Angenommen man ist Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes (NRW) und hat als Auflage Leinen und Maulkorbzwang
und wird von einer Nachbarin beim Ordnungsamt angezeigt.
Darf dieses dann die in der Auflage genannten Zwangsgelder
(hier 600€)ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme seitens des Hundehalters verhängen?
Es liegen keine Beweise wie z.b. Fotos vor- nur 1 Aussage.
Danke
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Zwangsgeld ohne vorherige Anhörung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:
Es liegen keine Beweise wie z.b. Fotos vor- nur 1 Aussage.
Eine Aussage ist ein Beweis. Daß viele immer noch vom Gegenteil überzeugt sind, läßt sich offenbar nicht ausrotten.
quote:
Darf dieses dann die in der Auflage genannten Zwangsgelder (hier 600€)ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme seitens des Hundehalters verhängen?
Grundsätzlich erst mal ja. Eine Rechtsmittelbelehrung (also daß du gegen den Bescheid Einspruch erheben kannst) lag doch wohl bei?
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Grundsätzlich wird das Zwangsmittel (hier Zwangsgeld) im gestreckten Vollstreckungsverfahren durchgesetz.
1. Androhung
2. Festsetzung
3. Anwendung
Die Androhung erging, so entnehme ich es dem Sachverhalt, mit der Erteilung der Erlaubnis.
Die Festsetzung erfolgt jetzt.
Und die Anwendung (Beitreibung) wird auch nicht lange auf sich warten lassen.
Wobei alle drei Schritte eigenständige Verwaltungsakte sind. Somit gehe ich eigentlich stark davon aus, dass eine Anhörung erfolgt ist. Diese kann man aber auch nacholen.
Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass die Behörde "nur" aufgrund der Aussage des Anzeigenerstatter das Zwangsgeld festgesetzt hat. Es lagen bestimmt Beweise wie Fotos oder weiter Zeugen vor.
hatten Sie denn Akteneisicht?
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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "
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