VwZG und DE-Mail bei Körperschaften des öffentlichen Rechts aus SGB

28. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
15052019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
VwZG und DE-Mail bei Körperschaften des öffentlichen Rechts aus SGB

Hallo,

laut Verwaltungszustellgesetz (VwZG) gilt bei vereinbarter Kommunikation per DE-Mail ein Bescheid bei Nichtabruf nach 3 Tagen als zugestellt.

Gilt dies auch für DE-Mails der Deutschen Rentenversicherung. Unterliegt sie als KdöR dem VwZG? Die DRV ist ja separat im SGB definiert? Greift dann das VwZG für Verwaltungen?

Viele Grüße

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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