Einen schoenen Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich wohne gemeinsam mit Freundin & Kind in meiner Eigentumswohnung in Stuttgart und bin dort mit Erstwohnsitz gemeldet.
Aus beruflichen Gruenden werde ich bald in Muenchen arbeiten und mir dort ein Zimmer mieten. Ich werde jedes Wochenende und wohl auch einen Abend unter der Woche nach Stuttgart Pendeln. Meinen Urlaub werde ich ausserhalb Muenchens verbringen.
Meine Fragen:
a) Wo sollte ich aus steuerlichen Gruenden meinen Erstwohnsitz anmelden?
b) Inwiefern kann ich die Kosten fuer einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen?
c) Bis zu welcher Hoehe erhalte ich Heimfahrten erstattet?
Ein sehr herzliches Dankeschoen im Voraus!
Wo sollte ich Erst- bzw. Zweitwohnsitz anmelden?
4. Mai 2009
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Frage vom 4. Mai 2009 | 10:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo sollte ich Erst- bzw. Zweitwohnsitz anmelden?
#1
Antwort vom 4. Mai 2009 | 11:36
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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