Wohnsitz in Zweitwohnsitz umwandeln und umziehen

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
maduuto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnsitz in Zweitwohnsitz umwandeln und umziehen

Hallo. Ich möchte zum 31.1. meine Wohnung am Wohnort A kündigen, da ich mit meinem Freund zusammenziehe. Dort wohne ich schon länger, habe also meine Wohnung A im Grunde nur noch als Briefadresse.Darf ich mich, obwohl der Mietvertrag am Wohnort A erst zum 31.1. endet, trotzdem schon zum 1.11. diesen Jahres am Wohnort B den Erstwohnsitz anmelden?

Wenn das geht, muss ich dann Wohnung A bis zum Ende des Mietvertrages als Zweitwohnsitz anmelden?

Gruß und Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Darf ich mich, obwohl der Mietvertrag am Wohnort A erst zum 31.1. endet, trotzdem schon zum 1.11. diesen Jahres am Wohnort B den Erstwohnsitz anmelden? Sie dürfen nicht nur, Sie müssen. Eigentlich hätten Sie das schon längst tun müssen.
Wenn das geht, muss ich dann Wohnung A bis zum Ende des Mietvertrages als Zweitwohnsitz anmelden? Nö. Eine leerstehende Wohnung ist kein Wohnsitz. Und die Meldeämter wissen durchaus, daß die langen Kündigungsfristen gern mal zeitweiligen Leerstand hervorrufen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
maduuto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich wohne hier seit 6 Wochen aufgrund eines Unfalls ^^ meine Wohnung ist aber noch nicht leer, Geschirr und so ist noch alles da sowie Internet, Telefon etc...

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