Hallo, vielleicht hat jemand schon eine Erfahrung mit einem Widerspruchsverfahren gemacht und kann mir einen Tipp geben. Ich habe vor ca. 1/2 Jahr fristgerecht bei der Stadt Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid (Abwasseraltanschluss) gestellt. Bis heute kam keine Antwort. Muss ich jetzt Zahlen obwohl nie auf meinen Widerspruch geantwortet wurde? Ich habe heute in der Lokalzeitung gelesen, die Stadt hat gestern entschieden, dass gezahlt werden muss bis übermorgen (Datum war vor 1/2 Jahr vorerst festgesetzt)! Ich denke, dass bei einem Widerspruch erst eine schriftliche Antwort kommen muss. Vielen Dank im vorraus für eine Antwort.
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-- Editiert Mona12 am 28.09.2012 20:43
Zahlung trotz Widerspruch?
28. September 2012
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Frage vom 28. September 2012 | 20:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung trotz Widerspruch?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2012 | 13:43
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 98x hilfreich)
Ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Man muss also trotzdem zahlen. Aber ich würde mal nachfragen, ob der Widerspruch überhaupt eingegangen ist.
Shenja
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