standesamt verweigert namenseintrag / vorläufige geburtsurkunde

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)
standesamt verweigert namenseintrag / vorläufige geburtsurkunde

hallo zusammen,

es bahnt sich bei mir gerade ein streit mit dem standesamt bzgl. meiner letzter woche geborenen tochter an.

das standesamt verweigert die eintragung des von uns gewählten namens, da dieser identisch mit einer spanischen stadt ist. das ist soweit wohl rechtens, auch wenn es ettliche beispiele gibt, bei denen vornamen mit städtenamen identisch sind.

soweit sogut, das ganze wird sich wohl hinziehen und voraussichtlich vor gericht geklärt werden müssen.

meine eigentliche frage.

kann ich vom standesamt verlangen mir die weigerung und die begeründung für die weigerung mit den entsprechenden rechtsgrundllagen schriftlich mitzuteilen. wenn ich in dieser angelegenheit vor gericht gehe, hätte ich nämlich gerne etwas konkretes in der hand und möchte mich ungerne auf die vielen telefonate beziehen, in denen die argumentation immer eine andere war.

muss mir das standesamt auf verlangen eine vorläufige geburtsbescheinigung ausstellen, die ich für verschiefdene behörden (kindergeld) für meinen arbeitgeber und die krankenkasse benötige ?


wenn das ganze vor gericht geht, kann das ja etwas dauern. habe von fällen gehört, in denen sich das über 2 jahre gezogen hat.

ich könnte sonst meine tochter nicht bei der krankenkasse melden, kein kindergeld beantragen etc.

und die geburt ist ja unstrittig erfolgt, auch wenn letztendlich der genaue name noch nichteingetragen werden kann.

wäre dankbar für hinweise hierzu.

ach ja, noch etwas.

kann man gegen den standesbeamten in irgendeiner weise vorgehen, da er die ganze sache wohl persönlich nimmt.

jedenfalls haben die gründe für die ablehnung quasi stündlich gewechselt.

erst war der name nicht in den namensbüchern verzeichnet, dann war er angeblich nicht eindeutig weiblich (ist quatsch, ausserdem haben wir einen weiteren eindeutig weiblichen namen noch mitangegeben) dann war es das problem, weil es gerade der rufname war.

einen tag später erklärt man mir auf meinen hinweis, ja, rufnamen gibt es schon lange nicht mehr etc. jetzt kommt das argument mit dem städtenamen.

das sieht mir also stark nach willkür aus und das möchte ich mir in dieser form eigentlich nicht bieten lassen.

danke nochmal für eure einschätzungen.




-- Editiert von catwelatze am 02.11.2006 12:45:17

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DarkPanther
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Um was für einen Namen handelt es sich denn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das wäre in der Tat ein hilfreicher Hinweis, wenn man wüßte um welchen Namen es geht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

es handelst sich um den namen salamanca, weitere namen luna victoria. damit ist also das argument, der name sein nicht eindeutig weiblich, entkräftet.

jetzt kann man den namen plötzlich nicht eintragen, weil salamanca eine spanische stadt ist und ein kind keine städtenamen haben darf.

frage mich nur was mit santiago, verona, leon etc ist. ausserdem bin ich auf ein interessantes urteil gestossen:

http://www.123recht.net/article.asp?a=15002

besonders interessant finde ich hier die begründung. von daher dürfte es eigentlich auch kein problem sein, einen ortsnamen einzutragen, da ja die anderen namen eine eindeutige weibliche vornamensfunktion haben. auch habe ich im namensrecht nichts gefunden, dass ortsnamen nicht eingetragen werden dürfen.

das angebliche verbot städtenamen zu vergeben ist wohl nur in dienstanweisungen zu finden, nicht aber explizit im deutschen namensrecht. oder kann mir jemand den entsprechenden gesetzeswortlaut mitteilen ?

auch gibt es hierzu sehr gegensätzliche urteile. habe hier in den letzten tagen einiges recherchiert. bavaria und europa sind als vornamen beurkundet worden.

ich habe jetzt ein statement der deutschen gesellschaft für sprache, die eine eintragung des namens salamanka (in dieser schreibweise mit k) befürwortet. mal sehn, ob das standesamt dem folgt oder sich weiter quer stellt. obwohl uns die schreibweise mit "c" wesentlich lieber wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
filmschmiede2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir sind eine Filmproduktionsfirma, die für verschiedene Rechts-Sendungen bei den öffentlich-rechtlcihen Sendern arbeitet.
Im Momoent planen wir eine Beitrag zum Thema "Namensrecht - was passiert, wenn der Name eines Kindes nicht eingetragen wird".
Wenn Sie Interesse haben, uns ihren Fall zu schildern, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen, Ruth Preywisch

-----------------
"Die Filmschmiede
Sophie-Christ-Str. 4
55127 Mainz
06131-720670
format@die-filmschmiede.de"

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