingestellt (wegen mangels öffentlichen Interesses).

Könnte dieses eingestellte Verfahren nun ein Problem darstellen? Die Polizei gibt an, dass man bei (eingestellten) Ermittlungsverfahren vor der Bewerbung telefonisch Kontakt aufnehmen soll. Warum?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Da die Anzeige offensichtlich unbegründet war, wurde sie auch umgehend von der Staatsanwaltschaft eingestellt (wegen mangels öffentlichen Interesses).

Wäre sie offensichtlich unbegründet gewesen, wäre sie nicht mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden.



Zitat (von schwukele ):
Könnte dieses eingestellte Verfahren nun ein Problem darstellen?

Können kann immer.



Zitat (von schwukele ):
Die Polizei gibt an, dass man bei (eingestellten) Ermittlungsverfahren vor der Bewerbung telefonisch Kontakt aufnehmen soll. Warum?

Damit komplett aussichtslose Kandidaten das Bewerbungsverfahren nicht unnötig belasten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Polizei wird gewiss begeistert sein! Sie sind doch schon ein alter Hase, was sowas angeht:

Zitat:
Hallo, ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt.


Wenn's mit der Polizei nicht klappt, dann halt Ordnungsamt.

;) ;) :devil:

SCNR

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Entscheiden sie sich bitte für einen anderen Beruf.

Ihre Anzeigenlust lässt erkennen, dass sie für diesen Beruf nicht unbedingt geeignet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Bewerben Sie sich einfach und schauen, was passiert.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ihre Anzeigenlust


Hä? Weil der TE zwei (vermutlich durchaus berechtigte) Anzeigen erstattet hat? Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat:
Hallo, ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt


Sie sollten alles lesen. Wie so oft sind keine 2 x.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

All dies spiegelt ja nur einen klitzekleinen Teil des TE wider. Wenn es denn nun sein Wunsch ist auf der Seite des Rechts zu kämpfen, dann soll er dies versuchen. Ob die Beleidigungsgeschichte einen Einfluss auf die Anstellung hat kann ich nicht beurteilen, ob das Gesamtverhalten einen Anlass zur Nichtanstellung gibt kann ich auch nicht beurteilen. Bleibt also nur, dass man sich bewirbt und abwartet ob von dem vergagenen Fehlverhalten was hängengeblieben ist oder nicht.

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