Zweitwohnsitz anmelden nach nicht Ummeldung

27. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
alexan10000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz anmelden nach nicht Ummeldung

Hallo,
Ich habe mich in eine dumme Situation manövriert. Ich habe 2009 eine Wohnung zu meinem damaligen Studienbeginn angemietet aber mich nie dort beim Meldeamt angemeldet sondern war weiter bei meinen Eltern gemeldet. Jetzt bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe mich dort gemeldet. Meine alte Wohnung habe ich aber immer noch angemietet und würde diese gerne zu meinem Zweitwohnsitz machen (bzw. ist sie das aber halt nicht offizielle). Vermieterbescheinigung usw. habe ich natürlich nicht das es die damals noch gar nicht gab. Die Frage ist die kann ich die Wohnung irgendwie legal anmelden ohne in Teufelsküche zu kommen? und wenn ja wie?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17763x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

Zitat (von alexan10000):
Vermieterbescheinigung usw. habe ich natürlich nicht das es die damals noch gar nicht gab

Aber inzwischen gibt es sie ja - also kein Problem



Zitat (von alexan10000):
Die Frage ist die kann ich die Wohnung irgendwie legal anmelden ohne in Teufelsküche zu kommen

Kommt halt darauf an, was konkret man unter des Teufels Küche versteht.
In den Knast ist meines Wissens nach bisher noch keiner gewandert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
alexan10000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt halt darauf an, was konkret man unter des Teufels Küche versteht.
In den Knast ist meines Wissens nach bisher noch keiner gewandert.


Naja ich wüsste schon gerne welche Strafe einem da drohen könnte. Und ob die mit der Zeit höher wird? Es verjjähren ja Dinge nach 10 jahren oder? Dann wäre ja eh schon das maximum angesammelt an Strafe und würde ja einfach so bleiben und jedes neue Jahr würde ein altes Jahr hinten rausfallen. Oder ist das eine zu große Milchmädchenrechnung?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

Zitat (von alexan10000):
Naja ich wüsste schon gerne welche Strafe einem da drohen könnte.

Für das falsche Ummelden kann ein Bußgeld bis zu 100 EUR verhängt werden.
Für die eventuell anfallende Steuerhinterziehung droht hier in dem Falle eine Geldstrafe.



Zitat (von alexan10000):
Und ob die mit der Zeit höher wird?

Ja, das fortwährende begehen von Straftaten führt regelmäßig zu einer Erhöhung der Strafe.
Wobei man hier ja die von muemmel erwähnte Ausnahme nutzen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17763x hilfreich)

Steuerhinterziehung verjährt strafrechtlich nach 5 Jahren, die Steuerschulden können aber für die letzten 10 Jahre nachgefordert werden. Da die ZWS-Steuer in der Regel so 10 bis 15 % der Kaltmiete beträgt, wird also eine Nachzahlung von 12 bis 18 Kaltmieten fällig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Unterm Strich wirds auf jeden Fall nicht besser, wenn du gar nichts unternimmst.

Vielleicht kannst du dir hiermit fallbezogen kalkulieren:
https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/#bussgeldkatalog_zu_spaet_umgemeldet

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