Wann endet Frist?

6. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
LidlPlus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann endet Frist?

A hat am 17.10. "vorab" per Mail einen Bescheid erhalten, der dann am 20.10. auch in seinem Briefkasten lag. Es geht um die einmonatige verwaltungsrechtliche Klagefrist.
Auf dem Briefumschlag befinden sich zwei Datums-Stempel, die beide nicht wie klassische Poststempel aussehen: 18.10. und 19.10.

War der 17.10. bereits Fristbeginn? Reicht der Versand per Mail?

Wenn nicht, dann gilt der Bescheid ja soweit ich weiß am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Wegen der zwei in Frage kommenden Stempel, sollte A wohl zur Sicherheit mit dem früheren (18.10.) rechnen. Der dritte Tag danach wäre dann der 21.10. Obwohl das ein Samstag war, gilt der Bescheid trotzdem als an diesem Tag zugegangen, wenn der tatsächliche Zugang innerhalb der 3-Tages-Frist erfolgte, was ja hier (20.10.) der Fall war. Ist das korrekt?

Der 17.10. bzw. 21.10. zählt gem. § 187 Abs. 1 BGB nicht mit, Fristbeginn ist also am 18.10. oder 22.10.
Ich verstehe aber § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht ganz. Endet die Frist dann mit Ablauf des 18.11. bzw. 22.11.?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5441x hilfreich)

A hat den Brief am 20.10. erhalten und lesen können. Ob die Mail vorher ankam, ist nicht relevant. Manche Mails landen irgendwo--- kommen also nie an.
Ab Zugang des Briefes läuft die Monatsfrist. Man muss diese Frist nicht bis auf den letzten Tag ausreizen und könnte sich Rechnerei und BGB-Interpretationen sparen.

A kann zB auch schon in der nächsten Woche seine Post auf den Weg bringen.

Zitat (von LidlPlus):
War der 17.10. bereits Fristbeginn?
Nein, der Zugang des Briefes am 20.10. bei A ist Fristbeginn.
Zitat (von LidlPlus):
Reicht der Versand per Mail?
ICH würde das nicht per Mail versenden. Ich würde den postalischen Weg mit Einwurf-Einschreiben wählen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116230 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von LidlPlus):
Der 17.10. bzw. 21.10. zählt gem. § 187 Abs. 1 BGB nicht mit, Fristbeginn ist also am 18.10. oder 22.10.
Ich verstehe aber § 188 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht ganz. Endet die Frist dann mit Ablauf des 18.11. bzw. 22.11.?

Als erstes sollte man mal prüfen, ob hier im Verwaltungsrecht überhaupt das BGB zur Anwendung käme ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


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