verlängerte Regelstudienzeit wegen Corona in Bayern

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
FerdiFuchs
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
verlängerte Regelstudienzeit wegen Corona in Bayern

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit im Masterstudium an einer Fachhochschule in Bayern und habe auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst folgende Information zur Regelstudienzeit in Bezug auf Corona gefunden:

Zitat:
Zählt das Sommersemester 2020 als Fachsemester? Welche Auswirkungen hat das auf die Regelstudienzeit?

Ja, das Sommersemester 2020 zählt als Fachsemester.

Alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen und die entsprechenden ECTS-Punkte können erworben werden. Das Sommersemester 2020 soll trotz der Covid-19-Pandemie gerade kein verlorenes Semester sein.

In Bezug auf die Einhaltung der Regelstudienzeit gilt Folgendes:

Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, wonach für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studentinnen und Studenten eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Damit wird insbesondere eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht (vgl. Was gilt in Bezug auf die Förderhöchstdauer bei der BAföG-Förderung?). Denn trotz der erheblichen Anstrengungen der Hochschulen, ihren Studentinnen und Studenten trotz der COVID-19-Pandemie ein möglichst umfassendes, praktikables und flexibles Studienangebot bereitzustellen, kann nicht von einem „normalen" Studienverlauf ausgegangen werden. Es gebot sich daher, diese Sondersituation – ergänzend zu den auch im Gesetz enthaltenen prüfungsrechtlichen Sonderregelungen (Vgl. Was gilt für Prüfungen?) – auch im Hinblick auf die Frage, ob sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen konnten, abzubilden.

Denn Studentinnen und Studenten, die aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen erfahren, die z.B. die Regelstudienzeiten aufgreifen.


Den genauen Gesetzestext habe ich leider nicht gefunden, aber so wie ich das interpretiere, wird die Regelstudienzeit wegen Corona automatisch um ein Semester verlängert. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt wurde mir aber mitgeteilt, dass ich nur die Option habe, einen Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer zu stellen, wenn ich aufgrund von Corona die Regelstudienzeit nicht einhalten kann. In meinem Fall geht es darum, dass ich eventuell schon einen Job bekommen könnte und das restliche Studium nebenbei beenden würde (mir fehlt nur noch die Masterarbeit). Dafür würde ich aber mehr Zeit benötigen und eine verlängerte Regelstudienzeit wäre da vorteilhaft. Mir wurde aber bereits mitgeteilt, dass ein Job kein Grund für eine Verlängerung darstellt. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Verlängerung der Regelstudienzeit tatsächlich nur auf Antrag möglich ist bzw. wo das genau steht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Dafür würde ich aber mehr Zeit benötigen und eine verlängerte Regelstudienzeit wäre da vorteilhaft.


Warum?

Die Sonderregelung findest Du übrigens in Art. 99 BayHSchG

Danach benötigt man keinen Grund für die Verlängerung.

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