Wasserabgabesatzung vs. AVBWasserV

19. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Wasserabgabesatzung vs. AVBWasserV

Hallo Zusammen,

gem. einer Satzung für die Wasserversorgung (WAS) und einer Gebührensatzung wird der Grundstückseigentümer schlechter gestellt als er nach der AVBWasserV wär.

Ist das zulässig ?

konkret besteht ein Wasseranschluss, der irgendwo zwischen Übergabestelle ? (also an der Stelle, wo von der Hauptleitung abgezweigt wird) und der eigenen Wasseruhr - ingesamt ca. 30 Meter eine undichte Stelle war. Nachdem man die nicht gefunden hat, wurde ein kleineres Rohr eingeführt und so der Schaden behoben.

Nun soll ich für die gesamten Kosten aufkommen ...obwohl der Schaden vor meinem Zähler war (und auch nur ca. 5 von den 30 Meter des Wasserrohrs auf meinem Grundstück verlaufen).

Ich dachte immer, man müsste nur für Kosten ab dem Wasserzähler aufkommen ?

wenn nun das Nachbargrundstück (und eigenes) hät umgegraben werden müssen, hät ich die Kosten sowie Wiederherrichtung auch tragen müssen ?

vielen Dank für Eure Unterstützung

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

leider hab ich zwar bisher keine Antwort hier erhalten

hab aber mal Einspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt

Kann mir denn trotzdem noch irgendjemand weiter helfen ?

vielen Dank nochmal

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#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Zusammen,

habe letzte Woche ein Antwort von der Stadt bekommen, die nun argumentieren, dass das neu eingeschobene Rohr einen neuen Hausanschluss darstellen und somit keine Instandhaltung und die Kosten deshalb von mir zu tragen sind.

Find ich ehrlich gesagt etwas witzig, wenn das Rohr einen Schaden hat einfach alles austausch und schon muss es der Abnehmer zahlen ?!

Daneben sind die Kosten vollständig von mir zu zahlen, da sich von dem Rohr nichts auf dem öffentlichen Grundstück befindet ...sondern der Grossteil der 30 Meter durch das Nachbargrundstück gehen.

ist irgendwie alles für mich nur schwer nachzuvollziehen

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

schade, dass keiner einen Beitrag dazu leisten kann

werde den Vorgang nun wohl notgedrungen an einen Anwalt abgeben müssen

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