Ein Antragsteller stellt einem Antrag, aus dem geht ein eindeutige Wille heraus. Landkreis nehmt dem Antrag an, entscheidet aber anderes als der Antragssteller es beantragt hat. Ein Verwaltungsakt wird durch dem Landkreis vollzogen. Obwohl dieser vom Inhalt des Antrags abweicht. Nun verlangt die Kasse Geld, muss der Antragsteller die Gebühren zahlen, obwohl nicht sein Begehren vollzogen wurde. Sondern der Landkreis nach seinem Ermessen entschieden hat. Oder musste nicht der Landkreis nach dem er etwas anderes feststellt als beantragt wird dem Antrag ablehnen, jedoch nicht vollziehen.
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andere Entscheidung,andere Antrag (Kataster)
15. November 2010
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Frage vom 15. November 2010 | 19:40
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 18x hilfreich)
andere Entscheidung,andere Antrag (Kataster)
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 16. November 2010 | 10:57
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
ganz klar, kommt drauf an
Welches Bundesland?
Was wolltest du?
Was wurde gemacht?
eine vernünftige Aussage kann man nur treffen, wenn du den Sachverhalt genauer beschreibst.
-- Editiert am 16.11.2010 11:02
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