miese Note Abschlussprüfung - Einspruch möglich?

14. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)
miese Note Abschlussprüfung - Einspruch möglich?

Meiner Frau wurden gestern ihre Noten in der Abschlussprüfung zur Altenpflegerin bekannt gegeben. Zwar hat sie bestanden, aber ausgerechnet im praktischen Teil, wo sie in den Jahren zuvor und auch in der Vornote Ergebnisse zwischen 1 und 2 erzielte, hat sie nun in der Abschlussprüfung eine 4 erhalten. Dies trübt ihre Freude aufs Bestehen als Fachkraft sehr, denn mit einer 4 in der Praxis hat sie ja nicht unbedingt ein gutes Ausweispapier für spätere Bewerbungen.

Es ist so, dass sie als Vorbereitung für die praktische Prüfung eine schriftlische Ausarbeitung anfertigen musste. Ausgerechnet am Tag vor der Prüfung stand ihr dafür der Computer auf Grund von Softwareproblemen erst spät in der Nacht zur Verfügung. Sie konnte ihre schriftlichen Vorbereitungen nur schnell und nicht so sauber und deutlich wie sonst ausarbeiten und abgeben. Ausserdem war sie weil sie die Nacht hindurch arbeitete, für die praktische Prüfung am Tag danach nicht so fit wie sie normalerweise hätte sein können. Sie ist Migrantin und normalerweise wurde ihr es nie
als Makel ausglegt, wenn sie in Deutsch nicht so perfekt war.
Leider sah das ihre praktische Prüferin wohl anders, da nach ihren Aussagen der praktische Teil wohl nicht so schlecht lief und ihr vermutlich das 'unsaubere Deutsch' und ein paar Eilfehler in der Ausarbeitung zum Verhängnis wurde. Gibt es eine Möglichlkeit diesen Makel im Zeugnis auszuradieren? Gerne würde sie die Prüfung wiederholen, oder wenn die Prüferin statt einer 4 eine 3,5 angesetzt hätte, hätte sie wegen der Vornote auch wenigsten eine 3 im Zeugnis.

-- Editiert santaklaus am 14.07.2012 15:38

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Ausgerechnet am Tag vor der Prüfung stand ihr dafür der Computer auf Grund von Softwareproblemen erst spät in der Nacht zur Verfügung.

Wäre es denn möglich gewesen, statt auf den letzten Drücker eventuell 2 Tage vor der Prüfung diese auszufertigen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

>>> Wäre es denn möglich gewesen, statt auf den letzten Drücker
>>> eventuell 2 Tage vor der Prüfung diese auszufertigen?

Meine Frau erhielt erst am Tag vor der Prüfung die Prüfungsaufgaben, morgens hat sie diese von der Schule erhalten, mittags kam sie dann auf mich zu wegen dem Computer und benötigte eine Datei, die sich nicht gleich öffnen ließ, bis gegen 17 Uhr war sie dann soweit, dass sie die Ausarbeitung beginnen konnte. So habe ich es noch in Erinnerung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Ausserdem war sie weil sie die Nacht hindurch arbeitete,

War das Dienst beim Arbeitgeber oder hat sie an der Ausarbeitung solange gearbeitet?

Bis wann genau hat sie gearbeitet?
Wann genau begann die Prüfung?



Was besagt die Prüfungsordnung bezüglich Anfechtung, Korrektur, Wiederholung etc.?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

Sie hat am Mittwochmorgen die Prüfungsaufgaben erhalten. Ab 17 Uhr hat sie dann die ganze Nacht an der schriftlichen Prüfungsvorbereitung gesessen. Das waren so um die 8-10 Seiten Schriftliches was sie da verfassen musste. Irgendwann um 4 Uhr ist sie dann ins Bett und morgens um 8 war dann die Prüfung. Ich verstand auch nicht, dass sie ausgerechnet zur Abschlussprüfung so viel schriftlich vorbereiten musste und dafür so wenig Zeit hatte.
Unterm Jahr gab es auch immr wieder Praxisprüfungen mit schriftlichen Vorbereitungen dazu, da wusste sie aber dann stets mindestens eine Woche vorher was sie da schreiben musste.

Die Prüfungsordnung selbst ist eindeutig: Eine Wiederholung ist zulässig, wenn ein Teil nicht bestanden wurde, also eine 5 oder 6 erzielt wurde. Von Anfechtungen, Widerspruch oder Überprüfungsmöglichkeiten steht da nichts geschrieben, weshalb ich hoffe, hier Tips zu bekommen - möglicherweise gibt es verwaltungsrechtliche Möglichkeiten, allgemeine Prüfungsgesetze, etc. ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Normalerweise findet man in einer Prüfungsordnung auch eine Regelung zum Widerspruch, prüf das doch nochmal oder frag bei der Schule nach.

Dass die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung erst einen Tag vor der prakt. Prüfung verteilt wird, betrifft dann ja alle Prüfungskandidaten.

Wo soll bei einem Widerspruch angesetzt werden?
Bei der schlechten Benotung wg. der mangelhaften Deutschkennnisse, die in der Vergangenheit nicht bewertet wurden?



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen