Hallo,
Ich habe mich in eine dumme Situation manövriert. Ich habe 2009 eine Wohnung zu meinem damaligen Studienbeginn angemietet aber mich nie dort beim Meldeamt angemeldet sondern war weiter bei meinen Eltern gemeldet. Jetzt bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe mich dort gemeldet. Meine alte Wohnung habe ich aber immer noch angemietet und würde diese gerne zu meinem Zweitwohnsitz machen (bzw. ist sie das aber halt nicht offizielle). Vermieterbescheinigung usw. habe ich natürlich nicht das es die damals noch gar nicht gab. Die Frage ist die kann ich die Wohnung irgendwie legal anmelden ohne in Teufelsküche zu kommen? und wenn ja wie?
Zweitwohnsitz anmelden nach nicht Ummeldung
27. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 27. Dezember 2023 | 03:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz anmelden nach nicht Ummeldung
#1
Antwort vom 27. Dezember 2023 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (34317 Beiträge, 17763x hilfreich)
Eine Selbstanzeige wird da immer gern gesehen und wirkt zumindest hinsichtlich der hinterzogenen ZWS-Steuer strafbefreiend: https://haas-eschborn.de/zweitwohnungssteuer-regelungen-und-ausnahmen/
#2
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41105x hilfreich)
Zitat :Vermieterbescheinigung usw. habe ich natürlich nicht das es die damals noch gar nicht gab
Aber inzwischen gibt es sie ja - also kein Problem
Zitat :Die Frage ist die kann ich die Wohnung irgendwie legal anmelden ohne in Teufelsküche zu kommen
Kommt halt darauf an, was konkret man unter des Teufels Küche versteht.
In den Knast ist meines Wissens nach bisher noch keiner gewandert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verwaltungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 13:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Kommt halt darauf an, was konkret man unter des Teufels Küche versteht.
In den Knast ist meines Wissens nach bisher noch keiner gewandert.
Naja ich wüsste schon gerne welche Strafe einem da drohen könnte. Und ob die mit der Zeit höher wird? Es verjjähren ja Dinge nach 10 jahren oder? Dann wäre ja eh schon das maximum angesammelt an Strafe und würde ja einfach so bleiben und jedes neue Jahr würde ein altes Jahr hinten rausfallen. Oder ist das eine zu große Milchmädchenrechnung?
#4
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41105x hilfreich)
Zitat :Naja ich wüsste schon gerne welche Strafe einem da drohen könnte.
Für das falsche Ummelden kann ein Bußgeld bis zu 100 EUR verhängt werden.
Für die eventuell anfallende Steuerhinterziehung droht hier in dem Falle eine Geldstrafe.
Zitat :Und ob die mit der Zeit höher wird?
Ja, das fortwährende begehen von Straftaten führt regelmäßig zu einer Erhöhung der Strafe.
Wobei man hier ja die von muemmel erwähnte Ausnahme nutzen kann.
#5
Antwort vom 28. Dezember 2023 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (34317 Beiträge, 17763x hilfreich)
Steuerhinterziehung verjährt strafrechtlich nach 5 Jahren, die Steuerschulden können aber für die letzten 10 Jahre nachgefordert werden. Da die ZWS-Steuer in der Regel so 10 bis 15 % der Kaltmiete beträgt, wird also eine Nachzahlung von 12 bis 18 Kaltmieten fällig.
#6
Antwort vom 3. Januar 2024 | 16:58
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3799x hilfreich)
Unterm Strich wirds auf jeden Fall nicht besser, wenn du gar nichts unternimmst.
Vielleicht kannst du dir hiermit fallbezogen kalkulieren:
https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/#bussgeldkatalog_zu_spaet_umgemeldet
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.872
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten