muss Kommune Dienstleistung (hier:Straßenreinigung) nachweisen ? Sie will rückw. Geld

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
sommerwind07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
muss Kommune Dienstleistung (hier:Straßenreinigung) nachweisen ? Sie will rückw. Geld

Die Stadt will rückwirkend für 4 Jahre Gebühren für die Straßenreinigung in Höhe von 600 Euro von uns Anliegern. Nach unserem Erleben kam aber nie die Kehrmaschiene, weil die über die Verkehrsberuhigungserhöhung in unserer Spielstraße nicht ohne Beschädigung fahren kann. ERst jetzt seit die Stadt das Geld will, kam zweimal eine kleine Kehrmaschine, der Fahrer erzählte mir die Sache mit der Beschädigungsgefahr und dass er nun zum ersten Mal mit der kleinen Maschine kommt. Die Stadt beharrt darauf, dass unsere Straße immer wie auch die Nachbarstraße jeden Donnerstag gereinigt worden sei und will Geld sehen. Unser Widerspruch wurde abgelehnt und auf den Donnerstag morgen verwiesen. Die Aussage des Fahrers wird er kaum wiederholen, wenn es hart auf hart kommt. Wer ist in der Beweispflicht, dass die Maschine früher gar nicht gefahren ist? Wie sollen wir das beweisen, wenn die Stadt diese Behautptung aufstellt, auch wenn wir immer wieder gesehen haben, dass das Kehrauto an der Nachbarstraße abgedreht hat? Es geht immerhin um 600 Euro.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wieviele Anlieger seid ihr? Schreibt einen gemeinsamen Brief, fordert eine Begründung, warum die Rechnung erst jetzt kommt, droht mit Öffentlichkeit und Gericht, seid euch einig, versichert an Eides statt..., zahlt nicht usw.
Es gibt viele Möglichkeiten, nur: man muss gemeinsam handeln.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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