zensus 2022

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
schluck
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 88x hilfreich)
zensus 2022

Ich wurde zur Befragung ausgewählt.
Ich sperre mich nicht grundsätzlich gegen die Befragung, will aber nur eine Onlinebefragung machen.
Ich will keinen Fremden in meine Wohnung lassen.
Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ich nicht, aber z. B. die Seite zensus2022.de:
"Es ist für die Befragung nicht notwendig, dass Interviewerinnen und Interviewer die Wohnung der Befragten betreten."
Man kann sich auch den Fragebogen in die Hand drücken lassen, selbst ausfüllen, und dann wieder zurückgeben.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
schluck
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 88x hilfreich)

Also ich habe jetzt am Info Telefon jemanden dran gekriegt und da heißt es ich muss den Befrager nicht rein lassen aber einige Fragen persönlich beantworten. Vor der Wohnungstür oder im Hof.
Den Rest könnte ich dann Online machen.
Ganz schöne Geldverschwendung wenn man bedenkt was die Befrager als angebliche Aufwandsentsädigung bekommen. Das könnte man sicher sinnvoller ausgeben.

Ich bin deßhalb nicht dagegen weil ich weiß dass ich da nicht raus komme.
Für Prozesse verfüge ich nicht über die Mittel.
Wie wird man ausgesucht? Das Benachrichtigungskuvert ist nicht frankiert, der Name handschriftlich drauf geschriebhen.

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Ich bin deßhalb nicht dagegen weil ich weiß dass ich da nicht raus komme.
Das ist bestimmt eine berechtigte Meinung/Haltung, aber sicher keine die die Zivilisation positiv weiterentwickelt.
Somit bestimmt auch gegen Covid geimpft, wenn nicht sogar mehrfach ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Ganz schöne Geldverschwendung wenn man bedenkt was die Befrager als angebliche Aufwandsentsädigung bekommen.

Im Schnitt bekommen die Befrager wohl 1000 €. Ich weiß allerdings nicht, wie viele Bürger dafür befragt werden müssen.
Ich traue mir einen höheren Wetteinsatz zu, dass unter Einberechnung der Zeit, die für Vor- und Nachbereitung sowie der eigentlichen Befragung aufgewendet werden muss, zusätzlich zu den Fahrtkosten, ein Stundensatz deutlich unter dem Mindestlohn herauskommt.
Und wenn man dann noch mehrere Querulanten wie den TE hat, dann bewundere ich es, wenn man noch genügend Befrager findet.

PS: Ich bringe jetzt den TE vielleicht lieber nicht noch auf andere dumme Gedanken, aber sollten die Befragungen nicht eigentlich schon längst abgeschlossen sein?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Finde den Widerspruch:

Zitat (von Garfield73):
Querulanten wie den TE hat
Zitat (von schluck):
Ich bin deßhalb nicht dagegen weil ich weiß dass ich da nicht raus komme.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Ich will keinen Fremden in meine Wohnung lassen.

Müssen sie auch nicht. Treppenhaus, Garten sofern vorhanden oder vor dem Haus, all diese Möglichkeiten bieten sich an.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Finde den Widerspruch

Ich sehe da keinen. Er will dem Befrager das Leben so schwer wie möglich machen. Und wenn er es nicht selber zahlen müsste (oder die nötigen Geldmittel hätte) würde er auch gerne klagen.
So was nenne ich Querulant.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#8
 Von 
schluck
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das ist bestimmt eine berechtigte Meinung/Haltung, aber sicher keine die die Zivilisation positiv weiterentwickelt.
Somit bestimmt auch gegen Covid geimpft, wenn nicht sogar mehrfach ...
Komiker


Die Volkszählung vor 35 Jahren lief zwar auch nicht locker aber da reichte ein Fragebogen den man ausgefüllt zurück schickte und gut wars.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schluck
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 88x hilfreich)

Das habe ich noch vergessen,
es wird ja so vehement unter anderem auf die Ermittlung der Wohnungssituation hingewiesen. Wie mittlerweile die meisten in D wissen hat das bezüglich der Wohnungssituation überhaupt nix geholfen.
Im Gegenteil.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Die Volkszählung vor 35 Jahren lief zwar auch nicht locker aber da reichte ein Fragebogen den man ausgefüllt zurück schickte und gut wars.

Was vor 35 Jahren war, interessiert hier nicht.
Zitat (von schluck):
Das habe ich noch vergessen,
es wird ja so vehement unter anderem auf die Ermittlung der Wohnungssituation hingewiesen. Wie mittlerweile die meisten in D wissen hat das bezüglich der Wohnungssituation überhaupt nix geholfen.
Im Gegentei

Vor 35 Jahren hatten die wenigsten jungen Menschen eine eigene Wohnung, derzeit ist das komplett anders. Da stehen die Zimmer bei den Eltern leer und Juniors haben eine eigene Wohnung.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38462 Beiträge, 14007x hilfreich)

Keine Ahnung, woher Schluck weiß, dass seinerzeit die Bestandsaufnahme der Wohnungssituation nichts geholfen hat. Zumindest in dem Land, in welchem ich seinerzeit lebte, haben die Ergebnisse zu gezielten Förderprogrammen geführt. Es ist doch nun mal so dass man ohne Kenntnisse des Ist-Zustandes keinerlei Zukunftsplanung machen kann, wir brauchen nun mal gewisse Daten, die über das, was durch standesamtliche Erfassung und die des Einwohnermeldeamtes hinaus geht.

wirdwerden

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Ich will keinen Fremden in meine Wohnung lassen.
Kann mir jemand dazu eine Auskunft geben?

Sagen Sie einfach, daß Sie sich aufgrund eines positiven Covid-19-Tests in die Selbstisolation begeben haben.

Dann hat sich das ganz schnell mit der persönlichen Befragung erledigt und alles ist auch online möglich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Im Schnitt bekommen die Befrager wohl 1000 €. Ich weiß allerdings nicht, wie viele Bürger dafür befragt werden müssen.
Ich traue mir einen höheren Wetteinsatz zu, dass unter Einberechnung der Zeit, die für Vor- und Nachbereitung sowie der eigentlichen Befragung aufgewendet werden muss, zusätzlich zu den Fahrtkosten, ein Stundensatz deutlich unter dem Mindestlohn herauskommt.
Und wenn man dann noch mehrere Querulanten wie den TE hat, dann bewundere ich es, wenn man noch genügend Befrager findet.

Das ist ja auch sehr zu hoffen, denn dann hat sich dieser Quatsch endlich von allein erledigt.

Und wer glaubt, daß unsere Politiker mit "besseren Zahlen" eine bessere Politik hinbekommen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann...

Die Politik schafft es ja noch nicht mal, aus der Geburtenrate eines Jahres abzulesen, wie viele Kinder sechs Jahre später mindestens einen Grundschul-Platz brauchen werden...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

P.S. Nachtrag:

AUFFORDERUNG ZU ILLEGALEM HANDELN EDITIERT

Gerade letzteres ist wichtig. Dann werden vielleicht ein paar Kita-Plätze mehr eingeplant. ;-]

(Vermutlich aber nicht, denn die Zahl der Kinder hat dafür bekanntlich ja noch nie eine Rolle gespielt.)

-- Editiert von Moderator am 6. Oktober 2022 08:25

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Jo. Klasse Idee.
Sei doch aber bitte auch so nett und weise den TE auf die Folgen der Verweigerung oder vorsätzlichen Falschinformation hin.
Das wären, abhängig vom Bundesland, wenn ich recht erinnere, Zwangsgeld und darauf folgend Bußgeld bis zu 5000€.
:neck:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
AUFFORDERUNG ZU ILLEGALEM HANDELN EDITIERT
Mal wieder ein Supertipp ...

Zitat (von https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/zensus-2022-verweigerung-pflicht-strafe):

Wie teuer kann es werden, wenn ich trotz Auf­forderung nicht teil­nehme?

Die Höhe der Strafe wird von den jeweiligen Bundesländern festgelegt. Im Normalfall muss man bei Verweigerung mit einem Zwangsgeld von mindestens 300 Euro rechnen. Bei wiederholter Auskunftsverweigerung kann das Zwangsgeld beliebig oft vom Staat verhängt werden – bis die Fragen beantwortet sind.

An einer Befragung kommen Sie also grundsätzlich nicht vorbei. Wer bewusst falsche Angaben macht, dem droht sogar ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.


-- Editiert von Moderator am 6. Oktober 2022 08:25

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
AUFFORDERUNG ZU ILLEGALEM HANDELN EDITIERT

Was soll der Blödsinn? Zurecht wurde u.st. Bußgeld eingeführt um solche Antworten zu vermeiden.
Zitat (von bostonxl):
An einer Befragung kommen Sie also grundsätzlich nicht vorbei. Wer bewusst falsche Angaben macht, dem droht sogar ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.


-- Editiert von Moderator am 6. Oktober 2022 08:25

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er will dem Befrager das Leben so schwer wie möglich machen
das er es dem Befrager selber schwer machen möchte kann ich nirgends lesen.

Es gibt durchaus Gründe, wieso man jemanden NICHT in die Wohnung lassen möchte.

Da fallen mir direkt mal einige Beispiele ein! (Ich möchte expliziet noch sagen, dass ich davon keines dem TE zuschreibe!)

- Jemand ist Messi und möchte nicht, dass das Jemand mitbekommt.
- Jemand erhält unterstüzungsgelder und wenn man in die Wohnung kommen würde, würde man sehen, das dort deutlich über seinem Standart lebt, wegen schwarzarbeit.
- Jemand hat seine Canabis Plantage in der Wohnung
- jemand hat sich seine 3. Reich Höle dort eingerichtet.

Es gibt durchaus Gründe, wieso man keine "Zeugen" in der Wohnung haben will. Da gibts tausende akzeptable Gründe für. Und ahch genau deswegen ist es dan nOK, die Befrageung ausserhalb der Wohnung durchzuführen. Der Schutz der eigenen 4 Wände steht auch über dem Zensus, nicht umgekehrt...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
das er es dem Befrager selber schwer machen möchte kann ich nirgends lesen.
Nicht direkt, aber ...
Zitat (von schluck):
Ich bin deßhalb nicht dagegen weil ich weiß dass ich da nicht raus komme.
Für Prozesse verfüge ich nicht über die Mittel.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Keine Ahnung, woher Schluck weiß, dass seinerzeit die Bestandsaufnahme der Wohnungssituation nichts geholfen hat. Zumindest in dem Land, in welchem ich seinerzeit lebte, haben die Ergebnisse zu gezielten Förderprogrammen geführt.

Und hat das den Wohnungsmangel verhindert? Nein.
Hat es massive Mietpreissteigerungen verhindert? Nein.
Führt es zu mehr Neubau von preisgünstigen Mietwonungen? Nein.

Wohnungsbaupolitik in Deutschland wird seit Jahrzehnten nach dem Prinzip eines Autofahrers gemacht, der gleichzeitig mit einem Fuß das Gaspedal bis zur Bodenplatte durchtritt, und mit dem anderen das Bremspedal.

Anschließend wundert man sich, daß das Fahrzeug sich nicht bewegt, es aber eine Qualmwolke gibt und es anfängt, gewaltig zu stinken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Was soll der Blödsinn? Zurecht wurde u.st. Bußgeld eingeführt um solche Antworten zu vermeiden.

Das Bußgeld verhindert doch keine bewußt falschen Antworten... *LOL*

Dazu wäre eine Verifizierung der Angaben nötig, die aber nicht gemacht wird. (Und gar nicht gemacht werden kann und darf.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
(Und gar nicht gemacht werden kann und darf.)
Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
schluck
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 88x hilfreich)

So, gestern habe ich per Telefon meine Angaben gemacht.
Ich hab gedacht wunder was für komplizierte Fragen beantwortet werden müssen.
Die Fragen bezogen sich nur auf Namen Adresse und Geburtsdatum.
Es kann ja sein dass manche Bürger ein Problem damit haben das anzukreuzen oder zu schreiben.
Studenten zu bezahlen um Name, Adresse und Geb.Datum zu schreiben empfinde ich als Frechheit
und absolute Geldverschwendung.
Ich glaubs ja nicht.

Zitat (von eh1960):
Das Bußgeld verhindert doch keine bewußt falschen Antworten... *LOL*
Dazu wäre eine Verifizierung der Angaben nötig, die aber nicht gemacht wird. (Und gar nicht gemacht werden kann und darf.)

Genau
Zitat (von eh1960):
Und hat das den Wohnungsmangel verhindert? Nein.
Hat es massive Mietpreissteigerungen verhindert? Nein.
Führt es zu mehr Neubau von preisgünstigen Mietwonungen? Nein.

Wohnungsbaupolitik in Deutschland wird seit Jahrzehnten nach dem Prinzip eines Autofahrers gemacht, der gleichzeitig mit einem Fuß das Gaspedal bis zur Bodenplatte durchtritt, und mit dem anderen das Bremspedal.

Richtig.
In meiner schönen Bayerischen Großstadt wurde bewußt am Bedarf für normal arbeitende Bürger, vor allem Familien mit Kindern, vorbei gebaut. Die hat man lieber mit ein paar Pfennig/Cent Kilometergeld aus der Stadt raus buxiert damit die Gsechtopften mehr Platz zum Wohnen haben und die Investoren Ihren Hals voll kriegen.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Außer dass die Mieten in der Peripherie genau so hoch geschossen sind wie in den Großstädten.

-- Editiert von User am 10. Oktober 2022 12:09

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von schluck):
Die Fragen bezogen sich nur auf Namen Adresse und Geburtsdatum.
Keine Ahnung, mit wem Du telefoniert hast oder welche Märchen Du hier erzählst, aber selbst bei der "Kurzbefragung" werden folgende Fragen gestellt:

- Vorname, Nachname
- Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Telefonnummer
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Anzahl Personen in der aktuell bewohnten Wohnung / Haus
- Angabe, ob eine weitere Wohnung oder Haus bewohnt wird
- Angabe, an welcher Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt der Hauptwohnsitz war

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38462 Beiträge, 14007x hilfreich)

bostonxl, Schluck hat am Sonntag mit einem Amt in dieser Sache telefoniert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Schluck hat am Sonntag mit einem Amt in dieser Sache telefoniert?

Bei derart elementar wichtigen Sachen geht das bekanntermaßen 24/7/365 ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
bostonxl, Schluck hat am Sonntag mit einem Amt in dieser Sache telefoniert?

:cheers:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Bei der Ganzen Sache würde sich meinerseits eine Frage stellen. Man ist ja verpflichtet warheitsgemäss und vollständig zu antworten.
Es gibt aber auch Leute, die ihre Telefonnummer aus welchen Gründen auch immer geheim halten und dies mit grosser Sorgfalt betreiben.
Ist man wirklich verpflichtet dem Zensus seine Telefonnummer zu nennen? Klar könnte evtl bei Rückfragen ein kurtzes Telefonat abhilfe schaffen, aber es sollte doch auch genügen, wenn man über eine ladungsfähige Anschrift verfügt.

Trotzdem wäre ein absichtliches nichtbeantworten der Frage nach der Tel Nummer ja genaugenommen eine Verweigerung der korrekten beantwortung...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es gibt aber auch Leute, die ihre Telefonnummer aus welchen Gründen auch immer geheim halten

Die hätten dann Pech gehabt, solange sie keine wirklich gewichtigen Gründe anführen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich konnte das bisher immer komplett online machen ohne Probleme.

Zitat (von schluck):
Es kann ja sein dass manche Bürger ein Problem damit haben das anzukreuzen oder zu schreiben.


Ich hab das ganze jetzt schon viermal innerhalb eines Jahres machen müssen, und jedes mal kreuze ich an "Daten dürfen zur Folgebefragung wiederverwendet werden", und trotzdem muss ich jedes mal wieder ausfüllen, ob meine Eltern gebürtige Deutsche sind. Nein, lieber Staat, das ändert sich nicht. Niemals.

Oder in welcher Branche ich arbeite, obwohl ich jedes mal ankreuze, dass sich meine berufliche Situation seit der letzten Befragung/ letzte 12 Monate nicht geändert hat.

Das ist dann schon irgendwie ein lausig programmiertes System. Und der Kommentar, den man am Ende über alles abgeben darf, ist auf 200 Zeichen limitiert. Echt supi.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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