anhörung im genehmigungsverfahren bimschg

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
diegofan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
anhörung im genehmigungsverfahren bimschg

hallo, ich hätte da eine frage bzgl. des genehmigungsverfahrens. und zwar muss ja die anhörung ganz normal wie immer stattfinden. nur handelt es sich ja dann beim genehmigungsverfahren des bimschges auch z.b. bei der ermächtigungsgrundlage für die genehmigung eines kraftwerkes um § 4 I Bimschg. Wenn dann die Anhörung danach stattfinden muss, ist dann § 51 BImSchG einschlägig oder wie immer § 28 VwVfG ? :???:
vielen dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

§ 51 BImSchG findet - wie zutreffend festgestellt - im Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BImSchG Anwendung, wobei die dortige Verfügung ausschließlich deklaratorisch in Bezug auf § 28 VwVfG zu verstehen ist.

Die Verfahrensvorschriften des § 28 VwVfG finden somit Anwendung.

- cand. jur. -

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#2
 Von 
diegofan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank :)

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