Wohnsitz abgemeldet aber nicht wieder angemeldet

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tobson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnsitz abgemeldet aber nicht wieder angemeldet

Hallo,

habe eine kurze Frage zur Wohnsitzanmeldung. Diesen speziellen Fall habe ich so im Forum noch nicht gefunden:
Ich habe im September meinen Wohnsitz abgemeldet um 8 Monate (bis Ende Mai) in Frankreich zu studieren. In Frankreich habe ich aber keinen Wohnsitz an-, und dementsprechend auch nicht wieder abgemeldet und deswegen auch kein Abmeldeformular erhalten. Nächste Woche würde ich mich gerne wieder in Deutschland melden, weiss aber nicht ob das zu Problemen führen wird. Könnte mir jemand kurzfristig bitte Infos geben, was das für Konsequenzen haben könnte? finanziell? Strafrechtlich?

Besten Dank!

Tobson

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119932 Beiträge, 39802x hilfreich)

Keinen Ahnung gegen welche Gesetze du in Frankreich du verstoßen hast und was da anStrafe darauf steht.


In D jedenfalls gehst du zum Amt und meldest dich ganz normal an.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Sie müssen keine Abmeldung vorlegen - viele Länder haben überhaupt kein Meldewesen und keine Meldebehörden, die irgendwas bescheinigen könnten. Und daher ist es exakt so, wie Harry schon schrieb. Sie schreiben halt Ihre letzte Adresse in F in das Formular - die fragen dann nicht in F nach, ob das stimmt.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Sie müssen keine Abmeldung vorlegen - viele Länder haben überhaupt kein Meldewesen und keine Meldebehörden, die irgendwas bescheinigen könnten. Und daher ist es exakt so, wie Harry schon schrieb. Sie schreiben halt Ihre letzte Adresse in F in das Formular - die fragen dann nicht in F nach, ob das stimmt.

Hier muss ich lächeln. Soso, die fragen nicht nach. Sagen wir mal so: Seit dem 11.September 2001 fragen DIE nach.

Früher gab es bei den Meldestellen immer eine An- und eine Abmeldebescheinigung. Das ist, soweit ich weiß, in allen Bundesländern abgeschafft worden. Dementsprechend werden Sie vielleicht keine deutsche Abmeldebescheinigung in den Händen haben, weil Sie keine bekommen haben.

Bei einer (Wieder-) Anmeldung in Deutschland gehen Sie einfach zum Einwohnermeldeamt und schildern Sie denen die Sachlage. So einfach ist das. Sie sind deutscher Staatsbürger (unterstelle ich) und haben somit keine Probleme. Der Sachbearbeiter beim Einwohnermeldeamt wird Ihnen helfen. Ggf. müssen Sie anhand eines französischen Arbeits- oder Mietvertrages nachweisen, dass Sie in F gelebt haben.

Und nebenbei: Warum fragen Sie eigentlich? Wenn hier jetzt die Antwort lauten würde, dass Sie 500 € Strafe zahlen müssen, würden Sie sich dann nicht anmelden??? Sowas hätte ganz viele Nachteile! Spätestens, wenn der Personalausweis abläuft...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tobson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ahh, danke für die schnellen Antworten!
Nein, ich hätte mich so oder so angemeldet. Ich wollte mir nur vorher über mögliche Konsequenzen im Klaren sein. Ich kann mich erinnern, dass ich mir bei der Sache auch mal irgendwas gedacht habe. Aber nach 8 Monaten kommt man heim, und alle machen einen verrückt und erzählen einem Horrorgeschichten von "nicht versichert", "Straftat", "Gebühren"...
Ich wollte einfach nur Bescheid wissen.
Mietvertrag aus Frankreich habe ich, also sollte das alles kein Problem sein.

Besten Dank für Ihre schnelle Hilfe.
MfG

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