Hallo zusammen!
Kurz und knapp: A ist der Ansicht, er wäre kein IHK-Mitglied weil er kein Gewerbe betreibt. IHK ist der Ansicht, A wäre IHK-Mitglied und berechnet deshalb einen Beitrag. IHK sendet dem A einen Beitragsbescheid. Laut beigefügter Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Widerspruch an die IHK selbst zu richten. Laut Rechtsbehelfsbelehrung hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
A sendet an IHK ein Schreiben mit Begründung, dass dieser Bescheid nicht rechtmäßig ist. (A wertet dieses Schreiben als Widerspruch.)
VIHK antwortet mit einem Standartbrief, und will im Endeffekt das Geld trotzdem haben.
Was für Möglichkeiten hat A jetzt? Wenn A das Geld bezahlt - weil Widerspruch keine Aufschiebende Wirkung hat - dann zappelt die IHK ja gar nicht mehr. Wie kommt A dann an sein Geld wieder dran?
Von Verkerhsordnungswidrigkeiten kenne ich das so, dass ich Widerspruch bei der Behörde einlege und dann abwarte. Irgendwann kommt dann ein Brief von einem Gericht. Aber wie ist es jetzt in diesen Fall?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Schöne Grüße
Opakueken
Widerspruch wo einlegen? IHK-Beitrag
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:
A ist der Ansicht, er wäre kein IHK-Mitglied weil er kein Gewerbe betreibt.
Was macht A denn?
Denn bevor man hier Energie verschwendet, sollte man diese Ansicht eventuell mal hinterfagen.
quote:
Wie kommt A dann an sein Geld wieder dran?
Klagen
quote:
Irgendwann kommt dann ein Brief von einem Gericht.
Meines Wissens nach sind die IHK befugt den Vollstreckungsbeamten ohne zwischenschritte zu beauftragen.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Danke für die Auskunft!! Wo müsste A denn klagen und auf was? Auf Korrektur des Bescheids oder auf Herausgabe des Geldes oder auf was?
A hat Einkünfte bei der Steuer angegeben, welche er nicht hätte angeben müssen. Dabei handelt es sich um zwei Geldzahlungen, von jeweils sehr nahen Verwandten von A, für durchgeführte Renovierungsarbeiten.
Ja, die können gleich vollstrecken. Das weiß ich. Und deshalb kümmer ich mich ja auch draum :-)
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Du klagst vor dem Verwaltungsgericht. Wieso musst du denn zahlen. Kleinbetriebe zahlen doch eh nichts, ein Großer würde sich daran nicht stören.
Solange du ein "Gewerbe" angemeldet hast bist du Pflichtmitglied. Es gibt genug "Totalverweigerer" im Netz die auch nicht durchkamen.
Uwe
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A hat gar kein Gewerbe angemeldet und erfüllt sonst auch nicht die Anforderungen gemäß §2 IHKG, für eine IHK-Pflichtmitgliedschaft.
Aber auf was kann A denn klagen, vor dem Verwaltungsgericht?
Schöne Grüße
Opaküken
A hat gar kein Gewerbe angemeldet und erfüllt sonst auch nicht die Anforderungen gemäß §2 IHKG, für eine IHK-Pflichtmitgliedschaft.
Aber auf was kann A denn klagen, vor dem Verwaltungsgericht?
Schöne Grüße
Opaküken
A hat gar kein Gewerbe angemeldet und erfüllt sonst auch nicht die Anforderungen gemäß §2 IHKG, für eine IHK-Pflichtmitgliedschaft.
Aber auf was kann A denn klagen, vor dem Verwaltungsgericht?
Schöne Grüße
Opaküken
quote:
A hat Einkünfte bei der Steuer angegeben, welche er nicht hätte angeben müssen. Dabei handelt es sich um zwei Geldzahlungen, von jeweils sehr nahen Verwandten von A, für durchgeführte Renovierungsarbeiten.
++
quote:
hat gar kein Gewerbe angemeldet
= Erklär doch mal wie die drauf kommen.
Du klagst gegen den Bescheid der IHK:
Uwe
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Und was für einen konkreten Antrag muss A stellen? Etwa die IHK zu verurteilen den Bescheid zurückzuziehen oder?
Die kommen darauf, weil das Finanzamt denen Einkünfte von mir mitgeteilt hat.
Schöne Grüße
Opakueken
quote:
Die kommen darauf, weil das Finanzamt denen Einkünfte von mir mitgeteilt hat.
Meist du der Richter hat auch Lust dir jedes Wort aus der Nase zu ziehen. Die hattest gewerbliche Einkünfte, kein Gewerbe angemeldet und bist bei besch.... auf die Nase gefallen.
Die IHK will was ab und die Krankenkassen wird wohl die nächste sein.
Lohnt es sich wegen der IHK Beiträge zu klagen.
Dein Antrag: Nennt man Klageschrift... "Ich will nicht zahlen und will kein Mitglied bin sein" wäre schon ausreichend
Uwe
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Oweh, Uwe! Hoffentlich bist du nicht der Richter beim Verwaltungsgericht.
Nein! Den Antrag des A nennt man nicht Klageschrift, sondern seine Klageschrift enthält einen Antrag. Und was genau A beantragen muss, wollte ich hier unter anderem erfragen.
quote:
Meist du der Richter hat auch Lust dir jedes Wort aus der Nase zu ziehen. Die hattest gewerbliche Einkünfte, kein Gewerbe angemeldet und bist bei besch.... auf die Nase gefallen.
Die IHK will was ab und die Krankenkassen wird wohl die nächste sein.
Nein, definitiv nicht. A erfüllt definitiv nicht die Anforderungen für eine IHK-Pflichtmitgliedschaft, gemäß §2 IHKG. Insbesondere hatte A keine gewerblichen Einkünfte und betrieb noch nicht mal ein Gewerbe.
quote:
Insbesondere hatte A keine gewerblichen Einkünfte
Da sind einige Leute bei staatlichen Stellen ja definitiv anderer Ansicht...
quote:
A hat Einkünfte bei der Steuer angegeben, welche er nicht hätte angeben müssen.
Wenn die Zahlungen Kostenerstattungen waren und bei der Steuererklärung falsch angegeben wurden, hat A ja hoffentlich gegen den Steuerbescheid Widerspruch eingelegt und dies korrigieren lassen?
Wie hat A diese erklärt und in welcher Höhe?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Und was genau A beantragen muss, wollte ich hier unter anderem erfragen.
A möchte den Pflichtbeitrag nicht bezahlen da A definitiv nicht die Anforderungen für eine IHK-Pflichtmitgliedschaft erfüllt (§2 IHKG).
Insbesondere hatte A keine gewerblichen Einkünfte und betrieb noch nicht mal ein Gewerbe.
Als Beweis legt A eine Kopie des korrigierten Steuerbescheides bei.
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