Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:
Es geht um die sachliche und örtliche Zuständigkeit. Konkret würde ich gerne wissen, welche Behörde für die Ahndung der fehlenden Hauptuntersuchung (TÜV) zuständig ist.
Hierbei handelt es sich konkret um die Ahndung der o.g. OWIG durch eine kreisangehörige Kommune.
M.E. müsste doch in so einem Fall der Kreis die sachliche und örtliche Z haben, oder nicht?
Danke vorab.
Gruß
bruce
Zuständige Behörde
13. August 2015
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Frage vom 13. August 2015 | 11:33
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
Zuständige Behörde
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 13. August 2015 | 16:44
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:welche Behörde für die Ahndung der fehlenden Hauptuntersuchung (TÜV) zuständig ist.
Derartige Verstöße werden i.d.R. durch die Polizei entdeckt.
#2
Antwort vom 14. August 2015 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47604 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:M.E. müsste doch in so einem Fall der Kreis die sachliche und örtliche Z haben, oder nicht?
Nein, eine spezielle Zuständigkeit gibt es nicht. Ein Bußgeld kann jede Behörde erhängen, die für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften zuständig ist.
Wenn Du mit einem PKW mit Hamburger Kennzeichen in München von einem Polizisten mit abgelaufenem TÜV erwischt wirst, dann kommt der Bußgeldbescheid aus München.
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