Hallo,
ich bin in der unglücklichen Lage Miteigentümer (Österreich) in der Minderheit zu sein. der 2. Miteigentümer - mein Sohn - hat eine Miteigentümerversammlung einberufen, bei welcher er mit seinen 2/3 Anteilen fast überall alleine entscheiden kann und wird.
Da macht eine Teilnahme für mich doch keinen Sinn, da seinerseits bereits eine Teilungsklage läuft und ich nichts Positives zu erwarten habe?
Er ist zwar 2/3 Eigentümer für das Haus mit 4 Wohnungen, hat aber nur für 1 Wohnung das Nutzungs- und Fruchtgenußrecht. Ich habe auf alles andere das das Nutzungs- und Fruchtgenußrecht. Dies hilft mir aber diesbezüglich nicht zu mehr Recht in der Versammlung, oder?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
LG
1 Eigentümer hat Mehrheit - kann alleine bestimmen?
17. Juli 2018
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Frage vom 17. Juli 2018 | 12:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Eigentümer hat Mehrheit - kann alleine bestimmen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2018 | 14:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
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