Hallo,
laut Verwaltungszustellgesetz (VwZG) gilt bei vereinbarter Kommunikation per DE-Mail ein Bescheid bei Nichtabruf nach 3 Tagen als zugestellt.
Gilt dies auch für DE-Mails der Deutschen Rentenversicherung. Unterliegt sie als KdöR dem VwZG? Die DRV ist ja separat im SGB definiert? Greift dann das VwZG für Verwaltungen?
Viele Grüße
VwZG und DE-Mail bei Körperschaften des öffentlichen Rechts aus SGB
28. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juni 2020 | 10:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
VwZG und DE-Mail bei Körperschaften des öffentlichen Rechts aus SGB
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten