Verwarngeldbescheid Hund ohne Leine vor 5 Monaten

28. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cash123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarngeldbescheid Hund ohne Leine vor 5 Monaten

Hallo,
im letzten Jahr am 14.12.17 bin ich mit meiner Hündin in einem Park ohne Leine spazieren gewesen. Das Ordnungsamt hatte sich hinter Bäumen versteckt und mich abgefangen und 15 Minuten belehrt das ich dort nicht ohne Leine herlaufen darf. Nun habe ich das schon vergessen und bekomme heute 28.05.18 von unserer Stadt einen Verwarngeldbescheid, wegen führen ohne Leine.
Ist das nicht zwischenzeitig verjährt?
LG
Cash

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

6 Monate, würde ich sagen - zumindest im Hundegesetz NRW kostet das 75 Euro, was nach § 31(2) Nr. 4 OWiG nach 6 Monaten verjähren sollte (übrigens die kürzeste Frist im OWiG). Für den TE macht das freilich keinen Unterschied - auch die 6 Monate sind ja noch nicht um...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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