Hallo
ich möchte mich hier mal Kurz vorstellen, ich bin 48 Jahre alt und wohne im Landkreis Karlsruhe Baden Würtemberg
So jetzt zum eigentlichen Fall
Bei unserer Gemeinde geht vieles drunter und drüber, Rechnungen vergessen zu zustellen, falsche Rechnungen usw.
Dach dem ein Sachbearbeiter abgelöst wurde fiel dem Nachfolger nach 5 Jahren aufm dass die Gemeinde noch eine Wasserrechnung gegen mich noch offen hat- Forderung wahrscheinlich aus einem Inso-verfahren vergessen mit anzumelden.
Meine Unterlagen sagen, dass die Forderungen noch von mind. 20005 sein müssen, Abschlußrechnung von 2008 keine Forderung mehr.
im Laufe des letzten Jahres kommt eine Gebührenrechnung aktuelle Wasserrechnung und unter sonstiges Forderungen.
Sonst keine Begründung, keine Ausführungen wo und wie die Gebühren entstanden sind.
Danach nichts mehr.
Jetzt kommt am 07.02.2012 wieder eine Rechnung (Abschluß)
und die Forderungen von mindestens 2005 sind wieder als sonstige Forderungen deklariert.
So jetzt meine Frage sind die alten Forderungen verjährt oder nicht. Meiner Meinung nach müssten sie es sein.
Die Rechnungen wurden mit der Post zugestellt, aber nur als normaler Brief, ohne Einschreiben usw.
So jetzt bin ich gespannt wie eure Meinung ist.
Wenn dem so ist, dann kann ich mit meiner Fam. gut Essen gehen.
Danke im voraus
Sauhund4711
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Wassergebühren verjährung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Hallo,
dir selbst ist nicht einmal klar, woher die Forderung genau stammt - wie sie sich zusammenstellt, sie könnte aus dem Jahr 2005 sein und wahrscheinlich aus einem Inkasso...
Und erwartest hier eine Antwort!?!?
1.) Handelte es sich nur um eine Rechnung wäre die Forderung aus dem Jahre 2005 am 31.12.2008 verjährt.
2.) War die Forderung bereits im INKASSO, ist davon auszugehen, das die Forderung Tituliert wurde oder zumindest ein Schuldanerkenntnis vorliegt!
3.) Handelt es sich um einen Eigenbetrieb, wird die Forderung über einen VB Tituliert, falls es eine Behörde ist duch einen Beschluß! In beiden Fällen verjährt die Forderung erst nach 30ig-Jahren!
Da kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen, der sich durch nachfragen und Akteneinblick einen Überblick verschafft. Denn du selbst hast keinen! Ob sich ein Anwalt lohnt, musst du selber entscheiden!
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