1300€ Anschlussbeitrag f. Trinkwasser-Grundstückanschluss / Wasseranschluss n. Eigentümerwechsel

4. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
1300€ Anschlussbeitrag f. Trinkwasser-Grundstückanschluss / Wasseranschluss n. Eigentümerwechsel

Guten Tag,

der Trinkwasser-Grundstückanschluss wurde beim Vorbesitzen (alten Eigentümer des Hauses) seit 2010 vermutlich wegen Schulden von der Versorgung getrennt.

Jetzt habe ich als neuer Eigentümer die Wasserversorgung beantragt und soll aber den Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€ zahlen.

Ist das rechtens?

MfG Jürgen

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 86x hilfreich)

Hier gilt das Gleiche wie beim Stromanschluß, siehe dort.

Zitat (von jürgen77):
Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€

das verwundert, es sollte eigentlich nur um den Betrag für die Wiederherstellung, nicht um den gesamten Anschlußbetrag gehen. Oder hat der Vorbesitzer schon den Anschlußbetrag nicht gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Was muß eigentlich gemacht werden, dass wieder Wasser ins Haus kommt?
Bei uns muss in der Straße vor dem Haus nur ein Ventil auf gedreht werden.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
nd soll aber den Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€ zahlen.

Wofür denn genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Jetzt habe ich als neuer Eigentümer die Wasserversorgung beantragt und soll aber den Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€ zahlen.

Ist das rechtens?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit - JA.

Lass Dir doch mal die Berechnungsgrundlage für diese "Gebühr" zeigen und erläutern. Meistens ist man danach schlauer.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jürgen77):
nd soll aber den Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€ zahlen.

Wofür denn genau?

Hier steht.... Sie melden sich bei uns für die Wasserversorgung an. nach Prüfug der Grundstückunterlagen teilen wir Ihnen mit, dass der Trinkwasser-Grundschtückanschluss seit dem Jahr 2010 getrennt ist. Durch Sie ist ein Antrag auf Herstellung des Trinkwasser-Grundstückanschlusses zu stellen....Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass für das Flurstück XXX der Flur X Gemarkung X durch den Wasser und Abwasserzweckverband XXX noch kein Anschlussbeitrag festgesetzt wurde. Die Höhe des Anschlussbeitrages beträgt bei einer 2-geschossigen Bebauung und einer Grunsdstückfläche von 69m2 ca. 1300 €. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Anhörung bei dem genauen Anschlussbeitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Tuta):
Hier gilt das Gleiche wie beim Stromanschluß, siehe dort.
Zitat (von jürgen77):
Anschlussbeitrag für 680m2 Grundstückfläche 1300€

das verwundert, es sollte eigentlich nur um den Betrag für die Wiederherstellung, nicht um den gesamten Anschlußbetrag gehen. Oder hat der Vorbesitzer schon den Anschlußbetrag nicht gezahlt.


Ich bin mir fast sicher, dass der Anschlussbeitrag vom Vorbesitzer bezahlt wurde, er wohnte über 30 Jahre lang im Haus und hatte Wasser.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von jürgen77):
Ich bin mir fast sicher, dass der Anschlussbeitrag vom Vorbesitzer bezahlt wurde,

Logisch, aber irrelevant.



Zitat (von jürgen77):
Nach Antragstellung erhalten Sie eine Anhörung bei dem genauen Anschlussbeitrag.

Das ist also erst mal nur eine Schätzung, den genauen Betrag wird man erst später erfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Es geht hier offenbar nicht um die Baukostenzuschüsse für den Neu-Anschluß von Strom und Wasser. Der Preis wird LTE Vertragsbedingungen pauschal ermittelt egal welcher Aufwand betrieben werden muss. Ich nehme an die Berechning ist vertragsgemäß.
Es ist die Frage, ob nur beim Strom ein Zähler gesetzt und ein Schalter umgelegt und beim Wasser nur eine Wasseruhr gesetzt und in der Straße ein Ventil geöffnet wird...ob das nicht unverhältnismäßig ist. Aber dazu müsstest du die Vertragsbedingubgen in Frage stellen und vorher unter Vorbehalt einer juristischen Überorüfubg bezahlen. Aber ob sich das lohnt bei einem unsicheren Rechzmtsstreit?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.164 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen