Welche Nachweise kann die Familienkasse verlangen?

11. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gast3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Welche Nachweise kann die Familienkasse verlangen?

Hallo,

ich wiederhole hier eine Frage, die ich ins falsche Forum gestellt habe:

Ich bin am 29.9. letztes Jahr 25 geworden und habe bis Februar dieses Jahr studiert. Meine Eltern haben bis September letztes Jahr Kindergeld bekommen, Studium und Einkünfte haben wir bis Ende Sommersemester 2010 (also 30.9.) auch nachgewiesen. Jetzt verlangt die Familienkasse (von meinen Eltern) eine Bescheinigung über das Ende meines Studiums.

Da ich grundsätzlich nicht unnötig Daten weitergeben will, frage ich mich: Muss man dieser Forderung nachkommen? Was geht es die Familienkasse an, was ich in der Zeit gemacht habe, als überhaupt kein Kindergeldanspruch mehr bestand (und auch keines gezahlt wurde)? Auch wenn ich seit Oktober 2010 z.B. das Studium abgebrochen, die Abschlussprüfung nicht bestanden hätte oder was auch immer, müssten meine Eltern doch kein Kindergeld für die Zeit davor zurückzahlen. Übersehe ich da irgendwelche berechtigten Interessen der Kindergeldkasse?

Die Familienkasse begründet ihr Ansinnen nicht mit irgendwelchen Paragraphen, es steht nur, dass eine solche Bescheinigung noch fehlt.

Vielen Dank für Auskünfte dazu!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Kindergeld ist Steuerrecht;
und zwar gehört es zum Komplex der Einkommenssteuer.
Frag doch mal bei den Steuerrechtlern, falls Du nicht gerade dort die Erstanfrage hattest.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
Gast3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke. Ganz schön schwierig, so eine Frage richtig einzuordnen. Hoffentlich fühlt sich jetzt niemand bedrängt, wenn er das an 3 verschiedenen Stellen liest.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dann gib denen eine Immatrikulationsbescheinigung vom Wintersemester, damit müsste es auch gut sein.

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