Hallo an alle,
unsere Zufahrt (Sackgasse) zu unserem Grundstück war so weit ich das kenne schon immer eine Anliegerstraße (Widmung habe ich nicht vorliegen, ist angefordert)
Anlieger ist unser Betrieb, wir Privat und noch drei Waldbesitzer.
Nachbar meint noch vor 40 Jahren hätte er für seinen Trekker eine Genehmigung
Gehabt, dass er die Straße benutzen darf.
Seit ein paar Wochen wurde hinter dem „Anlieger Frei" ein neues Schild
Aufgestellt mit „Parkverbotszone".
Ordnungsamt meinte auf meine Nachfrage, man wolle das „Anlieger Frei" weg machen und dann den Zusatz „Feuerwehrzufahrt" unter die Parkverbotszone machen.
Ordnungsamt weiß nicht mal welche Widmung die Straße hat,
Auch verstehe ich den Sinn der Aktion nicht ganz, dann darf ja jeder in die Straße einfahren, solange er nicht parkt. Sind ungefähr 500 m schmale Straße, d.h da passt grad so das Müllauto drauf und sonst nix. Ich habe dabei noch nicht mal erwähnt das das auch ein Wander und Radweg ist mit massig Touristen.,….
Wenn das Müllauto einem entgegenkommt, muss man teils 300m zurück in eine kleine Ausbuchtung.
Die Straße läuft teils über mein Grundstück in ihrer vollen Breite falls relevant.
Ziel für mich wäre das das „Anlieger Frei" bleibt.
Wie würdet Ihr verfahren….
aus Anliegerstraße wird Parkverbotszone
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?



Mir ist nicht so ganz klar, was das eine mit dem anderen zu tun hat. "Anlieger frei," heißt, ihr dürft die Sackgasse befahren, um eben zu Euren Grundstücken zu kommen; parken kann man doch wegen der schmalen Gasse da ohnehin nicht. Und eine Durchfahrt ist doch auch, wenn es eine Parkverbotszone wird, ohnehin nicht möglich, aber das eine schließt doch das andere nicht aus? Wo ist Euer Problem?
wirdwerden
ZitatSeit ein paar Wochen wurde hinter dem „Anlieger Frei" ein neues Schild :
Aufgestellt mit „Parkverbotszone".
Sehr sinnig, wo die StVO doch schon dar parken dort eindeutig verbietet.
ZitatFeuerwehrzufahrt. :
Kann Sinn machen, die Feuerwehrzufahrt bietet durchaus rigideres vorgehen bei unbefugter Nutzung.
Was sagt denn die verkehrsrechtliche Anordnung über die Begründingen?
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ZitatWo ist Euer Problem? :
Hallo wirdwerden,
am Ende der Straße ist Parken möglich, dieses ist aber nicht mehr das gravierende Problem zur Zeit.
Das eigentliche Problem ist, wenn das Schild "Anlieger Frei" weg ist, das JEDER in die Straße einfahren darf wer will und auch zu jeder Uhrzeit und wir sind an einem bekannten Ausflugsziel.
Das Hauptproblem ist das die Stadt viel zu wenig Parkmöglichkeiten hat für Ihr Wandergebiet und sich mittlerweile alle umliegenden Anwohner darüber massiv über die Autos beschweren.
ZitatDas eigentliche Problem ist, wenn das Schild "Anlieger Frei" weg ist, das JEDER in die Straße einfahren darf wer will und auch zu jeder Uhrzeit und wir sind an einem bekannten Ausflugsziel. :
Und?
500m reinfahren, umdrehen und wieder 300m rausfahren. Warum sollte einer so was nutzloses machen wollen?
Nun ja, man kann dann vielleicht reinfahren, aber man kann dort doch nicht parken. Was soll ich in einer Sackgasse, wenn ich dort nicht parken darf, weil sie zu schmal ist und weil das verboten ist? Vorher durfte ich da gar nicht reinfahren, folglich auch nicht parken, abgesehen davon, dass es ja unmöglich war. Jetzt darf man zwar reinfahren, kann dort aber nicht parken. Das Ergebnis ist doch dasselbe. Was der Sinn dieser Änderung ist, das erschließt sich mir auch nicht. Nur, das Problem habe ich wohl immer noch nicht so ganz erfasst, auf der praktischen Seite.
wirdwerden
ZitatKann Sinn machen, die Feuerwehrzufahrt bietet durchaus rigideres vorgehen bei unbefugter Nutzung. :
Was sagt denn die verkehrsrechtliche Anordnung über die Begründingen?
Hallo Harry van Sell,
Bei der Feuerwehrzufahrt bin ich voll dabei, ich hatte schon vor Jahren darauf hingewiesen, hat damals aber irgendwie keinen interessiert.....
Was ist eine "verkehrsrechtliche Anordnung" ?
Viele Grüße
ZitatUnd? :
500m reinfahren, umdrehen und wieder 300m rausfahren. Warum sollte einer so was nutzloses machen wollen?
Auf der Suche nach einem Wanderparkplatz oder auch einfach um nicht so weit so weit laufen zu müssen...
Die Parken bei uns auch an der Bundesstraße auf dem Radweg, die Parken auch auf dem Acker vom Bauer......
-- Editiert von User am 15. April 2025 20:46
fehler
-- Editiert von User am 15. April 2025 20:44
ZitatAuf der Suche nach einem Wanderparkplatz oder auch einfach um nicht so weit so weit laufen zu müssen... :
Die Parken bei uns auch an der Bundesstraße auf dem Radweg, die Parken auch auf dem Acker vom Bauer......
Okay, also Leute die sich von dem Parkverbotsschild nicht aufhalten lassen, lassen sich dann von einem "Anlieger frei" Schild aufhalten?
Vielleicht hatte das genau den Sinn, dass man eben sicherstellen wollte das da niemand parkt auch keine Anlieger. Die dürften dass zwar theoretisch entsprechend der Situation sowieso nicht, aber so ganz haben viele die StVO ja sowieso nicht kapiert (und ich nehme mich da nicht mal aus)
ZitatOkay, also Leute die sich von dem Parkverbotsschild nicht aufhalten lassen, lassen sich dann von einem "Anlieger frei" Schild aufhalten? :
Vielleicht hatte das genau den Sinn, dass man eben sicherstellen wollte das da niemand parkt auch keine Anlieger. Die dürften dass zwar theoretisch entsprechend der Situation sowieso nicht, aber so ganz haben viele die StVO ja sowieso nicht kapiert (und ich nehme mich da nicht mal aus)
Bis vor 4 Wochen hatte die Stadt noch zusätzlich einen Schrankenzaun an unsere Einfahrt mit "Anlieger Frei".
Selbst diesen haben manche nicht gesehen und sind dran vorbei gefahren, was soll ich dazu sagen.....
ZitatAuf der Suche nach einem Wanderparkplatz :
Und, hat sie das Anlieger-Schild davon abgehalten?
Zitatoder auch einfach um nicht so weit so weit laufen zu müssen... :
Wenn sie das tatsächlich machen und da parken, dann nur einmal, denn die kann man dann sofort abschleppen lassen. Dann werden sie sehr viel weiter laufen müssen. Das werden sie genau einmal machen. Und in den einschlägigen Foren könnte sich das dann sehr schnell verbreiten.
ZitatWas ist eine "verkehrsrechtliche Anordnung" ? :
Man kann in DE nicht einfach Verkehrszeichen auf- und abhängen wie man will. Dazu bedarf es jeweils einer "verkehrsrechtlichen Anordnung".
ZitatMan kann in DE nicht einfach Verkehrszeichen auf- und abhängen wie man will. Dazu bedarf es jeweils einer "verkehrsrechtlichen Anordnung". :
Kann man die einsehen ?
ZitatKann man die einsehen ? :
Ja.
Wobei es öfter mal passieren kann, das sich da mit Händen und Füßen gewehrt wird. Meistens wenn eine Leiche im Keller liegt.
ZitatBis vor 4 Wochen hatte die Stadt noch zusätzlich einen Schrankenzaun an unsere Einfahrt mit "Anlieger Frei". :
Selbst diesen haben manche nicht gesehen und sind dran vorbei gefahren, was soll ich dazu sagen.....
Gut, warum ist man dann der Meinung dass ein Parkverbot zu weniger Erfolg führt?
ZitatJa. :
Wobei es öfter mal passieren kann, das sich da mit Händen und Füßen gewehrt wird. Meistens wenn eine Leiche im Keller liegt.
Danke für die Antwort.
Ein kleines Stück der kompletten Straße verläuft über mein Grundstück,
Dürfte ich dort am Anfang ein Schild mit "PRIVATWEG, Benutzung nur Anlieger aufstellen" ??
ZitatGut, warum ist man dann der Meinung dass ein Parkverbot zu weniger Erfolg führt? :
Das Parken war auch immer schon ein Teils des Problems, aber die Straße ist zu schmal dafür das man jetzt sagt es darf jeder reinfahren egal ob Anlieger oder nicht.
Teils nicht mal 3 m Breit auf einer länge von 300 m. Keine Ausweichstellen, was soll der Sinn sein noch mehr Verkehr zu produzieren..
Fahr mal mit einem Gespann rückwärts, eine enge Straße mit Kurven und dann hast Du auch noch Wanderer und Spaziergänger, Kinderwagen.... auf der Straße viel Spaß dabei. Da musst Du schon fahren können bzw., die Mama mit dem Kinderwagen muss erstmal an Dir vorbei kommen....
Und genau dieser Parknot möchte man nun begegnen, denn:ZitatDas Hauptproblem ist das die Stadt viel zu wenig Parkmöglichkeiten hat für Ihr Wandergebiet :
Dies möchte man nun wohl allen ermöglichen, denn auch in einer Parkverbotszone ist das Parken dort möglich wo es ausdrücklich erlaubt ist. Also z.B. auf ausgewiesenen Parkplätzen. Das Parkverbot betrifft nämlich nur allgemeine Stellen an welchen das Parken durch die StVo erlaubt wäre.Zitatam Ende der Straße ist Parken möglich :
Um einen Parkplatz zu suchen der nicht vom Verbot betroffen sein wird.Zitat500m reinfahren, umdrehen und wieder 300m rausfahren. Warum sollte einer so was nutzloses machen wollen? :
Evtl. doch.Zitataber man kann dort doch nicht parken. :
Die neue Beschilderung macht nur dann Sinn, wenn es ausgewiesene Parkmöglichkeiten geben wird.
ZitatAlso z.B. auf ausgewiesenen Parkplätzen. :
Von ausgewiesenen, legalen Parkplätzen hat der TS nichts erwähnt. Würde die Sachlage aber durchaus verändern.
ZitatDies möchte man nun wohl allen ermöglichen, denn auch in einer Parkverbotszone ist das Parken dort möglich wo es ausdrücklich erlaubt ist. Also z.B. auf ausgewiesenen Parkplätzen. Das Parkverbot betrifft nämlich nur allgemeine Stellen an welchen das Parken durch die StVo erlaubt wäre. :
Nein, die Parkverbotszone gilt vom ANFANG bis zum ENDE (Anfang), gibt keine AUSNAHME.....

Es gibt dort wo man Parken kann KEINE AUSNAHME, dort gilt auch die Parkverbotszone....
-- Editiert von User am 16. April 2025 13:15
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz das Problem. Man möchte dass dort niemand parkt, bisher wurde ja alles ignoriert. Deshalb gibt es jetzt eine Parkverbotszone.
Würde mich nicht wundern wenn dieses Schild "besser" hilft.
ZitatEhrlich gesagt verstehe ich nicht ganz das Problem. :
Es ist doch recht simpel.
Alt:
Außer Anliegern, darf niemand in die Straße einfahren, das Parken war ganz am Ende der Straße möglich, ob es auch erlaubt war, ist wieder eine andere Sache, aber eigentlich auch "irrelevant" da dort eben maximal die Anlieger hätten parken dürfen.
Neu:
Alle dürfen in die Straße einfahren, keiner darf mehr parken.
Problem:
Da nun Alle reinfahren dürfen, aber nun eigentlich auch Alle umgehend wieder rausfahren müssen, wird es bei 300 Meter einspurig ohne Ausweichmöglichkeit, bei 500 Meter Gesamtlänge, für Wanderer, Radfahrer, Fußgänger (und die Anlieger) um einiges interessanter, kuscheliger, ruhiger und allgemein sicherer....
Ich kann daher durchaus nachvollziehen, dass man "zur direkten Schadensbegrenzung" das Anlieger frei behalten, und das Alle dürfen rein, direkt "raus" haben möchte.
ZitatSeit ein paar Wochen wurde hinter dem „Anlieger Frei" ein neues Schild :
Was hängt eigentlich über dem "Anlieger frei"?
VZ 250, oder VZ 260?
ZitatWürde mich nicht wundern wenn dieses Schild "besser" hilft. :
Mich würde es wundern, wenn es helfen würde.
Solange nicht kontrolliert und geahndet wird, können da auch 1 Millionen Schilder, welche ignoriert werden, stehen.
-- Editiert von User am 16. April 2025 14:11
-- Editiert von User am 16. April 2025 14:13
Dann ergibt die neue Beschilderung keinen Sinn...... evtl. kommen da ja noch markierte Parkplätze. Alles andere wäre ja völliger Unsinn.ZitatEs gibt dort wo man Parken kann KEINE AUSNAHME :
ZitatWas hängt eigentlich über dem "Anlieger frei"? :
VZ 250, oder VZ 260?
VZ 250
Hab jetzt mal die Widmung der Straße angefragt.
Wie ist das eigentlich, wenn ein Stück der vollen Fahrbahnbreite der Zufahrt über das eigene Grundstück läuft, dürfte man da am Anfang ein Schild anbringen mit "Privatweg, Benutzung nur für Anlieger", jetzt egal ob das jetzt Sinn macht ?
Ich sehe in der neuen Beschilderung eine Verschärfung der Regelungen.
Wenn dort am Ende der Straße das Parken möglich war und Anlieger die Straße befahren durfte, stand ja quasi Tür und Tor offen, zumindest wenn die „Touristenattraktion" an die Straße angrenzt und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Dann könnte nämlich jeder Besucher ein berechtigter Anlieger sein und sowohl einfahren als auch parken dürfen.
Jetzt darf eben gar nicht mehr geparkt werden.
Das dürfte auch den einfahrenden Verkehr reduzieren, zumindest solange kein „außer in gekennzeichneten Flächen"-Zusatzschild hängt. In eine Sackgasse, die ausnahmslos Parkverbotszone ist, würde ich nicht einfahren, wenn ich einen Parkplatz suche.
Bezüglich der Rechte an der Straße wäre meine erste Anlaufstelle das Grundbuchamt.
Was man da beim Ordnungsamt will, erschließt sich mir nicht. Die sind schlicht nicht zuständig.
-- Editiert von User am 16. April 2025 22:09
ZitatWie ist das eigentlich, wenn ein Stück der vollen Fahrbahnbreite der Zufahrt über das eigene Grundstück läuft, dürfte man da am Anfang ein Schild anbringen mit "Privatweg, Benutzung nur für Anlieger", jetzt egal ob das jetzt Sinn macht ? :
Wenn man eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung hat, dürfte man das.
ZitatWenn dort am Ende der Straße das Parken möglich war und Anlieger die Straße befahren durfte, stand ja quasi Tür und Tor offen, zumindest wenn die „Touristenattraktion" an die Straße angrenzt und für die Öffentlichkeit zugänglich ist. :
Nur der Wanderweg geht dort hin, die "Touristenattraktion" ist weiter weg, zum Glück.
Zu Corona Zeiten hat das Ordnungsamt Knöllchen für "Nicht Anlieger" verteilt"
Sagen wir so ,laut Bebauungsplan gibt es keine Parkplätze.
Es ist auch kein Wendehammer ausgewiesen, die Straße hat auch kein Sackgassenschild...
Wie soll ich sagen, die Stadt hat in den 60/70 die Zufahrt damals gebaut da Sie selbst Eigentümer unseres jetzigen Grundstückes war. Auf diesem Stand würde ich sagen ist die Zufahrt bis Dato. Damals wurde die Straße auch mit dem Schild "Anlieger Frei" versehen, das Schild war von Anfang an da.
Das nicht geparkt werden darf ist auch gut so, passt alles.
Das Problem ist das dann "JEDER" reinfahren kann wo will wenn das Anlieger Frei weg ist.
So am Rande:
Bei unseren Nachbarn ,in einer anderen Straße (haben auch Problemen mit dem Wandergebiet), haben Sie extra eine mobile Absperrung mit Ketten gebaut für über 70 000 Euro. Die Absperrung ist für zwei Einfamilienhäuser. Der Rest der Straße hat das gleiche Schild bekommen wie bei uns (Parkverbotszone) . Vor zwei Wochen haben alle hinter dem Schild geparkt, hat keinen Interessiert.
Vom Ordnungsamt war keiner da !
ZitatDas nicht geparkt werden darf ist auch gut so, passt alles. :
Das Problem ist das dann "JEDER" reinfahren kann wo will wenn das Anlieger Frei weg ist.
Ja, wenn die Leute Spaß daran haben dort rein zu fahren und wieder raus dann ist das halt so. Am Ende ist es eine öffentliche Straße und die darf von der Öffentlichkeit halt benutzt werden. Einen Anspruch auf eine Straße nur für sich gibt es nicht.
ZitatBei unseren Nachbarn ,in einer anderen Straße (haben auch Problemen mit dem Wandergebiet), haben Sie extra eine mobile Absperrung mit Ketten gebaut für über 70 000 Euro. Die Absperrung ist für zwei Einfamilienhäuser. Der Rest der Straße hat das gleiche Schild bekommen wie bei uns (Parkverbotszone) . Vor zwei Wochen haben alle hinter dem Schild geparkt, hat keinen Interessiert. :
Wer hat das gebaut? Der Nachbar auf einer öffentlichen Straße? Da würde ich dann auch das ein oder andere Problem sehen...
-- Editiert von User am 17. April 2025 09:39
ZitatNur der Wanderweg geht dort hin :
Der Wanderweg selbst kann ja auch schon das Ziel der Parkenden sein - dann wäre man unter Umständen auch schon berechtigter Anlieger ("Anlieger" ist nicht gleich "Anwohner").
ZitatZu Corona Zeiten hat das Ordnungsamt Knöllchen für "Nicht Anlieger" verteilt" :
Da das Ordnungsamt nur anhand eines geparkten Autos nicht einschätzen kann, ob jemand Anlieger im Sinne der Rechtsprechung ist, werden solche Knöllchen regelmäßig angefochten.
ZitatSagen wir so ,laut Bebauungsplan gibt es keine Parkplätze. :
Die StVO sieht nicht vor, dass nur auf in Bauplänen ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden darf.
Mir scheint der Status der Strecke unklar zu sein.
Ist das nun eine Zufahrt oder eine Straße?
Was hat man denn seit 2020 getan, um das zu klären, als die Frage auf den damaligen Beitrag gestellt wurde?
ZitatEs ist auch kein Wendehammer ausgewiesen :
Ein Wendehammer ist entweder vorhanden oder nicht, da wird nichts ausgewiesen.
ZitatDas Problem ist das dann "JEDER" reinfahren kann wo will wenn das Anlieger Frei weg ist. :
Gemäß Schilderung vor 5 Jahren ist das mehr oder weniger schon immer ein Problem, trotz des Schildes.
Ich würde mal damit beginnen, den Status der Straße zu klären. Sollte sich herausstellen, dass es sich um eine nicht der Öffentlichkeit gewidmete Strecke handelt, hat man andere Möglichkeiten, als wenn es sich um eine öffentliche Strecke handelt.
Des Weiteren hätte ich wohl schon längst ein Stadtratsmitlied angesprochen. Insbesondere, wenn die Stadt selbst nicht aktiv wird, wäre das m.E. der vielversprechendste Weg.
ZitatGemäß Schilderung vor 5 Jahren ist das mehr oder weniger schon immer ein Problem, trotz des Schildes. :
Eigentlich seit knapp 30 Jahren.
Mail kam heute von der Stadt:
laut unseren Akten ist sowohl der XXX1weg - im Bereich der Zufahrt zur XXXX2straße - wie auch die XXX3Straße (Bundestraße) nicht gewidmet
xxx1: so heißt der Weg zu uns, da befindet sich unser Haus
xx2: Postalische Anschrift. Die Anschrift der Name der Bundestraße + Hausnummer
xx3: Bundesstraße, nicht Eigentum der Stadt
Der Weg zu uns hat somit keine Widmung.
Was würdet Ihr machen,
Dankeschön
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