bestandskräftiger Bußgeldbescheid ?

26. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Broker78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bestandskräftiger Bußgeldbescheid ?



Hallo zusammen,

ich bin am 19.03.2005 "geblitzt" worden (60 km/h bei 50 km/h). Mein Vater, als Halter des Fahrzeugs, wurde diesbezüglich angehört. Erst Anfang Juli 05 teilte er der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium) mit, dass ich der Fahrer des Fahrzeugs gewesen bin. Daraufhin erfolgte am 19.08.05 die Übersendung eines entprechenden Bußgeldbescheides inkl. 30 EUR Verwaltungs- und Mahngebühren an meine Adresse.

Eine Anhörung innerhalb der 3-Monatsfrist gem. § 24 III STVG ist jedoch an mich nicht erfolgt. Dummerweise legte ich jedoch kein Einspruch gegen den o.g. Bußgeldbescheid ein.

Meine Frage(n): Ist der Bescheid trotz von der Behörde versäumter Anhörung bestandskräftig?
Ist der Bescheid rechtmäßig, da er ja von einer, meiner Meinung bereits verjährten Ordnungswidrigkeit ausgeht..
Wie wäre jetzt gegenüber der Behörde zu verfahren?

Vielen Dank und Grüße

D.T.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo Broker,
19.03.geblitzt,Halter hat Anhörungsbogen innerhalb der 3 Monatsfrist erhalten und Sie als Fahrer angegeben,damit war der Fahrer der Behörde bekannt so das sie Ihnen einen Bußgeldbescheid geschickt haben ,denn die Behörde geht davon aus,das Sie bei Kenntnisnahme des Anhörungsbogen ja hätten zahlen können was Sie offensichtlich nicht gemacht haben.Außerdem hätte die Behörde wenn Ihr Vater nur geschrieben hätte das er selber nicht der Fahrer war,dann naheliegend Ihnen einen Anhörungsbogen geschickt und der hätte mit der Versendung die Verjährung wiederum unterbrochen,also,drei Monate Verjährung sind noch lange nicht in Sicht,ebenso verhält es sich mit dem BB,der unterbricht die Verjährung ebenfalls.Kurz und gut:ganz schlechte Karten
Gruß kdw

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