Hallo. Ich möchte zum 31.1. meine Wohnung am Wohnort A kündigen, da ich mit meinem Freund zusammenziehe. Dort wohne ich schon länger, habe also meine Wohnung A im Grunde nur noch als Briefadresse.Darf ich mich, obwohl der Mietvertrag am Wohnort A erst zum 31.1. endet, trotzdem schon zum 1.11. diesen Jahres am Wohnort B den Erstwohnsitz anmelden?
Wenn das geht, muss ich dann Wohnung A bis zum Ende des Mietvertrages als Zweitwohnsitz anmelden?
Gruß und Danke
Wohnsitz in Zweitwohnsitz umwandeln und umziehen
26. Oktober 2016
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Frage vom 26. Oktober 2016 | 15:03
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnsitz in Zweitwohnsitz umwandeln und umziehen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2016 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32874 Beiträge, 17265x hilfreich)
Darf ich mich, obwohl der Mietvertrag am Wohnort A erst zum 31.1. endet, trotzdem schon zum 1.11. diesen Jahres am Wohnort B den Erstwohnsitz anmelden? Sie dürfen nicht nur, Sie müssen. Eigentlich hätten Sie das schon längst tun müssen.
Wenn das geht, muss ich dann Wohnung A bis zum Ende des Mietvertrages als Zweitwohnsitz anmelden? Nö. Eine leerstehende Wohnung ist kein Wohnsitz. Und die Meldeämter wissen durchaus, daß die langen Kündigungsfristen gern mal zeitweiligen Leerstand hervorrufen...
#2
Antwort vom 26. Oktober 2016 | 15:37
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Naja, ich wohne hier seit 6 Wochen aufgrund eines Unfalls ^^ meine Wohnung ist aber noch nicht leer, Geschirr und so ist noch alles da sowie Internet, Telefon etc...
Und jetzt?
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