Hallo,
ich beabsichtige, mich für ein Studium bei der Polizei zu bewerben. Ich habe zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einen Bachelor in BWL, aber irgendwie habe ich noch nicht meine Berufung gefunden.
Vor einem Jahr hatte ich eine Person wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt. Diese Person hat mich daraufhin selbst wegen Beleidigung angezeigt. Da die Anzeige offensichtlich unbegründet war, wurde sie auch umgehend von der Staatsanwaltschaft eingestellt (wegen mangels öffentlichen Interesses).
Könnte dieses eingestellte Verfahren nun ein Problem darstellen? Die Polizei gibt an, dass man bei (eingestellten) Ermittlungsverfahren vor der Bewerbung telefonisch Kontakt aufnehmen soll. Warum?
Bewerbung bei der Polizei trotz Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatDa die Anzeige offensichtlich unbegründet war, wurde sie auch umgehend von der Staatsanwaltschaft eingestellt (wegen mangels öffentlichen Interesses). :
Wäre sie offensichtlich unbegründet gewesen, wäre sie nicht mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden.
ZitatKönnte dieses eingestellte Verfahren nun ein Problem darstellen? :
Können kann immer.
ZitatDie Polizei gibt an, dass man bei (eingestellten) Ermittlungsverfahren vor der Bewerbung telefonisch Kontakt aufnehmen soll. Warum? :
Damit komplett aussichtslose Kandidaten das Bewerbungsverfahren nicht unnötig belasten.
Diese Frage hier wurde rein theoretisch gestellt? https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f474957.html Denn da dürfte auch ein entsprechender Eintrag in den Dateien der Polizei vorhanden sein...
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Die Polizei wird gewiss begeistert sein! Sie sind doch schon ein alter Hase, was sowas angeht:
Zitat:Hallo, ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt.
Wenn's mit der Polizei nicht klappt, dann halt Ordnungsamt.
SCNR
Entscheiden sie sich bitte für einen anderen Beruf.
Ihre Anzeigenlust lässt erkennen, dass sie für diesen Beruf nicht unbedingt geeignet sind.
Bewerben Sie sich einfach und schauen, was passiert.
ZitatIhre Anzeigenlust :
Hä? Weil der TE zwei (vermutlich durchaus berechtigte) Anzeigen erstattet hat? Mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Zitat:Hallo, ich habe vor 2 Monaten (wie so oft) einen Autofahrer wegen Beleidigung angezeigt
Sie sollten alles lesen. Wie so oft sind keine 2 x.
Es gibt da auch sonst gewisse Auffälligkeiten, die den TE nicht eben für den Polizeidienst geeignet erscheinen lassen: https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f532339.html
All dies spiegelt ja nur einen klitzekleinen Teil des TE wider. Wenn es denn nun sein Wunsch ist auf der Seite des Rechts zu kämpfen, dann soll er dies versuchen. Ob die Beleidigungsgeschichte einen Einfluss auf die Anstellung hat kann ich nicht beurteilen, ob das Gesamtverhalten einen Anlass zur Nichtanstellung gibt kann ich auch nicht beurteilen. Bleibt also nur, dass man sich bewirbt und abwartet ob von dem vergagenen Fehlverhalten was hängengeblieben ist oder nicht.
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