Hallo alle zusammen,
ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Fall einen Zweitwohnsitz anmelden muss?
Ich wohne in Stadt X, dort ist mein Hauptwohnsitz. Meine Mutter wohnt dort (wohne aber nicht bei ihr), die meisten meiner Freunde & meine Uni ist circa 50 km entfernt (auch wenn sie wegen Corona im Moment zu hat). Habe erst im Studentenwohnheim in der Uni-Stadt gewohnt, aber bin aufgrund Corona dort ausgezogen.
In Stadt Y, dort wo mein Vater wohnt, habe ich im Moment einen Nebenjob (Verdienst circa 1200 brutto bei 3 Tagen Arbeit in der Woche, 5 Tage in den Semesterferien). Ich übernachte eine Nacht in der Woche bei meinem Vater. Den dritten Tag arbeite ich in der Regel von zuhause aus & muss daher nicht anwesend sein. Stadt X und Y sind circa 160 km voneinander entfernt.
Muss ich hier schon einen Zweitwohnsitz anmelden, was ich eigentlich nicht möchte oder bin ich sozusagen nur zu Besuch? Ich komme abends um 18 Uhr und gehe am nächsten Morgen um circa 8 Uhr...
Mir ist natürlich klar, dass diese vier Nächte in der Woche so oder so niemand überprüfen kann. Ich frage mich nur, wie das ist, weil ich die Stelle ja in Stadt Y habe?
-- Editiert von Moderator am 27.12.2020 14:14
-- Thema wurde verschoben am 27.12.2020 14:14
Zweitwohnsitz oder noch Besuch?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatMuss ich hier schon einen Zweitwohnsitz anmelden, :
Ja, da man eindeutig nicht zu Besuch ist.
ZitatMir ist natürlich klar, dass diese vier Nächte in der Woche so oder so niemand überprüfen kann. :
Wie kommt man zu der lebensfernen Theorie?
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Wieso bin ich bei vielleicht 48 h im Monat nicht mehr nur zu Besuch? Darf man nicht 6 Wochen im Jahr zu Besuch sein? Wenn ich die Tage zusammenrechne, wäre ich ja unter dieser Zeit.
Ansonsten bin ich nie dort & habe auch praktisch keine Verbindung mit dem Ort. Die Stelle habe ich nur angenommen, da ich sehr großes Interesse an der Firma habe... Also im Hinblick auf eine Festanstellung mal.
ZitatWieso bin ich bei vielleicht 48 h im Monat nicht mehr nur zu Besuch? :
Weil man sich nie dort zum Zwecke des Besuchs aufhält. Von daher kann man sich die - sowieso nutzlose - Stundenzuammenrechnerei sparen.
Naja, aber wäre das nicht reine Unterstellung, dass ich nicht zu Besuch bin? Könnte ja auch sein, dass ich beides verbinde.... Einen Haushalt habe ich dort natürlich überhaupt nicht. Ich komme mit der Reisetasche, schlafe auf dem Sofa und gehe am nächsten Morgen wieder. Habe weder ein eigenes Bad, Küche noch Möbel dort. Ich hätte an sich auch die Option immer Home Office zu machen. Dass ich also gezwungenermaßen dort übernachte, könnte ich widerlegen.
In jedem Fall habe ich aber gelesen, dass eine Wohnung erst nach sechs Monaten als Zweitwohnung gilt. Meine Stelle geht eh nur neun Monate. Das heißt, es würde sich wenn dann nur um drei Monate handeln, richtig? Ich würde aber so oder so nicht jede Woche fahren. Z.B. jetzt nach Weihnachten bin ich bis Mitte Januar nur im Home Office, da ich wegen Corona erstmal nicht ins Büro will. Wenn ich für die Uni viel zu tun habe, fahre ich die weite Strecke auch nicht usw. An Ostern bleibe ich wegen Corona wieder daheim usw. Also kurz gesagt: Ich wäre eigentlich nur sechs Wochen in den Semesterferien durchgehend dort. Aber sechs Wochen sind ja nun wirklich ein Besuch, oder? Am Wochenende wäre ich teilweise ja auch dort.
Und wenn keine Semesterferien sind, bin ich auch nicht jede Woche dort... Urlaub habe ich ja auch noch.
Zitat:Naja, aber wäre das nicht reine Unterstellung, dass ich nicht zu Besuch bin?
Nein, dass der Zweck Deines Aufenthaltes nicht Vorrang der Besuch ist, ist doch offensichtlich.
Zitat:Könnte ja auch sein, dass ich beides verbinde.
Klar kann das sein, jedoch ist der Besuch untergeordnet.
Zitat:Ich komme mit der Reisetasche, schlafe auf dem Sofa und gehe am nächsten Morgen wieder.
Also ganz klar kein Besuch, nicht einmal untergeordnet.
Zitat:Habe weder ein eigenes Bad, Küche noch Möbel dort.
Das spielt keine Rolle.
Zitat:In jedem Fall habe ich aber gelesen, dass eine Wohnung erst nach sechs Monaten als Zweitwohnung gilt.
Das ist richtig und ergibt sich aus § 27 Abs. 2 BMG
Zitat:Meine Stelle geht eh nur neun Monate.
Neun Monate sind aber mehr als 6 Monate.
Zitat:Das heißt, es würde sich wenn dann nur um drei Monate handeln, richtig?
Nein, bei 9 Monate gilt der Befreiungstatbestand nach § 27 Abs. 2 BMG nicht, so dass man sich nach § 17 Abs. 2 BMG innerhalb von 2 Wochen mit Zweitwohnsitz anmelden muss.
Zitat:Ich würde aber so oder so nicht jede Woche fahren.
Das spielt keine Rolle.
Zitat:Aber sechs Wochen sind ja nun wirklich ein Besuch, oder?
Du bist dort wegen des Studiums und nicht weil Du Deinen Vater besuchen möchtest. Es kommt gar nicht auf die Dauer Deines Aufenthaltes an, sondern nur auf den Grund Deines Aufenthaltes.
Okay, sechs Monate lang kann ich dann also ohne Probleme dort übernachten einmal in der Woche, richtig? Wenn ich in den Semesterferien praktisch sechs Wochen am Stück zu Besuch bin, interessiert das niemand, da es ja deutlich unter sechs Monate ist, oder?
Die letzten drei Monate mache ich dann eben nur Home Office oder fahre hin- und her. Bzw. im letzten Monat nehme ich eh noch Urlaub, so dass es eigentlich nur gut zwei Monate sind. Dann müsste es ja passen, oder?
Also wenn ich sonst im Internet recherchiere finde ich immer nur, dass man sechs Monate, egal zu welchen Zwecken man da ist, eine Zweitwohnung nicht anmelden muss. Wenn Corona so weiter geht & die Zahlen aufgrund der Feiertage noch mehr steigen, wäre ich Januar und wahrscheinlich auch noch Februar eh nur im Home Office. Dann wäre ich ja eh unter den 6 Monaten. Ich habe ja keinerlei Mietvertrag. Oder sehe ich hier etwas falsch?!
Ich werde am Montag einfach beim Einwohnermeldeamt anrufen & nachfragen, aber trotzdem vorab noch die Frage.
-- Editiert von Larabara am 03.01.2021 09:40
Zitat:Also wenn ich sonst im Internet recherchiere finde ich immer nur, dass man sechs Monate, egal zu welchen Zwecken man da ist, eine Zweitwohnung nicht anmelden muss.
Das stimmt ja auch und steht so in § 27 Abs. 2 BMG. Du bist aber nach eigener Aussage 9 Monate dort.
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