Widerspruch Prüfung

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.04.2019 09:44:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch Prüfung

Angenommen, Prüflinge einer Ausbildungsabschlussprüfung in NRW möchten Widerspruch gegen die Prüfungsnote einlegen.
Der Widerspruch ist schriftlich innerhalb der Frist von 4 Wochen eingereicht worden ( bisher ohne Reaktion).
Innerhalb welcher Zeit muss Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden?

MfG

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist dein Widerspruch nachweisbar zugegangen? Dann beginnt das Widerspruchsverfahren und die prüfende Stelle leitet Kontrollverfahren ein. Es wird die Stellungnahmen der Prüfer zu den Einwänden eingeholt und dann wird deine Ausführung mit den Angaben der Prüfer abgestimmt. Das braucht seine Zeit.

Hält man den Widerspruch für unbegründet, wird ein negativer Widerspruchsbescheid mit Begründung erlassen. Danach kannst du erst gegen den Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Mit dem fristgerechten Eingang des Widerspruchs bei der zuständigen Kammer hast du alles richtig gemacht, aber wie gesagt, muss der fristgerechte Eingang im Zweifelsfall nachweisbar sein!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.04.2019 09:44:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wo genau findet man denn für die entsprechenden Ausbildungsberufe die Ansprechpartner/ Kammern?
Wahrscheinlich liegt da schon der "Fehler", denn es geht um eine schulische Ausbildung......

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Frist für eine Untätigkeitsklage sind 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
, denn es geht um eine schulische Ausbildung......


Und wer nimmt die Prüfungen ab? Wo hast du denn den Widerspruch hingeschickt??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.04.2019 09:44:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S.
Ab wann gelten die 4 Wochen überhaupt?
Ab Prüfungstag oder mit Abgabe der Zeugnisse ?


LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wann hast du dein Zeugnis bekommen und wo hast du den Widerspruch wann hingeschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12304.04.2019 09:44:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Widerspruch erfolgte noch am selben Tag und ging direkt zur Schule.

-- Editiert von Fairwärschön am 12.07.2018 19:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen