untätiges Ordnungsamt

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mathernus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
untätiges Ordnungsamt

Hallo, folgendes Problem.

Die Sachlage:
Eine sehr große Wiesenfläche, in unmittelbarer Flußnähe, im Besitz der Stadt,
verpachtet an einen Landwirt, der diese Flächen zur Futtergewinnung nutzt.
Da die Flächen bei Hochwasser überflutet werden können, sind sie nicht
eingezäunt.

Rundum weisen Schilder auf "Landwirtschaftliche Fläche, Betreten Verboten,
Hundeverbot, Stadt ......" hin, nur hält sich keiner daran. Die Wiesen werden täglich von unzähligen Hunden zugeschissen.

Durch, mit dem Hundebandwurm kontaminiertes Futter entsteht dem Landwirt
wirtschaftlicher Schaden.

Das Ordnungsamt erklärt sich für nicht zuständig, da es sich hier um einen
nicht öffentlich zugänglichen Raum handelt (Verbotschilder) und das
Landeshundegesetz NRW in diesem Fall nicht anwendbar sei.

Laut OBG (Ordnungsbehördengesetz) muss das Ordnungsamt aber tätig
werden, wenn zu schützende Interessen gefährdet oder verletzt werden.

Liegen in diesem Fall keine zu schützenden Interessen vor und sind diese
Wiesen wirklich rechtsfreier Raum?

Im Voraus, danke für fundierte Antworten
Mathernus



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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Allgemeinheit (Ordnungsamt) ist es doch egal ob der Bauer den Entrag der Wiese als Futter nutzen kann. Die Kosten für Ordnung halten sind weit höher als die Pachteinnahmen.

"m Besitz der Stadt, verpachtet an einen Landwirt,"

Dann kündigt man die unsinnige Wiese eben.

K.

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#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

schau mal in die Hundesatzung der Stadt, da sollte eigentlich geregelt sein, wie mit den Hinterlassenschaften der Hunde, durch die Hundeführer, zu verfahren ist.

Im allg. Handelt man ordnungswidrig, wenn man sich "wegdreht und Hansguckindieluft" spielt. Nur müsste dafür der Stadtordnungsdienst das direkt sehen um ein OWiG Tatbestand festzustellen und zu ahnden.

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#3
 Von 
weiseblume
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Wozu werden eigentlich Gesetzt gemacht, wenn sie doch nicht eingehalten werden (müssen). Darüber habe ich mich schon oft geärgert. Insbesondere aber, darüber dass man als Grundstücksbesitzer/oder -eigentümer für alles haftbar ist, was dort geschieht. Umweltverschmutzungen auf meinen Grundstück sind also in erster Linie "mein Bier". Wenn das Betreten des Grundstücks verboten ist und jemand wird beim Betreten erwischt, kann man Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.

Wann die Wiese gekündigt werden kann, ist wohl vom Pachtvertrag abhängig. Meistens sind landwirtschaftliche Flächen längerfristig verpachtet

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"weiseblume

Bevor man ein guter Christ werden kann, muss man zuerst ein guter Jude sein (Spruch)"

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#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wie so werden nicht alle Flächen die Verpachtet, bzw. Privatbesitz oder in Bezitz
von Gemeinden... sind einfach eingezäunt, so daß kein dritter oder "nicht erwünschte" Tiere diese betreten können? Wie würde unsere landschaft dann aussehen? Wälder, Wiesen und Wege, alles eingezäunt ( wohl möglich noch mit Stacheldraht wie man oft beobachten kann). Soll das die Lösung sein um dem Hundekot paroli bieten zu können?
Warum sollen die wenigen Freiflächen die es noch gibt mit Verbotsschildern zu
gesteckt werden.
Ich fordere..." freie Flächen für freie Hunde" , nieder mit den Zäunen und Verbotsschildern!
Warum muss denn auch jeder freie Zipfel Natur landwirtschaftlich genutzt werden? Wir sollten viel öfter Natur Natur sein lassen. Und dazu gehören auch Hunde!




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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wenn 1000 Stadthunde eine Wiese voll*****n ist das keine Natur mehr. Übrigens ist es Rehen und Vögeln erlaubt zu *****n wo die wollen.

Ich fordere "Tütenpflicht" für Hundebesitzer :-)


K.

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#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

:grins:
natührlich haste Recht mit der Tüte. Ich habe nichts dagegen, wenn Gemeinden
mit den einnahmen der Hundesteuer einen kleinen Beitrag dazu leisten würden.
Mich ärgert nur, daß immer wieder der Hund allen Übels sein soll.
Warum gibt es kein Schild wo drauf steht Katzenverbot. Die machen auch
mind. 2x täglich ihren Haufen auf Wiesen und Felder und sind natührlich auch des öfftern verwurmt bis zum geht nicht mehr.
Es gibt halt zu viel schützenden Interessen für einzelne, wenn nicht sogar nur für einen. Dabei gehört die Welt doch jeden... :crazy:

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#7
 Von 
weiseblume
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe den Eindruck, dass hier mittlerweile Themen diskutiert werden, die mit dem mit dem urspünglichen Problem (und der Überschrift) gar nichts zu tun haben.
Zum Thema Zaun kann ich nur fragen, wie hoch soll denn eingezäunt werden, damit ein Hund nicht rüberspringt. Und wenns nicht drüber weg geht, geht's vielleicht unterdurch, zumindest für den Hund.

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"weiseblume

Bevor man ein guter Christ werden kann, muss man zuerst ein guter Jude sein (Spruch)"

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