beschränkung der Note bei Nachschreibklausur

30. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
faralda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
beschränkung der Note bei Nachschreibklausur

Eine Berufsakademie (BA) begrenzt die Note einer Nachschreibklausur auf max. 3,7. Ist dies rechtens?

Ist man in der ersten Klausur durchgefallen (5,0), so hat man die Möglichkeit gegen Gebühr von 42,50€ eine neue Klaur zu schreiben.
Diese wird aber auf max. eine 3,7 beschränkt.
Schreibt man dort eine 1,0 gibts die 3,7
schreibt man eine 2,0 gibts eine 4,0
schreibt man eine 3,0 gibts eine 4,3 und
schreibt man eine 4,0 gibts die 4,7.
schreibt man eine 5,0 gibts eine 5,0.

Begründung Rektor:
Man verschafft sich Vorteil, weil man schon mal in die Klausur gucken kann; es wäre den anderen gegnüber ungerecht, die eine 4,7 in der ersten Klaur hatten.

Gegenargumente:
-Wer Vorteil haben will holt sich nen gelben Schein (heißt auch kein Geld bezahlen)
-man kann immer mal nen BlackOut haben oder der Gesundheitszustand kann sich ändern (Migräne, ...)
-in der Klausur zeigt sich so oder so, ob ich nen schlechten Tag hatte oder ich das Thema einfch nicht verstanden habe.

Die eine Note ist übrigends der einzige Leistungsnachweis und steht genau so im Abschlusszeugnis.

Wo kann ich evtl. Rechtsgrundlagen finden?
Wie seht Ihr das?!

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-- Editiert am 30.03.2011 08:33

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13 Antworten
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#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

quote:
Wer Vorteil haben will holt sich nen gelben Schein (heißt auch kein Geld bezahlen)

--> Betrug...garnicht erst angewöhnen, zumal du damit unser Gesundheitssystem auch unnötig belastest.

quote:
-man kann immer mal nen BlackOut haben oder der Gesundheitszustand kann sich ändern (Migräne, ...)


Gesundheitszustand = gelber Schein, für den Black out gibts die Nachschreiberegeln

quote:
-in der Klausur zeigt sich so oder so, ob ich nen schlechten Tag hatte oder ich das Thema einfch nicht verstanden habe.


Wenn du im Beruf/ am Arbeitsplatz eine Entscheidung triffst hilft dir dort auch kein gelber Schein oder ein doppelter Boden. Arschbacken zusammenkneifen und durch!

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ist dies rechtens?


Wenn die Akademie nicht verpflichtet ist, das Nachschreiben ohne Attest überhaupt ermöglichen zu müssen (und davon ist wohl auszugehen) und andernfalls auch gleich eine 5,0 geben könnte, ist das beschriebene Verfahren ja allenfalls eine nette Kulanzregelung seitens der Akademie, ggfs. doch noch eine bessere Note zu erreichen, und keinesfalls eine bösartige Benachteiligung.

Aber es gibt ja immer Leute, die sich bei einem geschenkten Butterbrot beschweren, daß keine Wurst drauf ist. (Nicht böse gemeint, du hast es vermutlich ja auch nicht so gemeint. ;) )

-- Editiert am 30.03.2011 14:51

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Immer noch besser als den Schein im nächsten Semester zu wiederholen. :-)

Aber üblicherweise muss der Prof. eben andere Fragen stellen als in der ersten Klausur. Ist eigentlich üblich. Dann gibt es auch keinen Vorteil.

Die Schule hat doch sicher Satzungen

Uwe

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#4
 Von 
faralda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Satzungen finde ich nicht, nur bezüglich der Abschlussprüfung.

und zu Mathiasla:
der gelbe Schein ist einfach nur die Aushebelung des Arguments des Rektors. Wer wirklich nur einmal in die Klausur gucken möchte, wird genung kriminelle Energie haben und das einfach so machen. Jeder normale Mensch (wie ich) macht sowas nicht, weil es eben unrecht ist!

Ich denke es muss eine Chance auf Wiederholung der Prüfung geben, da es sich um den einzigen Leistungsnachweis handelt. Und wenn 8 von 10 Leuten durchfallen, muss da halt was schief gelaufen sein.

Gibt es also keine Paragraphen oder sowas?
Ich habe da überhaupt keine Ahnung wo ich anfangen sollte zu suchen...

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Regeln finden sich in der Hochschulsatzung, oder in den Regeln für Hochschulen.

quote:
Wer wirklich nur einmal in die Klausur gucken möchte, wird genung kriminelle Energie haben und das einfach so machen. Jeder normale Mensch (wie ich) macht sowas nicht, weil es eben unrecht ist!


Blödsinn, Der Dozent schreibt eine andere Klausur zum Nachschreiben dann bringt das keinen Vorteil mehr
Uwe

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#6
 Von 
faralda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherlich ist die Klausur eine andere.
Da die Klausuren aber wie der Stein der Weisen gehütet werden, existieren so gut wie keine Kopien von alten Klausuren! Man kann sich also nicht darauf vorbeiten, wie er seine Fragen stellt, etc.
Und so ist es eben ein Vorteil, zu wissen welche Gebiete dort auch drin vorkamen!
Ist also kein Quatsch!

Und zudem ist es nicht erst einmal vorgekommen, dass die Klaurs nur minimal abgeändert wurde oder exakt die selbe gestellt wurde. Oder aber eben eine Klausr der vorangegangen Jahrgänge genommen wird. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Dozent die Wiederholungsklaur mit Lösung ausgeteilt hat...

Ich habe die Satzungen gefunden und da steht nur etwas über den Verein und die ganzen Pflichten für den Vorstand. Rein gar nichts zu Notengebung etc. Und dann gibt es wieder etwas nur über die Abschlussprüfung. Das wars...

Und zu Labersack:
Den Schein kann man nicht wiederholen.
Es steht eine 5 im Zeugnis die nicht mehr zu ändern ist.
Die 5 taucht exakt so im Abschlusszuegnis auf.

-- Editiert am 31.03.2011 10:45

-- Editiert am 31.03.2011 10:50

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was bleibt dir übrig: Mach die Prüfung und klage gegen die Note. Das ist eine klar Benachteiligung die so nicht geht. Wer krank ist kann nichts dafür.

Gibt es keine Schülervertretung in eurem Laden die sich gegen so was aufregt und Ruck macht.

Faule Profs gibts immer wieder :-)

Uwe

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#8
 Von 
faralda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Uwe!
Also, wer krank ist kann so nachschreiben, das ist kein Thema. Aber wenn man durchgefallen ist nicht. Und da kann man nicht irgendwie das ganze Gebiet wiederholen oder sonst etwas. Die 5,0 bleibt dann echt so auf dem Zeugnis stehen. Und einige hätten dann etwas mehr als nur eine 5,0.
(Im übrigen unternimmt der Rektor nichts gegen "Spicker" Das scheint er legitimer zu finden, als das Nachschreiben...aber anderes Thema 0.o)

Schülervertreter gibts so in etwa, ja... Dem Rektor wurde nun auch aufgetragen, die rechtliche Grundlage für das Handeln rauszusuchen.
Es machte den Anschein, als würde er Panik bekommen. Er konnte (wollte) auch nicht nennen, seit wann dies gemacht wird.
Die BA gibt es seit 2000, seit dem ist er dort als Dozent angestellt gewesen und seit 2 Jahren ca. ist er Rektor...

(...und wirtschaftet die BA runter...leider...)

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#9
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Also, wer krank ist kann so nachschreiben, das ist kein Thema. Aber wenn man durchgefallen ist nicht.


Und warum sollte es darauf einen allgemeingültigen Rechtsanspruch geben?

Auf der Arbeit hast du auch keinen Anspruch auf eine zweite Chance. Wenn du eine Bewährungsprobe vermasselst, bist du unten durch. Und wenn das in der Probezeit passiert, bist du raus. Kein Rechtsanspruch auf eine zweite Chance.

quote:
Dem Rektor wurde nun auch aufgetragen, die rechtliche Grundlage für das Handeln rauszusuchen.


Für welches? Wie gesagt, solange keine Regel explizit anderes vorschreibt, darf die Schule die Regeln für eine (Kulanz-)Nachschreibeklausur beliebig festlegen.

Eher sollte doch mal die Gegenseite die rechtliche Grundlage für die Behauptung heraussuchen, eine Nachschreibeklausur müsse immer möglich sein oder eine Kulanz-Nachschreibeklausur müsse genau so wie die originale bewertet werden.

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Dem Rektor wurde nun auch aufgetragen, die rechtliche Grundlage für das Handeln rauszusuchen


Der ist gut, der macht gar nichts, da könnte ich wetten :-)

Ihr wollt doch ihn sein Verfahren verbieten, dann müsst ihr die Grundlage suchen nach der das Verboten ist.
Für jede Schule gibt es eine Aufsichtsbehörde, wendet euch an diese, oder einer von euch klagt das durch.

Uwe

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#11
 Von 
guest-12331.03.2011 16:39:40
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
faralda
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sicher wird der Rektor nichts machen!
Und was mache ich hier wohl grade?

Ich versuche irgendwie an etwas ranzukommen!

Aber man bekommt (fast) immer nur irgendwelche altklugen Bemerkungen.

An jeder Uni und Fh kann man ohne einen Cent zu zahlen min. 2 oder 3 mal nachschreiben! Und man bekommt exakt die Note aufs Zeugnis!
Und dann ist da noch der Fakt, dass wir mehr Stoff in der Hälfte der Zeit durchnehmen und unter einem viel höheren Druck stehen als in der UNI!
Und wehe nun kommt jemand an und sagt:
Ja hättest du mal da studiert! Ja, hätte ich mal! Sowas wird einem vorher aber nicht gesagt!

Wieso darf ich mich da nun nicht irgednwie ungerecht behandelt fühlen und versuchen herauszufinden ob das rechtens ist was der da macht oder nicht?!




-- Editiert am 31.03.2011 17:26

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#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Und dann ist da noch der Fakt, dass wir mehr Stoff in der Hälfte der Zeit durchnehmen und unter einem viel höheren Druck stehen als in der UNI!


Daher ist der BA Abschluss auch so hoch angesehen und bringt meist auch die besseren Jobs mit der besseren Bezahlung.

quote:
Wieso darf ich mich da nun nicht irgednwie ungerecht behandelt fühlen und versuchen herauszufinden ob das rechtens ist was der da macht oder nicht?!


Du suchst eine "Knopf" der dir hilft, das gibt es nicht. Entweder "überzeugt" man den Prof. oder man verklagt ihn. So was sollte die Studentenvertretung eigentlich übernehmen, über die ASTA/USTA Verbände sollte die Hilfe bekommen.
Das Problem ist das "keiner" sich gegen die Hochschule stellen will.

Bleibt die Klage

Uwe

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