Wohnsitz nach Abmeldung

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bärchenkeks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitz nach Abmeldung

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zwecks Wohnsitzes.

Ich melde mich aus Deutschland ab und gebe an, dass ich in ein anderes europäisches Land umziehen möchte. Ich bin in Elternzeit und der Arbeitsvertrag ruht. Allerdings melde ich mich nie in diesem anderen Land an. Ich wohne zwar dort bin aber nicht registriert.

Rein rechtlich gesehen habe ich meinen Wohnsitz wo? Jetzt mal abgesehen von „das darfst du nicht" und anderen Kommentaren in diese Richtung. Es ist Fakt und so passiert.

Laut Gesetz muss jeder deutsche Staatsbürger einen Wohnsitz haben.

Wenn ich mich nun aber nirgendwo nach Abmeldung in Deutschland neu anmelde, wo habe ich dann nach Deutschem Recht, als deutscher Staatsbürger meinen Wohnsitz??

-- Editiert von Moderator am 23.07.2018 14:24

-- Thema wurde verschoben am 23.07.2018 14:24

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Laut Gesetz muss jeder deutsche Staatsbürger einen Wohnsitz haben. Unfug - wir haben jede Menge Staatsbürger, die o.f.W. sind, "ohne festen Wohnsitz". Das steht dann sogar im Ausweis: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/oeffentliches_recht/ohne_festen_wohnsitz

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Bärchenkeks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Obdachlos ist aber was anderes.... und selbst diese Menschen werden dann in der Stadt in der sie obdachlos sind geführt, bzw. wenn notwendig, erfasst. Wie gesagt, ich bin ja nicht obdachlos.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ihren Wohnsitz haben Sie da, wo Sie wohnen - ob Sie sich da anmelden oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Bärchenkeks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist klar. Aber wenn nicht gemeldet bin erreicht man mich nicht. Und man muss sich ja anmelden, damit der Wohnsitz gesetzlich anerkannt wird, daher meine Frage

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Im Ausland gibt es durchaus andere Meldegesetze als in Deutschland. Und man kann Dich im Ausland erreichen, indem Du Deine Adresse allen, für die es von Bedeutung sein könnte, bekannt gibst. Und der Rest ist Dein Risiko. Nicht jeder ist verpflichtet, eine EMA-Anfrage zu tätigen, um raus zu finden, wo Du gerade bist.

wirdwerden

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#6
 Von 
Bärchenkeks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging mir jetzt vorerst um deutsche Behörden und die haben mir schon gesagt, dass sie nur eine offizielle meldebescheinigung akzeptieren. Die bekomme ich aber nicht, weil ich die monetären Voraussetzungen nicht erfülle. Ich wohne kostenlos im Haus der Familie meines Freundes, Vater der Kinder. Und OHNE eine Bürge durch irgendwen, bekomme ich keine Residenzbescheinigung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Bärchenkeks):
Es ging mir jetzt vorerst um deutsche Behörden und die haben mir schon gesagt, dass sie nur eine offizielle meldebescheinigung akzeptieren

Kann passieren - je nach Behörde und Zweck der Kontaktaufnahme. Genau wie es sein kann das ein Mitarbeiter Unfug erzählt hat.


Als entsprechend schriftlich mit Zustellnachweis die neue postalische Anschrift mitteilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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