Vierte Klasse NRW Grundschule wiederholen

1. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Vierte Klasse NRW Grundschule wiederholen

Einmal angenommen ein heute 9-jähriger Schüler sei mit gerade eben so 6 Jahren (Geburtstag im Juli) in einer NRW Grundschule eingeschult worden, und besuchte heute die vierte Klasse.

Weiter angenommen dieser Schüler hätte in dieser vierten Klasse zunehmend Probleme sich zu konzentrieren und dem Stoff zu folgen, was sich auch in tendenziell zunehmend schlechteren Noten in den Hauptfächern zeigte (3->4).

Ferner angenommen aus Sicht des Klassenlehrers lägen die Ursachen im psychologischen Bereich/Entwicklung, und nicht im intellektuellen Potential des Kindes, und es würde vom Lehrer nichtsdestotrotz ausschließlich eine Realschulempfehlung, ggf. Gesamtschulempfehlung ausgesprochen.

Im Weiteren sei angenommen, die Erziehungsberechtigten seien überzeugt, dass das Kind grundsätzlich das Potential für Schulabschluss allgemeine Hochschulreife habe, auch gymnasial / als G8 erworben (allerdings derzeit sicher nicht), und möchten dem Kind diese Option nicht verbauen, sondern vielmehr das Kind entsprechend vorbereiten & unterstützen, um perspektivisch die Wahrscheinlichkeit eines gymnasialen / G8 Abiturs maximal zu erhöhen.

=> Wie könnten fiktive Erziehungsberechtigte erwirken, dass solch ein Kind die vierte Klasse wiederholt, um vor einem Wechsel auf eine weiterführende Schule Zeit zu gewinnen, so dass a) das Kind sozusagen noch reifen kann und b) um abzuklären, inwieweit tatsächlich psychologische Defizite vorhanden sind bzw. ggf. diese zu adressieren und c) um Wissensdefizite aufzuholen?

Denkbar scheinen theoretisch
I) freiwillige Wiederholung -- dies scheint aber zum einen in NRW sehr restriktiv gelebt zu werden. Weiters sei angenommen, dass die Schule ein solches Vorgehen nicht unterstütze, vielmehr das Kind - egal wie - an eine weiterführende Schule loswerden möchte.

II) "Sitzenbleiben" -- schlicht aufgrund von hinreichend schlechten Noten in den Hauptfächern im zweiten Halbjahr der vierten Klasse, ggf. inkl. Leistungsverweigerung. Oder könnte eine Grundschule das fiktive Kind auch in einem solchen Fall an eine weiterführende Schule geben und behaupten, es werde sich schon auswachsen und das Kind schafft bestimmt die 5te Klasse in Würden...?

III) ????? what else???

Bonusfrage: Wie könnten die fiktiven Eltern das fiktive Kind nicht nur die 4te wiederholen lassen, sondern auch die Grundschule in einem Rutsch wechseln?

Bonusbonusfrage: Was könnte man den fiktiven Eltern alternativ raten? (Merke: Zum einen seien Gesamtschule / G9 als 2nd best gesehen. Zum anderen sei es so, dass die Erziehungsberechtigten das Risiko eines Scheiterns, oder zumindest Klasse wiederholens, in der neuen Umgebung "weiterführende Schule" vermeiden möchten.

Vielen Dank im Voraus für möglichst lebensnahe Vorschläge :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Die rechtlichen Fragen dürften im Schulrecht NRW bzw. mit der Schulleitung rasch geklärt sein.
Wie die Variante "Leistungsverweigerung und Sitzenbleiben" die Psyche des Kindes weiter ruiniert, ist absehbar.

Zitat:
......angenommen aus Sicht des Klassenlehrers lägen die Ursachen im psychologischen Bereich/Entwicklung, und nicht im intellektuellen Potential des Kindes, und es würde vom Lehrer nichtsdestotrotz ausschließlich eine Realschulempfehlung, ggf. Gesamtschulempfehlung ausgesprochen.


Ob psychisch oder intellektuell ist das Kind offensichtlich derzeit nicht in der Lage, ausreichend gute Leistungen für die Weiterempfehlung an die von den Erziehungsberechtigten gewünschte Schulform.

Die reine Annahme, dass das Kind "grundsätzlich das Potential für Schulabschluss allgemeine Hochschulreife habe, auch gymnasial / als G8" habe, spielt derzeit ein untergeordnete Rolle.

Und genau aus diesem Grund sollte man das Kind, das auch welchen Gründen auch immer Lernschwierigkeiten hat, nicht weiter unter Druck setzen.

"... und möchten dem Kind diese Option nicht verbauen"
Im deutschen Bildungssystems verbaut sich kein Option, weil auch ein Kind mit Hauptschulabschluss letztendlich an der Hochschule studieren kann. Egal an welchem Punkt gestartet oder gestrandet, bleibt alles offen, wenn das grundsätzlich vorhandene Potential sich ausleben will.

-- Editiert von HeHe am 02.12.2015 15:36

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für Ihre Einlassung, HeHe. Leider werden die juristischen Fragestellungen nicht adressiert. Zugleich ging es nicht um einen pädagogischen Kommentar von Ihnen; umso mehr da der Text vorher offenbar nicht aufmerksam gelesen wurde. Trotzdem vielen Dank für die gute Absicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Ich habe sehr wohl ganz aufmerksam gelesen und sogar die "Bonusbonusfrage" beantwortet: Da ist wortwörtlich ein Ratschlag erwünscht!

Zitat:
Vielen Dank im Voraus für möglichst lebensnahe Vorschläge :)


Gern geschehen ;)

-- Editiert von HeHe am 02.12.2015 17:03

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Den entscheidenden § haben Sie ja wohl schon gefunden:
§7 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)
(5) ... Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Ver-
lauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase,
von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der
bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber
entscheidet die Versetzungskonferenz. ...


D.h. gegen den Willen der Versetzungskonferenz (in der Lehrer die Mehrheit haben) können Eltern eine Rückversetzung von der 4. in die 3. Klasse auf rechtlichem Weg nicht erzwingen.
Das wäre auch auf einer anderen Grundschule nicht anders (zumindest wenn man innerhalb von NRW wechselt), da die AO-GS landeseinheitlich ist.

Damit ist der juristische Teil der Frage erledigt.
Der Rest sind pädagogische Aspekte, zu denen der Fragesteller offenbar keine Ratschläge hören möchte.
Meine persönliche Meinung als erfahrenes Elternteil von mehreren Kindern, die noch auf der Grundschule sind bzw. bis vor Kurzem dort noch waren, stimmt übrigens vollständig mit der Ansicht von HeHe überein.





-- Editiert von drkabo am 02.12.2015 17:13

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank drkabo, für die juristische Antwort.

Der Vorteil an juristischen Aussagen ist, dass sie IMHE mit einem gewissen Abstraktionsgrad verhältnismäßig treffsicher geleistet werden können, wenn die für die Anwendung der betroffenen Gesetzte/Regelwerke relevanten Parameter bekannt sind. Im vorliegenden fiktiven Fall jedenfalls scheint es nicht viele Grauzonen und Zwischentöne zu geben.

Was pädagogische Aspekte angeht, so denke ich grundsätzlich, Voraussetzung für spezifisch validen Input ist, dass die jeweilige Gesamtsituation in all ihren Facetten und Zwischentönen hinreichend bekannt ist und verstanden wird. Dies ist auf diesem Wege schlicht nicht möglich, und geht an der Zielstellung dieses Forums vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)



??

".......... wir schlafen im Liegen"
(Loriot)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ich möchte hier auch ein ? setzen.?

Zitat (von HeHe):
Und genau aus diesem Grund sollte man das Kind, das auch welchen Gründen auch immer Lernschwierigkeiten hat, nicht weiter unter Druck setzen.


Und möchte das geschriebene von HeHe unterstreichen!

1) Das Kind schafft die vierte Klasse zwar, wenn auch mit befriedigenden Noten

2) Es kommt hier auch gar nicht auf den Wunsch der Eltern an, wenn man die Situation des Kindes vergleicht, welches auf dem neuen Schulweg womöglich schnell verheizt werden würde.

Lösung alternativ : Auf mittleren Schulen gute Leistungen erzielen, Ursachen beheben und dann auf weiterführende Schulen bewerben oder gleich wechseln wenn die Voraussetzungen stimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
neige1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich würde hier mal interessieren, wie die Sache ausgegangen ist? Wie ist es ihrem Kind ergangen? Welche Lösung wurde gefunden? Wir stehen zur Zeit vor demselben Problem und fühlen uns leider seitens der Schule recht allein gelassen.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Du machst Dir hier mit Aufwärmen einer alten Anfrage mit Sicherheit keine Freunde, stelle eine eigene Anfrage rein, dann werde ich Dir vielleicht auch ein paar Tipps geben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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