Ein Kumpel von mir befindet sich seit einer Woche im Krankenhaus.
Vor eine Woche ist er am Freitagabend während ein Streit mit seinen Freundin durchgedreht,und ist mit eine Schreckschusspistole im Wald gelaufen (Er leidet offenbar seit längere Zeit am Depressionen) Laut seine eigene Aussage wollte er sich nicht umbringen. Er war ziemlich besoffen...Nach eine Weile hat er 110 angerufen und die Polizei hat eine Stunde auf ihm eingeredet und er ist dann aus dem Wald raus gekommen. Er wurde im Handschellen in Rettungswagen gebracht und die haben ihm ins Krankenhaus gefahren. Er weiß davon nicht wirklich viel mehr nur das er nach Hause wollte und das die Ihm gesagt haben das das nicht geht. Er sollte einen Formular unterschreiben sonnst würden die Ihm über ein Gerichtsbeschluss Zwangs einweisen lassen. So er sollte besser unterschreiben....Er hat dann unterschreiben, was weiß er nicht mehr genau. Jetzt war er 7 Tage auf der geschlossene Abteilung!
Seit heute hat er ein Zimmer auf eine Ambulante Abteilung bekommen darf sich jedoch nicht frei bewegen, nur nach draußen mit ein Pfleger. Ich habe ihm heute besucht und Meine Frage, er hat keine Unterlagen nichts, es liegt kein Beschluss vor nichts, er bekommt Medikamente die er gar nicht kennt und er darf nicht weg... .
Frage: Kann er einfach so weggehen ohne Probleme? Was können die dann machen? Können die Ihm dann immer noch zwangseinweisen?
Er möchte da nicht mehr bleiben da er laut seine Aussage nur am Malen ist und täglich Sport und Ergotherapie bekommt!
Er füllt sich normal nur müde von die Tabletten die er bekommt.
-- Editier von tigerhamster am 16.07.2017 17:05
Zwangseinweisung oder Freiwillig Psychiatrie?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Kann er einfach so weggehen ohne Probleme? Vermutlich nicht.
Was können die dann machen? Können die Ihm dann immer noch zwangseinweisen? Das ist durchaus möglich, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung angenommen wird.
es liegt kein Beschluss vor nichts Natürlich nicht - er hat ja unterschrieben, daß er freiwillig bleibt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
In dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es entscheidend darauf an, was Ihr Freund unterschrieben hat. Vermutlich hat er sich hier selbst eingewiesen und der behandelnden Klinik weitreichende Vollmachten erteilt.
Es steht daher nicht zu vermuten, dass Ihr Freund die Klinik einfach wieder verlassen kann. Insbesondere kann Ihr Freund auch jetzt noch zwangsweise eingewiesen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Ein Gerichtsbeschluss könnte, sollte dies erforderlich werden, kurzfristig eingeholt werden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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