abgemeldet auf unbekannt...

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
rudinesse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
abgemeldet auf unbekannt...

Guten Tag!
Ich komme gerade etwas verärgert vom Meldeamt in Hamburg zurück.

Vor einigen Tagen wurde ich vom Bafögamt angerufen, sie wollen die Zahlungen einstellen, da sie sich beim Meldeamt informiert haben und ich auf "unbekannt abgemeldet" sei!
Heute bin ich nun zu dem Einwohnermeldeamt gegangen, bei dem ich mich damals angemeldet hatte (mit einer Bestätigung meines Vermierters, dass ich seit dem 1.6. in der selben Wohnung lebe). Allerdings war dies nicht das Meldeamt, das für meinen Bezirk (eimsbüttel) zuständig ist und so konnten die Dame mir nicht sagen, weshalb ich abgemeldet worden bin. Das zuständige Amt in Eimsbüttel konnten sie dort telefonsich auch nicht erreichen und so wurde ich nach Hause geschickt, mit der Anweisung ich solle persönlich zum Amt in Eimsbüttel gehen und auf keinen Fall nochmal für eine Neuanmeldung bezahlen, da ich ja meine Wohnung gar nicht gewechselt habe und die meinen Vermieter hätten anrufen müssen bevor sie mich abmelden.

Da das Amt in Eimsbüttel unpassende Öffnungszeiten hat, habe ich heute nur geschafft dort anzurufen. Ich schilderte die Situation der unfreundlichen Frau im Eimsbüttler-Amt und fragte nach dem Grund der Abmedlung. Diese meinte, dass an mich zwei Briefe geschickt wurden, die nicht zustellbar waren.
Ich fragte, ob es eventuell daran liefen könnte, dass die Zimmernummer nicht angegeben wurde (das Stockwerk allerdings schon!) und der Briefträger keine Lust hatte den Briefkasten zu suchen (ich wohne in einem Studentenwohnheim...d.h. viele Briefkästen)...daraufhin hat mich die Frau angemacht, dass ich sowas hätte angeben müssen.
Ich meinte dann, dass ich in dem Amt damals lediglich nach dem Mietvertrag gefragt wurde. Die Frau war allerdings der Meinung, dass der Kunde alle Angaben selber machen müsse und betonte dass sie persönlich nie nach dem Mietvertrag fragt...letztendlich hat sie mir die Schuld gegeben, dass die Zimmernummer nicht angegeben wurde (abgesehen davon, dass sie gar nicht bestätigen konnte, dass die plötzliche Abmeldung Folge der "nicht angegebenen" Zimmernummer war, kann ich doch gar nicht von vornherein wissen, dass eine solche Angabe von WIchtigkeit ist! Dafür ist sie doch zuständig...Außerdem habe ich das Stockwerk ja erwähnt!)...
die ganze Sache ist etwas albern, ich weiß, aber ich bin wirklich empört über die Unfreundlichkeit dieser Sachbearbeiterin...
deshalb meine Frage, wie es rechtlich aussieht: trage ich Schuld an der Misere, oder nicht?
Und sollte ich erneut die Anmeldegebühr bezahlen? Sollte ich eventuell beim zuständigen Fachaufsichtsrat (falls es denn sowas überhaupt gibt..) Beschwerde einreichen?
Ich wäre sehr dankbar für jegliche Art von Rat!
Vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drulsto
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

1. Der Grund Deiner Abmeldung ist bislang noch nicht wirklich bekannt.
2. Für die korrekte Angabe der zustell- und ladungsfähigen Adresse bist Du verantwortlich (falls diese überhaupt etwas mit der Sache zu tun haben sollte)
3. Kläre die Gründe - und zahle ggf. eine erneute Anmeldegebühr - alles andere wird Dich Zeit, Geld und Nerven kosten.

drulst

Meine Privatmeinung:
wenn alle ihre Erfahrungen mit unfreundlichen Dienstleistern in diesem Forum posten würden, dann wäre an Übersichtlichkeit nicht mehr zu denken - also :spam:

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