Widerruf Bescheid - Rechtsgrundlage

23. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrauNemo
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)
Widerruf Bescheid - Rechtsgrundlage

Mal angenommen... Ein Unternehmen erhält einen Gebührenbescheid. Da die Adressierung bzw. Firmierung falsch ist, bittet man bei der erlassenden Behörde um Korrektur. Es kommt ein zweiter Bescheid:
- "grundsätzlich" inhaltsgleich
- neues Datum
- neues Kassenzeichen
- neuer Fälligkeitstermin
- korrekte Adressierung.
Der erste Bescheid wurde aber nicht aufgehoben. Beide Bescheide sind mittlerweile rechtskräftig.

Müsste die erlassende Behörde den ersten Bescheid nicht formell aufheben oder widerrufen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
FrauNemo
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat denn wirklich niemand eine Meinung oder so zu dem Thema?

:sweat:

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