Hallo,
ich wohne seit knapp über einem halben Jahr in meiner Eigentumswohnung. Kurz nach dem ich eingezogen bin gab es zweimal einen Wasserschaden. Diese erfolgten, da die Eigentümer des Hauses (also meine Verkäufer) das Dachgeschoss ausbauen und bei Regen zweimal das Wasser durch kam (es war zu dem Zeitpunkt kein Dach vorhanden). Die Schäden sind nicht gravierend aber optisch fast in jedem Zimmer vorhanden. Flecken an Wänden. Aufgeplatzter Lack an Türen. Verfärbung vom Boden in einem Zimmer.
Der Bauleiter will die Schäden zwar beseitigen, aber passiert ist bisher noch nichts. Ich frage mich, ob ich jenseits der Reparatur, weitere Ansprüche stellen kann. Schließlich wohne ich in einer Wohnung mit Schäden an Wänden und Decke und warte auch bei einigen Vorhaben der Inneneinrichtung (unter anderem Teile der Küche) noch, bis die Schäden beseitigt sind. Würde ich zur Miete wohnen, wäre ja auch sicherlich eine Mietminderung drin.
6 Monate nach Wasserschaden Reperatur noch nicht erfolgt bei Eigentumswohnung
13. März 2020
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Frage vom 13. März 2020 | 14:11
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Monate nach Wasserschaden Reperatur noch nicht erfolgt bei Eigentumswohnung
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 13. März 2020 | 15:23
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Gibt es überhaupt eine verbindliche Zusage (von wem auch immer)?
Ansonsten könnte die Argumentation der Gegenseite darauf hinauslaufen, dass du die Wohnung durch den Einzug in dem jetzigen Zustand abgenommen hast.
Berry
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