Hallo liebe Leute.
Erbrachte Leistungen sind nach § 49a VwVfG
mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Ausgangspunkt sind 300 Euro,von der Behörde geleistet Ende März 2003. Der Rückzahlungsbescheid datiert auf den 1.April 2005.
Wie ist das zu rechnen? Zinseszinsen sind verboten, oder?
Wie hoch ist der Basiszinssatz (gewesen)?
MfG
Zinsberechnung von § 49a VwVfG?
26. September 2005
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Frage vom 26. September 2005 | 08:55
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 9x hilfreich)
Zinsberechnung von § 49a VwVfG?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2005 | 09:12
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 10x hilfreich)
der Basíszinsstz beträgt 1,21 %, es wird also mit 6,21 % verzinst.
Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag, an dem Du mit der Zahlung in Verzug bist (Also 1 Tag nach der Fälligkeit der Forderung).
Eingehende Beträge werden dann wie im BGB auch genannt erst den Kosten und Zinsen, der Hauptforderung gutgeschrieben.
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