Wer bezahlt Gerichtskosten bei Verwaltungsfehler?

5. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2019 19:33:42
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Wer bezahlt Gerichtskosten bei Verwaltungsfehler?

Wer bezahlt Gerichtskosten bei Verwaltungsfehler?
Die Gemeinde und ich haben eine Meinungsverschiedenheit bezüglich Hundesteuer, im ersten Verfahren hat die Gemeinde eingesehen, dass ich keinen Hund habe und das Verfahren wurde unter Kostenteilung zurückgenommen.

Gleichzeitig hat die Gemeinde jedoch ein weiteres Vollstreckungsverfahren für Hundesteuer gegen mich angestrengt, gegen welches ich mittels einstweiliger Anordnung Antrag stellte. Die Gemeinde hat kurz darauf dem Gericht mitgeteilt, das es sich um ein Versehen handeln würde und der Verwaltungsakt zurückgenommen würde.

Die Richterin schrieb mich an und fragte, ob ich das Verfahren zurücknehmen würde, da ja der Antragsgrund weggefallen sei. Ich habe dann das Gericht gefragt, wer den in diesem Fall die Verfahrenskosten übernehmen würde, darauf schrieb das Gericht die Gemeinde an, welche erklärte, dass für die Übernahme der Kosten keine Gelder da sein. Darauf hin hat die Richterin einen Beschluss erlassen und meine einstweilige Anordnung abgelehnt aus oben genannten Grund, die Verfahrenskosten soll ich jetzt zahlen. Ist das korrekt?

In einem anderen Verfahren hatte das Gericht mitgeteilt, dass der Antrag zur Kostenübernahme gerechtfertigt sei, da zur Zeit der Antragstellung der Rchtsmangel gegeben war. Oder bringe ich jetzt Verwaltungsrecht und Zivielrecht durcheinander? Kann mir jemand bitte den richtigen § dazu nennen?

Ich frage hier, weil ich keinen Rechtsanwalt gefunden habe, der mich vertreten will, der Streitwert ist zu niedrig.

-- Editiert von w.weinbrecht am 05.01.2018 02:03

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