1 Haus, 2 Eigentümer

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
1 Haus, 2 Eigentümer

Ich soll mal für eine Freundin von mir fragen...

Sie hat sich mit einer Bekannten/Freundin ein Haus gekauft. Im Grundbuch sind sie zu je 50% eingetragen.

Es existiert keine TE, und die Wohnungen wurden nicht geteilt bzw. abgeschlossen. Die beiden haben sich ihre Wohnbereiche in Wohnungen untereinander aufgeteilt. Schriftlich haben die beiden nichts zur Kostenverteilung oder Quadratmetern vereinbart. Im Kaufvertrag steht auch nichts über Quadratmeter.

Die Freundin wohnt im EG, mit Zugang zur Terrasse und Garten. Beide dürfen Terrasse und Garten nutzen, aber nur von der Wohnung im EG kann man die Terrasse betreten.

Ein Hausanstrich steht an, und nun geht es darum wie sie die Kosten verteilen müssen. 50:50 oder nach Quadratmetern?

Die Gebäudeversicherung war fällig, und meine Freundin hat 50% ihrer Mitbewohnerin gegeben. Ihre Mitbewohnerin meinte dann, meine Freundin müsste aber noch 70,- EUR mehr bezahlen, weil sie ja mehr Quadratmeter bewohnen würde. Das hätte sie "mal so ungefähr" ausgerechnet... Wie sieht es da aus? Muss meine Freundin mehr bezahlen, oder ist sie nur zu 50% an den Kosten beteiligt?

Die Mitbewohnerin hat beschlossen, zu ihrem Freund zu ziehen und ihren Wohnbereich bzw. ihre Wohnung zu vermieten. Meine Freundin ist nicht begeistert, weil sie das Haus mit ihrer Bekannten gekauft hat, in dem Glauben, das diese Situation eben nicht aufkommen würde. Zudem hat sie einige freilaufende Katzen, die im Garten rumlaufen, und sie hat Angst, dass Mieter etwas dagegen haben und Ärger deswegen machen. Zudem hätte sie dann nicht mehr die Möglichkeit, die Terrasse zu betreten, wann immer sie möchte, da sie ja durch die Wohnung im EG müsste, um dorthin zu gelangen.

Darf meine Freundin eine Vermietung der untern Fläche des Hauses untersagen bzw. ihre Zustimmung verweigern? Es ist ein 1-Familienhaus ohne getrennte Wasserzähler, usw.

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9 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wie kann man bloß so etwas machen ?

Warum zieht Deine Freundin nicht nach unten oder besser noch, kauft der anderen ihre Hälfte ab ?



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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Tja, ich hatte abgeraten, andere auch, aber sie hat es trotzdem getan...

Sie würde ja nach unten ziehen, wenn das geht, aber was ist mit der Kostenverteilung, wenn die Wohnungen nicht abgeschlossen sind und es keine TE gibt?

Und wie ist das mit der Vermietung? Könnte sie verhindern, dass Fremde ins Haus ziehen?

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11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wenn die Beiden sich nicht einig werden und in Streit geraten, wird das ohnehin auf eine Teilungsversteigerung hinauslaufen.

Wie wäre es denn, wenn sie den Rest des Hauses anmietet und ggfs. dann untervermietet ?
Dann hätte sie zumindest "das Heft in der Hand".



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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Menno, Morthy... ;-)

Selbstverständlich wird es Streit geben, aber das kann uns egal sein.

Sie wird nicht anmieten, da sie ganz sicher nicht den Wunsch hat, neben dem Abtrag, den sie leistet, auch noch extra Kohle dafür auszugeben, damit die andere nicht fremd vermietet. Dann hätte sie das Haus gleich allein kaufen können und wäre nicht auf eine zweite Person angewiesen gewesen...

Vielleicht kann man mir mal meine Frage bezüglich der Kostenverteilung beantworten, wenn es keine Teilungserklärung gibt und beide zu 50:50 im Grundbuch stehen.

Ohne TE kein Sondereigentum (Wohnungen), und die zweite Frage ist: Darf die zweite Eigentümerin ohne Zustimmung der anderen einen Teil des Hauses fremd vermieten?

Zur Erinnerung: Den Wohnraum haben die beiden untereinander aufgeteilt, ohne dabei etwas schriftlich vereinbart zu haben.

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Grundsätzlich gehört ihnen gemeinschaftlich je zur ideellen Hälfte das Haus und sie müssen sich auch die Kosten teilen.

Die Aufteilung, auch mündlich, könnte als Mietvertrag des Einzelnen (Mieter) mit der 2er-Gemeinschaft (Vermieter) gelten. Aber eine Miete und somit ein Ausgleich für die größere Wohnung ist ja offenbar nicht festgelegt worden?

Nein, vermieten kann einer alleine nicht. Der Vermieter ist die 2er-Gemeinschaft. Verkaufen kann einer alleine das Haus als Ganzes auch nicht. Deshalb sprach Morty ja von Teilungsversteigerung.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Danke, Heike!

Noch mal kurz zu dieser Kostenverteilung. Meine Freundin bewohnt mehr Quadratmeter, wobei die beiden gar nicht wissen wie viel mehr genau das sind. Spielt das eine Rolle, oder gilt bis zur notariellen Teilung (steht zwar nicht an, aber könnten sie ja irgendwann machen) 50:50?

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Die Aufteilung, auch mündlich, könnte als Mietvertrag des Einzelnen (Mieter) mit der 2er-Gemeinschaft (Vermieter) gelten. Aber eine Miete und somit ein Ausgleich für die größere Wohnung ist ja offenbar nicht festgelegt worden?

von Heike J am 18.04.2011 08:20


Sorry, aber das ist schon im Ansatz einfach nur Unsinn. Einen Mietvertrag ohne vereinbarte Miete kann es schlicht und einfach nicht geben.

Selbstverständlich können die Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft Vereinbarungen über die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums schließen. Dass jeder Teilhaber - offenbar unstreitig - eine Wohnung nutzen sollte, ist eine derartige Nutzungsvereinbarung. Ob diese Nutzungsvereinbarung auch die Vermietung der jeweiligen Wohnung auf eigene Rechnung umfasst, wird hier mangels Kenntnis aller Umstände nicht wirklich zu bewerten sein.

Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums haben die Teilhaber im Verhältnis ihrer Beteiligung zu tragen.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Sorry, aber das ist schon im Ansatz einfach nur Unsinn. Einen Mietvertrag ohne vereinbarte Miete kann es schlicht und einfach nicht geben.


Deswegen ja "könnte" und "aber"...

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, sie hat mir vorhin geschrieben, dass sie beim Hauskauf die Wohnbereiche aufgeteilt haben und meine Freundin wegen der größeren Fläche (1 OG + ausgebauter DG) der anderen Eigentümerin 10.000,- EUR gezahlt hat. Dies wurde im Kaufvertrag vermerkt.

Was bedeutet (für Dumme) dieser Satz?

Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums haben die Teilhaber im Verhältnis ihrer Beteiligung zu tragen.

Geht es hier um die bewohnten Quadratmeter oder was im Grundbuch steht?

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