Mal angenommen... Ein Unternehmen erhält einen Gebührenbescheid. Da die Adressierung bzw. Firmierung falsch ist, bittet man bei der erlassenden Behörde um Korrektur. Es kommt ein zweiter Bescheid:
- "grundsätzlich" inhaltsgleich
- neues Datum
- neues Kassenzeichen
- neuer Fälligkeitstermin
- korrekte Adressierung.
Der erste Bescheid wurde aber nicht aufgehoben. Beide Bescheide sind mittlerweile rechtskräftig.
Müsste die erlassende Behörde den ersten Bescheid nicht formell aufheben oder widerrufen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?
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Widerruf Bescheid - Rechtsgrundlage
23. August 2011
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Frage vom 23. August 2011 | 11:41
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 17x hilfreich)
Widerruf Bescheid - Rechtsgrundlage
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 25. August 2011 | 10:02
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 17x hilfreich)
Hat denn wirklich niemand eine Meinung oder so zu dem Thema?
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