Vorgehen des OA rechtmäßig?

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Vorgehen des OA rechtmäßig?

Hallo an alle,

ich hoffe der eine oder andere hat hilfreiche Ideen zu folgendem Sachverhalt:

Der A. nutzt das Fahrzeug seiner Mutter und wird von einem Mitarbeiter des OA mit 20km/h überhöhter Geschwindoigkeit geblitzt.

Im Regelfall würde nun das Schreiben und die Zahlungsaufforderung an seine Mutter gehen, die würde angeben, nicht der Fahrer auf dem Bild zu sein, nicht zu wissen, wer das Fahrzeug nutzte, und damit wäre der Sachverhalt erledigt, sofern das OA nicht bei der Fahrerermittlung in Umfeld der Familie Erfolg haben sollte (was es nicht haben wird- das haben vergangene Sachverhalte gezeigt).

Das besondere an diesem Fall: Plötzlich geht das Schreiben kurz nach der Stellungnahme der Mutter an die Adresse des Sohnes.
Einzig mögliche Erklärung: Der Sohn, der Das Fahrzeug öfter zur Nutzung bekommt, wohnt in einem der stadtbekannten (dh. auch der Stadtverwaltung bekannten) "Problembezirke", was den Parkraum anbelangt. D.h. viele, v.a. Schichtarbeiter (die erst nachts heimkommen und keine Chance haben, in der weiteren Umgebung einen Parkplatz zu finden) werden regelmäßig zur Kasse gebeten, aufgrund unvermeidbarer Parkverstöße. Ein großes Ärgernis der Anwohner.
Vor kurzem ging der Sohn zur Bußgeldstelle des OA und machte dem Bereichsleiter des Außendienstes die Problematik (die ihm sicher bereits bekannt war) klar, zahlte jedoch das Verwarngeld.
Bei diesem Termin wurden jedoch von einer Sachbearbeiterin die Daten des Sohnes aufgenommen, weil er angeblich sonst nicht die Strafe für seine Mutter (die ja Halterin des Fz. ist) bezahlen könne.


Fazit: Offensichtlich hat das OA die bei diesem vergangenen Termin aufgenommenen Daten gespeichert (wofür der Sohn nie seine Einwilligung gegeben hatte und was aufgrund seiner Barzahlung technisch auch nicht notwendig gewesen wär) und nun im "Blitzerverfahren" verwendet.

Ist dieses Vorgehen rechtmäßig?!?

Vielen Dank schonmal für eure Gedanken dazu...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Möglich wäre aber auch, das ein Mitarbeiter des OA sich an den Sohn erinnert hat. Das ist ja nicht verboten.

Und die Feststellung des Fahrers ist damit ja erfolgt, damit hatte das OA diesmal Erfolg.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Offensichtlich hat das OA die bei diesem vergangenen Termin aufgenommenen Daten gespeichert (wofür der Sohn nie seine Einwilligung gegeben hatte

Das wäre nur notwendig bei z.B. elektronischer Speicherung, nicht bei analog-cerebraler.

Wobei es für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben durchaus Ausnahmen gibt.



Eventuell hat man auch die Fotos offizieller Dokumente mit dem Blitzer-Foto verglichen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich an.

Außerdem gilt immernoch der Grundsatz: Datenschutz darf nicht für den Täterschutz missbraucht werden.

Das Ordnungsamt hat den tatsächlichen Fahrer ermittelt und das ist auch seine Aufgabe.

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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)

Danke für die Anregungen!
@Harry van Sell: liegen dem OA denn automatisch Fotos offizieller Dokumente vor? (zB. vom FS?)

@hiphappy: und falls der Mitarbeiter sich an den Sohn erinnert hat- und er wird sich vermutlich nicht gleich an all dessen Daten wie Adresse etc. erinnert haben- wie kam er dann an die notwendigen Daten um den Sohn anzuschreiben, wenn er sie nicht vom letzten Besuch noch gespeichert hat?

Eins noch zum besseren Verständnis,hat der Bürger das Recht, zu erfahren, wie das OA ihn ermittelt hat?
d.h. kann er bei einer Anfrage ihm Rahmen seiner Stellungnahme damit rechnen, hierzu eine Antwort zu erhalten bzw. sieht sich der Sachbearbeiter gezwungen, diese zu geben?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Allein der Name des Sohnes reicht doch aus, um die übrigen Daten locker aus entsprechenden Quellen zu ermitteln.

Und der Ansatz war auch eher: wie willst du NACHWEISEN, das er sich nicht an alle Daten erinnert hat?

Und auch WENN du das beweist, dann führt das NICHT dazu, das der Bußgeldbescheid ungültig wird, sondern du kannst dich höchstens beim Datenschutzbeauftragten beschweren.

Selbst dabei wird aber nichts heraus kommen

(ich gehe sogar davon aus, das eine Speicherung im Rahmen des ersten Verfahrens rechtmäßig ist, eine explizite Zustimmung des Sohnes war nicht erforderlich, da er seine Daten ja freiwillig angegeben hat).

Und NEIN, der Bürger hat kein Recht zu erfahren, WIE das OA ihn ermittelt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich bin mir absolut sicher, dass der "Vorfall" mit dem Bereichsleiter spielt da nicht die geringste Rolle!

quote:
Im Regelfall würde nun das Schreiben und die Zahlungsaufforderung an seine Mutter gehen, die würde angeben, nicht der Fahrer auf dem Bild zu sein, nicht zu wissen, wer das Fahrzeug nutzte, und damit wäre der Sachverhalt erledigt, sofern das OA nicht bei der Fahrerermittlung in Umfeld der Familie Erfolg haben sollte (was es nicht haben wird- das haben vergangene Sachverhalte gezeigt).
Scheint ja nicht das erste mal zu sein, dass ihr die mises Geschichte durchziehen wolltet.
Nur "dumm" sind die dort auch nicht, die sehen ja schon von vornherein, dass es nicht die Fahrzeughalterin sein wird auf dem Bild, von daher haben die sich mal die Bilder der Familienmitglieder zur Recherche zukommen lassen. Abgleich mit Bildern vom Führerschein oder Personalausweis wurde da sicherlich vorgenommen, von dort werden dann auch deine Daten stammen.

Auch wirst du wohl in Zukunft berechtigter Weise damit rechnen müssen nicht mehr mit der Geschichte durchzukommen, deine Mum wüsste nicht mehr wer da gefahren ist...



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